Stadt Dachau - H85 - Erweiterung Kinderkrippe Otto-Kohlhofer-Weg, 2. BA - VgV HLS Referenznummer der Bekanntmachung: Stadt Dachau - H85 - Erweiterung Kinderkrippe Otto-Kohlhofer-Weg, 2. BA - VgV HLS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dachau.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80336
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pm-5.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Dachau - H85 - Erweiterung Kinderkrippe Otto-Kohlhofer-Weg, 2. BA - VgV HLS
Stadt Dachau - H85 - Erweiterung Kinderkrippe Otto-Kohlhofer-Weg, 2. BA - VgV HLS
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das bestehende 4 gruppige Kinderkrippenhaus im Otto-Kohlhofer-Weg 3 in Dachau wurde 2016 fertig gestellt und soll erweitert werden. Das zweigeschossige Bestandsgebäude in L-Form ist mit dem Vordergebäude in Ost/ West-Richtung und dem Längsbau parallel zum Otto-Kohlhofer-Weg ausgerichtet. Das Grundstück mit der Flurnummer 564/21 wird im Norden durch den Bolzplatz, im Westen durch den Otto-Kohlhofer-Weg und im Süd-Osten durch eine Grünanlage begrenzt. Das Gebäude wurde für die Unterbringung von vier Kinderkrippengruppen mit allen erforderlichen Personal- und Nebenräumen gebaut. In der Planung und Ausführung wurde für eine spätere Erweiterung die Infrastruktur bereits berücksichtigt, wie z.B. Küche, Aufzug, Waschraum, Personal/ Umkleide, Müll- und Putzraum, Lager. Diese Räumlichkeiten stehen dem Erweiterungsbau zur Verfügung und sind räumlich für beide Bauabschnitte zugeordnet. Das Bestandsgebäude hat 4 Gruppenräume mit jeweils angegliedertem Ruheraum und Umkleide, davon befinden sich 2 im Erd- und 2 im Obergeschoss. Im Erdgeschoss ist ein gemeinsamer Mehrzweckraum/ Multifunktionsraum angeordnet, im Obergeschoss sind zum Garten ausgerichtete Spielbalkone vorgelagert, die auch als Fluchtweg dienen. Der neue Bauabschnitt ist in Anlehnung an den Bestand auszuführen, um ein gleiches und einheitliches Erscheinungsbild zu erschaffen. Die Materialien sollten wie im 1. BA gewählt werden. Evtl. könnten Abweichungen bei den tragenden Konstruktionen aufgrund der neuen Planungen sinnvoll sein. Der Brandschutz ist im Zuge der weiteren Planung zu überarbeiten. Nach derzeitigem Stand sind die vorhandenen Fluchttreppen ausreichend für die Erweiterung. Der Erweiterungsbau soll Raum für voraussichtlich 4 Krippengruppen bieten. Die Anzahl der Gruppen ist abhängig von der zur Verfügung stehenden Freifläche zuzüglich der Fläche der Spielbalkone. Daher ist eine kompakte Bauweise und Grundrissgestaltung anzustreben, die eine maximale Freifläche erzielt.
Es ist vorgesehen, dass der geplante Erweiterungsbau die vorhandene Infrastruktur mitbenutzen kann und in dem Erweiterungsbau an sich ausschließlich die KiTa betreffende Räume untergebracht werden. Die Freiflächen werden nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus angepasst. Das Konzept ist einheitlich fortzuführen, soweit dies im Rahmen der vorhandenen Struktur und Flächenangebot möglich ist. Auf dem Dach des Erweiterungsbaus ist eine Photovoltaik-Anlage angedacht. Eine Erweiterung auf dem Bestandsdach ist zu prüfen. Es sind die Leitungen für die Anlage vorzusehen. Die Anlage wird von den Stadtwerken errichtet und betrieben. Die Heizzentrale ist im Obergeschoss angeordnet und von außen zugänglich. Das Gebäude wird im Bestand mit einer Luft/ Wasser-Gasabsorptionswärmepumpe und einem Gasbrennwertkessel als Spitzenheizlastkessel beheizt. Die Anlage wurde bereits unter Berücksichtigung des 2. BA ausgelegt. Es soll eine Untersuchung des vorhandenen Energiekonzeptes und eine evtl. dadurch bedingte Optimierung erfolgen. Auf dem Grundstück sind bereits 11 PKW-Stellplätze inkl. einem behindertengerechten Stellplatz errichtet. Der Erweiterungsbau erfordert weitere Stellplätze, die in der weiteren Planung zu prüfen sind. Gem. BP 165/ 14 werden die erforderlichen Stellplätze und die Stellplätze für den Bring- und Holverkehr in der geplanten Quartiersgarage (geplante Fertigstellung Ende 2026) untergebracht, so dass die Fläche der bestehenden Stellplätze nach Fertigstellung der Garage dem Außenspielbereich zugeordnet werden. Der Erweiterungsbau ist im laufenden Betrieb zu errichten.
