Stadt Wolfenbüttel, Gymnasium im Schloss - Neubau GiS Entlastungsbau II - Fachplanung Elektrotechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 011-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfenbüttel
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
Postleitzahl: 38300
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Wolfenbüttel, Gymnasium im Schloss - Neubau GiS Entlastungsbau II - Fachplanung Elektrotechnik
Die Stadt Wolfenbüttel beabsichtigt einen Neubau für das Gymnasium im Schloß „Entlastungsbau II“ als Anbau an einen 2013 fertiggestellten Entlastungsbau zu erstellen. Dazu ist die Fachplanung der Elektrotechnik notwendig und steht hier zur Ausschreibung.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
In dem 3-geschossigen Neubau werden im EG die Fachgruppen Darstellendes Spiel und Kunst mit Neben- und Technikräumen untergebracht. Insgesamt werden 27 Klassenräume entstehen.
Die Wärmeversorgung des Gebäudes erfolgt über eine Hybridanlage mit Luft-Wasser-Wärmepunpe und Nahwärmeversorgung aus der vorh. Heizzentrale des Hauptgebäudes. Die Klassenräume werden durch eine Flächenheizung erwärmt und durch Dezentrale Lüftungsanlagen mit Elektroheizregister be- und entlüftet. Für den Betrieb der Wärmepumpe und zur Versorgung der elektrischen Verbraucher ist eine PV-Anlage auf dem Neubau und auf dem angrenzenden Dach des Entlastungsbau I vorgesehen.
Vorgesehene elektrotechnische Maßnahmen:
1. Starkstrom Elektroinstallation für den Entlastungsbau mit 27 Schulungsräumen
2. Kommunikationstechnische Elektroinstallation
3. Sicherheitsbeleuchtung
4. Elektroakustische Anlage
5. Photovoltaikanlage ca. 80 KWP
Es wird um Abgabe eines Angebotes auf folgender Grundklage gebeten:
1. Grobkostenschätzung KGR 440 liegt bei EUR 895.000 netto
2. Grobkostenschätzung KGR 450 liegt bei EUR 80.000 netto
3. Aufwand für Bestandsaufnahmen: 50 Ingenieurstunden
4. Zu erbringende Leistungen sind gemäß Siemon-Tabelle anzugeben
Verbindliche Einzelfristen:
1. Erstellung Entwurfsplanung (LPH 1-2): bis 28.04.2023
2. Erstellung Entwurfsplanung (LPH 3): bis 28.07.2023
3. Erstellung Ausführungsplanung (LPH 5): August 2023 – Juni 2024
4. Ausführung: September 2023 – März 2025
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB), in der derzeit gültigen Fassung,
- Tariftreueerklärung zu § 4 NTVergG,
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. € für Personenschäden und mind. 0,5 Mio. € für sonstige Schäden (gem. Empfehlung RBBau)
- Mindestumsatz von durchschnittlich 250.000,- € in den letzten drei Geschäftsjahren
- Erreichung von mindestens jeweils zwei Punkten bei den Bewertungskriterien zur fachlichen Eignung und technischen Leistungsfähigkeit
- Qualifikation eines Fachplaners mit dem Leistungsbild Technische Ausrüstung für Gebäude gem. § 55 HOAI:
o teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die
zur Führung der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur berechtigt und Mitglied einer Ingenieurkammer in Deutschland sind, oder
die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur nach §§ 12-14 NIngG (auswärtiger beratender Ingenieur) und Geschäftssitz/Wohnsitz im Zulassungsbereich haben, oder
zur Führung der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und im Zulassungsbereich ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung dort gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EU-Richtlinie, oder
den Nachweis eines Abschlusses eines technisch-naturwissenschaftlichen Studiums erbringen und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung über vergleichbare Referenzprojekte nachweisen können.
o ferner sind teilnahmeberechtigt juristische Personen, die
ihren Geschäftssitz im Zulassungsbereich haben und
einen satzungsgemäßen Geschäftszweck haben, zu dem der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören und
einen bevollmächtigten Vertreter der Gesellschaft und einen Verfasser der Wettbewerbsarbeit haben, die die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind, erfüllen,
Mindestumsatz von durchschnittlich 250.000,- € in den letzten drei Geschäftsjahren
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.