Sammlung, Transport, Verwertung u. Beseitigung m. Behältergest. v. Sonderabfällen der TUM Weihenst. Referenznummer der Bekanntmachung: TUM W 2023-001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85748
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sammlung, Transport, Verwertung u. Beseitigung m. Behältergest. v. Sonderabfällen der TUM Weihenst.
Im Rahmen der Ausschreibung sind bei der TUM Weihenstephan Sonderabfälle
- zu sammeln,
- der Transport von Sonderabfällen zur Entsorgungs- und Verwertungseinrichtung mit Dienstleistung, d.h. Betriebsführung der Sonderabfallsammelstellen (Sonderabfalllager) auf dem TUM Gelände,
- der Betrieb einer Annahmestelle für Kleinmengen an Sonderabfall,
- Gestellung und Vermietung von Abfallbehältern (Container)
- optional sind Kanister, Fässer und Boxen anzubieten
ausgeschrieben.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Technische Universität München (kurz TUM oder TU München) ist die einzige Technische Universität in Bayern. Sie ist mit ca. 48.000 Studenten die zweitgrößte Technische Hochschule in Deutschland (TU 9). Ihr Stammsitz ist München.
Die TUM Technische Universität München hat mit dem Stammgelände in der Münchner Innenstadt, dem Forschungcampus in Garching und dem Wissenschaftszentrum für Ernährung, Landnutzung und Umwelt in Freising-WEIHENSTEPHAN drei Hauptstandorte.
Die TUM verarbeitet, verwertet und entsorgt ihre Abfälle auf der Grundlage des Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) und des Bayerischen Abfallgesetz (BayAbfG).
Hierbei werden auf der gesamten Fläche der TUM alle anfallenden Abfälle gesetzeskonform eingesammelt, befördert und auf der gesetzlichen Grundlage möglichst einem System zur stofflichen oder energetischen Verwertung zugeführt.
Die ausgeschriebenen Leistungen werden von den TUM für den Standort WEIHENSTEPHAN und sonstigen zugehörigen TUM Standorten nach den Ausschreibungsunterlagen zum 01.06.2023 neu vergeben.
Im Rahmen der Ausschreibung sind bei Sonderabfälle bei der TUM Weihenstephan:
- die Sammlung, der Transport von Sonderabfällen zur Entsorgungs- und Verwertungseinrichtung mit Dienstleistung, d.h. Betriebsführung der Sonderabfall-sammelstellen (Sonderabfalllager) auf dem TUM Gelände.
- Betrieb einer Annahmestelle für Kleinmengen an Sonderabfall.
- Gestellung und Vermietung von Abfallbehältern (Container) laut Behälterverzeichnis der TUM Weihenstephan.
- In Bezug auf die Kanister, Fässer und Boxen handelt es sich in Bezug auf eine Bestellung um eine optionale Position. Die TUM entscheidet während der Vertragslaufzeit, inwieweit sie diese Behälter (Kanister und Fässer) beim Unternehmer bestellt. Der Unternehmer hat aber dafür Sorge zu tragen, dass er in jedem Fall die ausge-wiesenen Kanister und Fässer der TUM zur Verfügung stellen kann, wenn es die anfallenden Sonderabfallmengen erfordern.
-Bei Auftragsbeginn müssen neue Behälter / Container (siehe Bilder in der Anlage) mit jeweils gleicher Ausführung an den jeweiligen Standorten zur Aufstellung kommen, d.h. die technischen Ausführungen und einheitlichen Aufklebern nach den Vorgaben der ADR.
anzubieten.
Technische / logistische Anforderungen:
Für den sach- und umweltgerechten Transport der Abfälle nach detaillierten Angaben bzw. Nachweisen über die eingesetzten Fahrzeuge inkl. der Antriebs- und Schadstoffklasse (mindestens Euro Norm 6 bis maximal zum 30. Mai 2026) nach folgender Logistik-Konzeption:
Im Rahmen der Umsetzung des „Saubere Fahrzeug Beschaffung Gesetz“ besteht folgendes verbindliches logistische Umsetzungskonzept:
Phase 1: Ab Vertragsbeginn bis spätestens 30.05.2026 mit dem Einsatz von Sonderabfallfahrzeug(en) mit mindestens Euro Norm 6 Antrieb
oder
früherer Einsatz von Sonderabfallfahrzeug(en) mit alternativen Antriebsformen mit E-Antrieb oder Wasserstoff-Antrieb mit Matrixbepunktung.