Das Baugrundstück liegt im Bereich des B-Plans 165/14, somit besteht Baurecht nach § 30 BauGB.
Eckdaten zum Grundstück:
- Grundstücksgröße: 2.222 qm
- GRZ: 0,70
- GFZ: 1,40
Termine:
Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung: circa Anfang 2024
Baubeginn: Mitte 2024
Fertigstellung: Herbst 2025
- Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister gem. Ziffer III.1.1) - Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gem. Ziffer III.1.2) - Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. Auswahlkriterien Ziffer III.1.3) Bei gleicher Eignung entscheidet das Los
Bieterfragen sind umgehend schriftlich über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Fragen, die nach dem 07.03.2023 gestellt werden, können aus organisatorischen Gründen nicht mehr beantwortet werden
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbungsbogen) sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben (Beabsichtigt ein Bewerber, die Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit Dritten (Unterauftrag/ Eignungsleihe) zu erbringen, müssen die nachfolgend genannten Nachweise/ Angaben auch für diese erbracht werden): a) Nachweis der Berufsqualifikation, Bewerber müssen nachweisen, dass die vorgesehenen Leistungserbringer über eine entsprechende Ausbildung (Berufsbezeichnung: Ingenieur/in) verfügen zur Erbringung der Leistung. Durch einen Berufs- oder Handelsregisterauszug oder auf andere Weise. (§ 44 VgV); b) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB 2016 vorliegen, oder andernfalls entsprechende Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB getroffen wurden (hierfür sind Nachweise vorzulegen). Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage weiterer Nachweise zu Eigenerklärungen nachzufordern; (§48 VgV); c) Eigenerklärung nach VgV 2016 § 73 Abs. 3, die Leistungserbringung erfolgt unabhängig von Ausführungs und Lieferinteressen; d) Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er die folgenden Nachweise zu erbringen: 1. Nachweis der Vertretungsberechtigung für den bevollmächtigten Vertreter; 2. Nachweis, dass die auftragsgegenständlichen Leistungen zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck gehören; 3. Namen und berufliche Befähigung der Personen (siehe a), die für die Erbringung der Leistung als verantwortlich vorgesehen sind; e) Ist der Bewerber eine Bewerbergemeinschaft, hat er die folgenden Nachweise zu erbringen: 1. Erklärung aller Mitglieder zur Bildung einer Bietergemeinschaft; 2. Nachweis der Vertretungsberechtigung für den bevollmächtigten Vertreter; 3. Darstellung welches Mitglied welche Leistung erbringen wird. 4. Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Gesamtschuldner haften. f) Erklärung zur technischen Ausstattung (§46 (3) 9 VgV). Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs.2VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen(§ 47 Abs. 3 VgV).
Eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (§45 VgV); 2.) Erklärung des Bewerbers durch Unterschrift der Bewerbung, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung vorgelegt wird.
Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme in Höhe von – für Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR; – für sonstige Schäden: [Betrag gelöscht] EUR bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Die Versicherung muss mindestens für die Dauer der Ausführungsfrist (siehe Ziff. II.2.7) z. B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o. ä. abgeschlossen sein. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem Vertrag / den Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o. g. Bedingungen eintritt. 1.) Beabsichtigt der Bewerber Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, so hat er die vorgesehenen Unterauftragnehmer (sowie den Umfang) zu benennen und für sie und ggf. für noch weiter nachgeordnete Unternehmen mit der Bewerbung einen eigenen vollständigen Bewerbungsbogen abzugeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 2.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft auftreten. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen. Eine Doppelbewerbung ist nicht zulässig.
