10-32-22-270; Beratung u. Unterstützung digitalisierungsfähiger Prozesse des FD Gesundheit Referenznummer der Bekanntmachung: 10-32-22-270

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]55
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

10-32-22-270; Beratung u. Unterstützung digitalisierungsfähiger Prozesse des FD Gesundheit

Referenznummer der Bekanntmachung: 10-32-22-270
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Rahmen der Bundesförderung "Gesundheitsamt 2025" steigern wir den Digitalisierungsgrad des Gesundheitsamtes. Das Projekt verfolgt das Ziel einer Steigerung der digitalen Reife über die verschiedenen Dimensionen hinweg. Es setzt sich aus sieben Teilprojekten zusammen, die dimensionsübergreifende Entwicklungen ermöglichen und das Gesundheitsamt widerstandsfähiger gegenüber Krisen und den Herausforderungen der Digitalisierung aufstellen. Dabei steht stets auch die Verknüpfung und Anbindung zu den existierenden Strukturen der Kreisverwaltung Pinneberg als Gesamtes im Blickfeld. Zur Begleitung und Unterstützung bei der Umsetzung des Projektes wird eine externe Projektmanagementorganisation (PMO) eingesetzt werden, die die Teilprojekte koordiniert. Sie wird dabei von Mitarbeitenden aus dem Fachdienst Gesundheit, dem E-Government und der Organisationsabteilung der Kreisverwaltung Pinneberg unterstützt. Die hier ausgeschriebene Leistung deckt zwei Maßnahmen aus dem Gesamtprojekt ab.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 247 950.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Projekt M2 – Identifizierung und Analyse digitalisierungsfähiger Prozesse:Die Kernprozesse des Gesundheitsamtes, insbesondere des Infektionsschutzes, sollen systematisch dahingehend untersucht werden, ob und ggf. in welchem Maße sie sich für die Digitalisierung eignen. Hierfür sollen Kriterien entwickelt und ein Bewertungssystem etabliert und angewendet werden. Anhand des Bewertungssystems soll das Potential für die Digitalisierung analysiert und eine Priorisierung für die zu digitalisierenden Prozesse vorgenommen werden. Auch bei neu hinzukommenden Aufgaben, z.B. in Krisen, kann so eine initiale Bewertung von Prozessen im Hinblick auf das Digitalisierungspotential schnell erfolgen.  Projekt M3 – Prozessdokumentation, -digitalisierung und Evaluation der erkannten Prozesse:Die im Teilprojekt M2 identifizierten Prozesse, die sich für eine Digitalisierung eignen, sollen einheitlich nach einem Konzept mit Softwareunterstützung (IBO Prometheus) formal in BPMN 2.0 dokumentiert werden. Außerdem soll eine Prozesslandkarte erstellt werden zum übersichtlichen und anwendergerechter Einstieg in die Prozessdokumentationen. Eine regelhafte Überprüfung und Aktualisierung der Prozessdokumentation ist vorgesehen. Dabei stehen nicht nur die durch die Herausforderungen der Pandemie neu entstandenen Prozesse im Vordergrund, sondern alle identifizierten Prozesse mit Potential zur Digitalisierung in allen Bereichen des Gesundheitsamtes. Diese sollen mit den notwendigen Schnittstellen dokumentiert und auf Verbesserungen im Ablauf unter Nutzung digitaler Anwendungen und Schnittstellen untersucht werden. Entsprechende Anwendungen werden in die Prozesse integriert, so dass Fehler und Doppelarbeit vermieden und die Prozesse beschleunigt werden. Die entstandenen Dokumente werden den an den Prozessen beteiligten Mitarbeitenden auf einer online verfügbaren Plattform zur Verfügung gestellt und tragen auch zur besseren Einarbeitung neuer Mitarbeiter*innen und zur Sicherstellung einheitlicher Abläufe bei. Die digitalisierten Prozesse sollen anhand von z. B. in Workshops entwickelten Kennzahlen evaluiert und hinsichtlich ihrer Effektivität und Effizienz überprüft werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Projektleiters und Stellvertreters / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Organisation des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Inhaltliches Konzept und Ablaufplan / Gewichtung: 30
Kostenkriterium - Name: Tagespauschalsatz / Gewichtung: 20
Kostenkriterium - Name: Gesamtpreis / Gewichtung: 10
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 228-652590
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/02/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 16
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 16
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 247 950.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.

(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/02/2023

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