Phase 2: Ab spätestens 01.06.2026 Sonderabfalltransporter(n) mit alternativem Antrieb (E-Antrieb oder Wasserstoff-Antrieb)
Auftragsvergabe unter Verwendung einer Vergabematrix:
Die TUM vollzieht die Auftragsvergabe und die Bewertung aller Angebote mit Heranziehung einer Bewertungsmatrix. Bei der Bewertungsmatrix werden die Komponenten:
- Preis max. 100 Punkte,
- Entfernung Betriebsstätte zum TUM Stammgelände max. 10 Punkte,
- Entfernung TUM Weihenstephan und Sonderabfall-/Zwischenlager max. 10 Punkte
- das beste Beschwerdemanagement max. 10 Punkte,
- Qualifikation Leitung/Sammelteam max. 5 Punkte,
- Sozialaspekte max- 5 Punkte
- Nachhaltigkeitskonzepte des Unternehmers max. 10 Punkte
- Einsatz alternatier Antriebsformen max. 10 Punkte
verwendet.
Der Vertrag läuft zunächst vom 01.06.2023 bis zum 31.05.2026 für die Dauer von 3 Jahren. Danach verlängert sich dieser Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr, wenn bis spätestens 30.08.2025 eine verbindlicher Nachweis über den Einsatz eines Sonderabfallfahrzeugs mit alternativen Antrieb der TUM Stabstelle vorliegt oder dieser nicht von einer der Vertragsparteien neun Monate vor Jahresende schriftlich gekündigt wird (erstmalig zum 31.08.2025).
Hinweis:
Automatisches Vertragsende am 31.05.2026 wenn bis 31.08.2025 kein verbindlicher Nachweis über die Verfügbarkeit eines Sonderabfallfahrzeug mit alternativen Antrieb bei der TUM Stabstelle vorliegt.
Vertragsende ohne Kündigung ist der 31.05.2028.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Auszug aus dem Handelsregister
- Gewerbeanmeldung/ -erlaubnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Statt einem Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die Person der Geschäftsführung oder gleich-wertig nach Maßgabe des Herkunftslandes, welcher bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate sein darf, kann auch eine Eigenerklärung der bietenden Partei abgegeben werden
- Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht und/oder Berufshaftpflichtversicherung) gültige Police (Nachweis, dass der Versicherungsschutz besteht)
- Bescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben (Bescheinigung in Steuersachen)
(Falls Ausstellung nicht möglich, eigenhändige Erklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft und Versicherungsnachweise für Personen- und Sachschäden (siehe S. 7 Ausschr.bed.)
- der Gesamtumsatz und den Umsatz in den ausgeschriebenen Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Die auf dem Gebiet der ausgeschriebenen Leistungen bestehenden Erfahrungen mit Belegung durch eine Referenzliste mit Ansprechpartnern und Kontaktdaten:
ein Referenzkunden mit mehr als 200 Mitarbeitern bei dem eine Sonderabfallentsorgung über mehr als zwei Jahre stattfand + Nachweis genehmigtes Sonderabfallzwischenlager
- Vollständige Nachweise der Technischen Ausstattung (Euro Norm 6 + ggf. sonstige Termin Nachweise zum Alternativen Antrieb des Sonderabfallfahrzeug)
- gelistete Nachweise aller geforderten Entsorgungsnachweise des Bieters (Siehe Ausschreibungsbedingungen Seite 6 und 7)
- ergänzende Nachweise zur Bewertungsmatrix (Anlage 6) zu den einzelnen Themenfeldern (Entfernungen, Reklamtions-/Beschwerdemanagement, Qualifikation Leitung/Sammelteam, Sozialaspekte, Nachhaltigkeitsmaßnahmen, Einsatz v. alternativen Antrieben).
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.