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit [max. 110 Punkte]
1.1 Beschäftigte (Festangestellte Mitarbeiter) im Mittel der letzten 3 Jahre [max. 55 P bei ≥ 5 MA];
1.2 Durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 Jahre [max. 55 P bei ≥ 0,5 Mio.€];
2. Fachliche Qualifikation (Referenzzeitraum: 01.01.2019 bis Ende Teilnahmefrist) [max. 435 Punkte];
2.1 Qualifikation und Erfahrung Projektleiter; Darstellung von 1 Referenzobjekt für die ausgeschriebenen Leistungen im o.g. Referenzzeitraum
2.1.1 Berufserfahrung [max. 20 P bei ≥ 10 Jahre];
2.1.2 Erweiterung eines Gebäudes; Zusatzpunkte für Gebäude mit vergleichbarer Planungsanforderungen / Kindergarten, Kinderkrippe, Kinderhort (mind. Honorarzone II, §56 Abs. 2 HOAI) [10 P]; Zusatzpunkte für Projekt im laufenden Betrieb [10P]
2.1.3 Federführend vom Projektleiter selbst vollständig erbrachte Leistungsphasen (LP 2-8) nach HOAI innerhalb des Referenzzeitraums [max. 19P];
2.1.4 Vergleichbare Herstellkosten (KGR 410+420+430) ≥ 250.000 € [max. 15 P];
2.1.5 Referenz für öffentlichen Auftraggeber (i.S.d. §98 GWB) mit Anwendung öffentliches Vergaberecht (VOB/A (EU) und VOB/B) [10P]
2.1.6 Referenz mit Förderverfahren: Mitwirkung bei der Erstellung eines Förderantrages [10 P];
2.2 Qualifikation und Erfahrung stellvertretender Projektleiter; Darstellung von 1 Referenzobjekt für die ausgeschriebenen Leistungen im o.g. Referenzzeitraum
2.2.1 Berufserfahrung [max. 20 P bei ≥ 5 Jahre];
2.2.2 Erweiterung eines Gebäudes ; Zusatzpunkte für Gebäude mit vergleichbarer Planungsanforderungen / Kindergarten, Kinderkrippe, Kinderhort (mind. Honorarzone II, §56 Abs. 2 HOAI) [10 P]; Zusatzpunkte für Projekt im laufenden Betrieb [10P]
2.2.3 Federführend vom stellvertretenden Projektleiter selbst vollständig erbrachte Leistungsphasen (LP 2-8) nach HOAI innerhalb des Referenzzeitraums [max. 19 P];
2.2.4 Vergleichbare Herstellkosten (KGR 410+420+430) ≥ 250 € [max. 15 P];
2.2.5 Referenz für öffentlichen Auftraggeber (i.S.d. §98 GWB) mit Anwendung öffentliches Vergaberecht (VOB/A (EU) und VOB/B) [10P]
2.2.6 Referenz mit Förderverfahren: Mitwirkung bei der Erstellung eines Förderantrages [10 P];
2.3 Darstellung von 3 Referenzobjekten für die ausgeschriebenen Leistungen im v.g. Referenzzeitraum Wertungskriterien:
2.3.1 Erweiterung eines Gebäudes; Zusatzpunkte für Gebäude mit vergleichbarer Planungsanforderungen / Kindergarten, Kinderkrippe, Kinderhort (mind. Honorarzone II, §56 Abs. 2 HOAI) [je Referenz 10 P]; Zusatzpunkte für Referenz im laufenden Betrieb [je Referenz 10 P]
2.3.2 Federführend vom Büro selbst vollständig erbrachte Leistungsphasen (LP 2-8) nach HOAI innerhalb des Referenzzeitraums [je Referenz: max. 19 P];
2.3.3 Vergleichbare Herstellkosten (KGR 410+420+430) ≥ 250 € [je Referenz: max. 15 P];
2.3.4 Referenz für öffentlichen Auftraggeber (i.S.d. § 98 GWB) mit Anwendung öffentliches Vergaberecht [je Referenz: 15 P];
2.3.5 Referenz mit Förderverfahren: Mitwirkung bei der Erstellung eines Förderantrages [je Referenz: 10 P];
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf anderem, nicht mit den angegebenen elektronischen Mitteln über das Vergabeportal übermittelte Teilnahmeanträge, wie Post, E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen dort einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 08534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.