Handelspartnerrahmenvertrag Microsoft Produkte 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: SID 2023-05 DR
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kamenz
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 01911
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radebeul
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Handelspartnerrahmenvertrag Microsoft Produkte 2023
Der SID beabsichtigt, für den Freistaat Sachsen mit einem Auftragnehmer einen Handelspartner-Rahmenvertrag für den Bezug von Produkten und Nutzungsrechten des Lizenzgebers Microsoft auf der Grundlage der jeweils gültigen Konditionenverträge abzuschließen.
Ziel ist es, einen Handelspartner zu gewinnen, der es dem SID sowie allen an diesem abzuschließenden Rahmenvertrag partizipierenden Abrufberechtigten ermöglicht, strategisch und wirtschaftlich sinnvolle Verträge zur Softwarenutzung (Lizenzen) und Softwarepflege des Lizenzgebers Microsoft zu schließen.
Sachsen
Der SID beabsichtigt, für den Freistaat Sachsen mit einem Auftragnehmer einen Handelspartner-Rahmenvertrag für den Bezug von Produkten und Nutzungsrechten des Lizenzgebers Microsoft auf der Grundlage der jeweils gültigen Konditionenverträge abzuschließen.
Ziel ist es, einen Handelspartner zu gewinnen, der es dem SID sowie allen an diesem abzu-schließenden Rahmenvertrag partizipierenden Abrufberechtigten ermöglicht, strategisch und wirtschaftlich sinnvolle Verträge zur Softwarenutzung (Lizenzen) und Softwarepflege des Lizenzgebers Microsoft zu schließen.
Eine optionale Verlängerung der Laufzeit des Vertrages bis zum 31.05.2027 ist möglich. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Ausübung der Option. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor Vertragsende in Textform über die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption.
Verlängerungsoption (siehe Nr. II.2.7))
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben:
1. Erklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen niedergelassen ist (vgl. EEE Teil IV, Abschnitt A)
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
2. Stellen Sie Ihr Unternehmen / Ihre Bietergemeinschaft und das entsprechende Leistungsportfolio kurz dar.
3. Geben Sie den Gesamtumsatz Ihres Unternehmens, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2021 und 2022) in Euro an.
4. Geben Sie die Umsatz Ihres Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Vertrieb von Microsoft-Produkten), bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2021 und 2022) in Euro an.
5. Nachweis einer aktuell gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung über mind. 1.000.000 EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr oder Erklärung, dass diese bis Vertragsschluss beigebracht wird. Neben Sach- und Personenschäden müssen auch Vermögensschäden mit umfasst sein. Bitte beachten Sie, dass die Angaben der EEE hier nicht ausreichend sind.
zu 4.:
Der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auf-trags muss im Jahr 2022 mind. 1.000.000 EUR betragen haben.
Bei Bietergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den geforderten Mindestumsatz erreichen. Entsprechendes gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft beruft.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
6. Weisen Sie mindestens drei Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Zielsetzung nach.
Bitte beschreiben Sie die genannten Referenzprojekte mit folgenden Inhalten:
• Auftraggeber mit vollständiger Anschrift
• Detaillierte Bezeichnung des Auftragsgegen-standes
• Lieferzeitraum
• Leistungsort
• Auftragswert oder Auftragsvolumen
Die Referenzprojekte müssen Rahmenverträge/-vereinbarungen sein, deren Inhalt hinsichtlich Liefergegenstand und Lieferumfang mit dieser Ausschreibung vergleichbar ist. Der Vertragsabschluss dieser Rahmenverträge/-vereinbarungen muss mindestens 1 Jahr zurückliegen (bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsabgabe).
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Inanspruchnahme eines Eignungsverleihers i. S. § 47 VgV, der gleichzeitig als späterer Unterauftragnehmer i. S. § 36 VgV vorgesehen ist, muss ersichtlich sein, durch welches Unternehmen das jeweilige Referenzprojekt erbracht wurde.
7. Bitte bestätigen Sie, dass Sie über Mitarbeiter mit aktueller Microsoft-Qualifizierung zum Vertriebs-/ und Lizenzspezialisten im Außendienst verfügen.
8. Bitte bestätigen Sie, dass Sie über eine ausreichende Anzahl von Innendienst-Mitarbeitern (mindestens 2 Vollzeitäquivalente) im Auftragswesen verfügen.
9. Es wird vorausgesetzt, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen erfüllt, um zu gewährleisten, dass ein Abrufberechtigter alle geforderten Nutzungsrechte an den Software-Produkten des Lizenzgebers Microsoft tatsächlich erhält (unter Beachtung der Lizenzkette). Weisen Sie zweifelsfrei nach, wie Ihr Unternehmen (unter Beachtung der Lizenzkette) gewährleistet, dass ein Abrufberechtigter alle geforderten Nutzungsrechte an den Software-Produkten des Lizenzgebers Microsoft tatsächlich erhält. Der Nachweis kann durch eine entsprechende Microsoft- Autorisierung (Status als Licensing Solution Partner (LSP) oder Enterprise Software Advisor (ESA)) oder auch durch einen anderen gleichwertigen Nachweis, insbesondere durch eine ununterbrochene Lizenzkette, geführt werden. Wird der Nachweis nicht über eine Microsoft-Autorisierung geführt, obliegt der Nachweis der Gleichwertigkeit ebenfalls dem Bieter. Aus dem Nachweis muss insbesondere hervorgehen, dass Sie seitens des Lizenzgebers berechtigt sind, die Leistungen im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsgegenstand zu erbringen. Eigenerklärungen des Bieters gelten weder als Nachweis der Erfüllung der Anforderungen noch als Nachweis der Gleichwertigkeit einer anderen Nachweisform.
zu 6.:
Mindestens drei Referenzprojekte mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Zielsetzung werden mit den geforderten Inhalten vorgestellt.
vollständig ausgefüllte Vertraulichkeitsvereinbarung
Abschnitt IV: Verfahren
Bei Inanspruchnahme der Verlängerungsoption nach Nr. II.2.7) beträgt die Laufzeit der Rahmenvereinbarung - ausgehend von einem Laufzeitbeginn am 01.05.2023 - insgesamt 49 Monate. Das Ende "31.05." orientiert sich an den Laufzeiten der Konditionenverträge zwischen dem BMI und Microsoft. Das Übersteigen der "Laufzeitobergrenze" um 1 Monat ist vor diesem Hintergrund gerechtfertigt.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß § 47 Abs. 2 S. 3 VgV muss ein Bieter ein Unternehmen, dessen Kapazitäten er für die Erfüllungbestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), binnen einer vom Auftraggeber gesetzten Frist ersetzen, wenn dieses Unternehmen ein Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.
Mit der Umstellung zur elektronischen Angebotsabgabe seit 18.10.2018 ist das vollständige Angebot (einschließlich aller Anlagen) in elektronischer Form unter Verwendung der Bietersoftware (AI Bietercockpit 8) an die Plattform www.evergabe.sachsen.de zu senden. Auf der Vergabeplattform des Freistaates Sachsen wird Ihnen die Bietersoftware (AI Bietercockpit 8), die zwingend zur elektronischen Abgabe von Teilnahmeanträgen /Angeboten zu verwenden ist, kostenfrei bereitgestellt. Des weiteren erhalten Sie auf dieser Internetseite weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen für Bieter.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.sid.sachsen.de