Kindertagesbetreuung / Mittagsverpflegung in städtischen Kindertagesstätten
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Norderstedt
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 22846
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.norderstedt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kindertagesbetreuung / Mittagsverpflegung in städtischen Kindertagesstätten
Lieferung einer Mittagshauptmahlzeit mit Nachtisch für Krippen- und Elementarkinder
Lieferung einer in einer eigenen Produktionsstätte gefertigten Mittagshauptmahlzeit mit Nachtisch für Krippen- und Elementarkinder.
Bei dem Angebot einer Hauptmahlzeit ist für Krippenkinder bei nicht altersgerechten Komponenten oder Gerichten (z.B. schwer verzehr- oder verschluckbare, wie scharf angebratenes Fleisch oder Nüsse und schwer verdaubare, wie Hülsenfrüchte) eine entsprechende Alternative anzubieten.
Es können auch mehrere Menülinien angeboten werden, wobei dann ebenfalls bei nicht altersgerechten Komponenten oder Gerichten eine andere Menülinie eine für Krippenkinder entsprechende Alternative enthalten muss.
Am Mittagessen nehmen zum September 2023 voraussichtlich insgesamt 375 Kinder in Kindertagesstätten teil.
Krippe (1 – 3 Jahre) ca. 115 und Elementarbereich (3 – 6 Jahre) ca. 260.
Pro Woche sind 5 Verpflegungstage (Montag bis Freitag) vorgesehen. Über das Kindergartenjahr muss für max. 260 Tage (52 Wochen x 5 Tage) die Verpflegung gewährleistet sein. Während der Feiertage und der Schließtage (zwischen Weihnachten und Neujahr) erfolgt keine Verpflegung und während der Schulferien wird eine verringerte Anzahl an Portionen benötigt.
Für Ausflugstage wird eine Kaltverpflegung (Lunchpaket), die am Vortag geliefert werden muss, benötigt. Diese ersetzt das Mittagessen für diesen Tag und wird als Mittagessen abgerechnet.
Der Träger der städtischen Kindertagesstätten stellt die Räumlichkeiten zur Ausgabe und zum Verzehr zur Verfügung. Der Auftragnehmer muss die Lieferung der Speisen bis in die Ausgabeküche der jeweiligen Einrichtungen sicherstellen.
Der Träger der städtischen Kindertagesstätten stellt Geschirr und Besteck.
Der Träger der städtischen Kindertagesstätten stellt das Personal für die Ausgabe und gewährleistet in vollem Umfang Einsatzbereitschaft und fachliche Qualifikation.
Der Träger der städtischen Kindertagesstätten übernimmt die Reinigung der Räumlichkeiten und Ausstattung. Die Reinigung der Transportbehälter liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers.
Die Vereinbarung gilt vom 01.09.2023 bis 31.08.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter kann seine Eignung durch die Angabe einer Präqualifizierung im Angebotsschreiben belegen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung akzeptiert. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der vorgesehenen Nachunternehmen) durch Vorlage der geforderten Unterlagen zu belegen. Sollte keine Präqualifizierung vorliegen und auch keine Einheitliche Europäische Eigenerklärung verwendet werden, ist der Nachweis durch die den Vergabeunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur Eignung zu erbringen.
Der Bieter hat mit seinem Angebot die beiliegende Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU vorzulegen.
Zusätzlich hat der Bieter mit seinem Angebot folgende Nachweise/Erklärungen vorzulegen:
Referenzen, Referenzspeisepläne,
Nachweis zur Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften (z.B. HACCP-Konzept),
Nachweise über die gewerbliche Tätigkeit,
Erklärung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
s. unter III.1.1 Präqualifizierung, Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder Eigenerklärung zur Eignung
Zusätzlich hat der Bieter mit seinem Angebot folgende Nachweise/Erklärungen vorzulegen:
Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
s. unter III.1.1 Präqualifizierung, Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder Eigenerklärung zur Eignung
Zusätzlich hat der Bieter mit seinem Angebot folgende Nachweise/Erklärungen vorzulegen:
Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU,
4-Wochen-Speiseplan,
Eigenerklärungen über den Einsatz von Bio- und regionalen Produkten,
Zertifizierungen (Bio-Menü/-Speisen, DGE).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt bis zur Durchführung der Submission auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform.
Die weitere Kommunikation nach der Submission und auch die Auftragserteilung erfolgen nicht über die Vergabeplattform.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Gem. § 160 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist ein Antrag auf Nachprüfungsverfahren durch die Vergabekammer unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.