"Ancora" Qualifizierungsmaßnahme Referenznummer der Bekanntmachung: 05/2023
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homburg v. d. Höhe
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Hochtaunuskreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
"Ancora" Qualifizierungsmaßnahme
"Ancora" Qualifiizierungsmaßnahme. Im Fokus der Maßnahme steht die Erarbeitung einer beruflichen Perspektive und die Heranführung an den Arbeitsmarkt. Die Teilnehmerinnen müssen unter Berücksichtigung ihrer individuellen Lebensumstände dazu angeleitet werden, eine konkrete Berufsperspektive zu entwickeln, um im besten Fall den Weg einer nachhaltigen Arbeitsaufnahme zu ebnen.
Die Gesamtmaßnahme hat eine Laufzeit vom 15.03.2023 bis 14.03.2025. Vorgesehen sind 30 wiederbesetzbare Maßnahmenplätze, wobei sich die jeweilige Teilnahmedauer auf sechs Monate beläuft und im Bedarfsfall verlängert werden kann.
Im gegenseitigen Einvernehmen kann die Anzahl der Gesamtmaßnahmeteilnehmerinnen zu den Konditionen dieser Ausschreibung um bis zu 50% aufgestockt werden. Die Aufstockung der Gesamteilnehmerinnenzahl ist schriftlich zu vereinbaren und erst nach mindestens 6 Monaten Laufzeit möglich.
Eine Mindestvergütung von 18 Maßnahmenplätzen (60% der maximalen Auslastung) wird nach den ersten 6 Monaten Laufzeit garantiert, bis 6 Monaten vor Ende der Maßnahmendauer. Daraus ergibt sich ein Zeitraum für die Mindestvergütung vom 01.10.2023 – 30.09.2024. Diese Mindestvergütung erfolgt nach dem Gesamtverlauf der Maßnahme.
Der Durchführungsort muss sich an einem Ort in den Kommunen Bad Homburg, Oberursel, Steinbach oder Friedrichsdorf befinden.
Der Auftragnehmer hat Maßnahmenräumlichkeiten einzurichten, welche in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln aufgesucht werden können. Die Gehzeit vom/zum öffentlichen Verkehrsmittel soll 10 Minuten nicht überschreiten.
Es handelt sich um eine Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 SGB III zur Heranführung von erwerbsfähigen hilfebedürftigen Frauen im SGB II-Leistungsbezug an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.
Hierzu ist es vorgesehen, dass die Frauen im Bewerbungsprozess sowie bei der Stärkung ihrer digitalen Kompetenzen und nicht zuletzt bei der Kinderbetreuung unterstützt werden. Eine weitere Zielsetzung stellt das Praktikum dar, in dem die Teilnehmerinnen erproben, ob sie im angestrebten Beruf Fuß fassen möchten und sie die dafür erforderlichen Voraussetzungen mitbringen. Im besten Fall erfolgt die Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
"Ancora" Qualifizierungsmaßnahme
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber/Bieter gibt die „Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung bei öffentlichen Aufträgen“ nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021 (GVBl. S. 338) ab.
Der Bewerber/Bieter gibt zudem die Eigenerklärung betreffend Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31.07.2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022, ab.
Beide Erklärungen befinden sich in Anlage III-4 und III-10 der Vergabeunterlagen und sind in Textform (§ 126b BGB) zu leisten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)