JG 1 - 41, 2.BA Los 306b Betonschneidarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: B-2022-JG 1-41_2.BA -Los 306b
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt (Oder)
NUTS-Code: DE403 Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 15232
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wowi-ffo.de
Abschnitt II: Gegenstand
JG 1 - 41, 2.BA Los 306b Betonschneidarbeiten
Die Wohnungswirtschaft Frankfurt (Oder) GmbH wird in den Jahren 2022 bis 2024 die Wohnanlage Juri-Gagarin-Ring 1 - 41 umfassend sanieren. Das Areal Juri-Gagarin-Ring 1 - 41 wurde 1970 in industrieller Bauweise (IW 66/P2-5 geschossig) errichtet. Alle sieben Wohnhäuser verfügen über ein Kellergeschoss, 5 Obergeschosse und ein Drempelgeschoss. In jedem Hausaufgang befinden sich 10 Wohnungen (Zweispänner). Insgesamt sind über die 3. Bauabschnitte 359 Wohnungen zu sanieren.
Die Leistungen des 2. Bauabschnitt umfassen die Gebäude Juri-Gagarin-Ring 31 - 36 und 37 - 41 mit insgesamt 107 Wohnungen nach Sanierung.
Die Sanierungsarbeiten werden in Losen ausgeschrieben:
Los 301 Baustraße
Los 303 Krangeführter Rückbau
Los 304 Abbruch- und Entkernen
Los 305 Gerüstarbeiten
Los 306a Rohbau- und Putzarbeiten
Los 306b Betonschneidarbeiten
Los 306c Schlosserarbeiten
Los 307 Tiefbauarbeiten und Außenanlagen
Los 308 WDVS und Fassade
Los 309 Dachdecker
Los 310 Kunststofffenster
Los 311 Aluminiumelemente
Los 312 Balkone / Hauseingangsvorbauten
Los 313 Kellerdecken- und Drempeldämmung
Los 314 Innentüren, Funktionstüren und Kellerabtrennungen (beschränkt, nicht Gegenstand dieser Vergabe)
Los 315 Trockenbauarbeiten
Los 316 Estricharbeiten
Los 317 Malerarbeiten
Los 318 Bodenbelagsarbeiten
Los 319 Fliesenlegerarbeiten
Los 320 Bauendreinigung
Los 321 Balkonsanierung (nur im 3. BA)
Los 401 HLS
Los 402 Elektroarbeiten
Los 403 Aufzugsanlagen
Während der gesamten Bauzeit sind die Wohnungen der Aufgänge J.-Gagarin-Ring 32 - 40 zum überwiegenden Teil bewohnt!
Die Aufgänge J.-Gagarin-Ring 31 und 41 sind unbewohnt, da hier Grundrissänderungen erfolgen.
Diese Ausschreibung umfasst nur das Los 306b Betonschneidarbeiten für den 2. BA J.-Gagarin-Ring 31; 32 - 36; 37 - 4 und 41.
Betonschneidarbeiten
Komplexsanierung J.-Gagarin-Ring 1 - 41; 2. Bauabschnitt J.-Gagarin-Ring 31 - 41 Juri-Gagarin-Ring 31 - 36 und 37 - 41 15236 Frankfurt (Oder)
JG31/41
- 4 Treppenläufe abbrechen
- 18 Deckenöffnungen herstellen
- 24 Deckenabfangungen für neue Versorgungsschächte
- 98 Stück Wandschneidarbeiten für neue Sturzausbildungen
JG32-36
- 5 Fensterbrüstungen abbrechen
- 5 Wandelemente rückschneiden
JG37-40
- 4 Fensterbrüstungen abbrechen
- 4 Wandelemente rückschneiden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Betonschneidearbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt (Oder)
NUTS-Code: DE403 Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 15234
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YL26H27
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.