Anmietung von Seminar- und Tagungsräume Referenznummer der Bekanntmachung: VG_2022_025
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Groß-Gerau
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64521
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen
Abschnitt II: Gegenstand
Anmietung von Seminar- und Tagungsräume
Die Auftraggeberin schreibt Rahmenvereinbarungen für die Anmietung von Seminar- bzw. Tagungsräumen (Veranstaltungsräume) mit und ohne Übernachtungsmöglichkeiten für die Teil-nehmenden einschließlich Cateringleistungen und das Zurverfügungstellen von Tagungszubehör (Nebenleistungen) in Hessen aus.
Die Auftraggeberin möchte hessenweit und flächendeckend Rahmenvereinbarungen mit Vertragspartnern schließen, um ihren in Teilnehmendenzahl und regional variablen Bedarf an Veranstaltungsräumen und Übernachtungsmöglichkeiten für die Teilnehmenden zu decken.
Mehrtägige Veranstaltungen können einen Zeitrahmen von zwei oder mehr Tagen sowohl an Werktagen (Mo-Fr) als auch in Ausnahmefällen am Wochenende (Sa-So) umfassen.
Bei mehrtägigen Veranstaltungen besteht neben dem Bedarf an Tagungsleistungen ein zusätzlicher Übernachtungsbedarf der Teilnehmenden.
Für die Auftraggeberin ist es daher erforderlich, dass das Auftrag nehmende Unternehmen so-wohl Veranstaltungsräume mit als auch ohne Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen kann.
Region 1: Regierungsbezirk Kassel, bis zu 20 Personen
Für die Durchführung von Seminaren und Tagungen muss die Auftraggeberin im Rahmen ihres Leistungsbestimmungsrechts einige feste Einschränkungen definieren:
Teilnehmende der Veranstaltungen
Teilnehmende können Mitarbeitende der AOK Hessen, der Vorstand der AOK Hessen sowie externe Gäste und Referenten/Trainer u.a. sein.
Einteilung der Lose nach Region und Teilnehmendenzahl:
Pro Los werden Rahmenvereinbarungen mit der aus den Tabellen 4.2.1 bis 4.2.4 der Anlage 01 Leistungsbeschreibung ersichtlichen Anzahl von Vertragspartnern geschlossen. Die Betriebsstätte, auf die sich das Gebot bezieht, muss in der nachgenannten Region bzw. im nachgenannten Regierungsbezirk liegen:
Region 1: Regierungsbezirk Kassel, bis zu 320 Personen
Für die Durchführung von Seminaren und Tagungen muss die Auftraggeberin im Rahmen ihres Leistungsbestimmungsrechts einige feste Einschränkungen definieren:
Teilnehmende der Veranstaltungen
Teilnehmende können Mitarbeitende der AOK Hessen, der Vorstand der AOK Hessen sowie externe Gäste und Referenten/Trainer u.a. sein.
Einteilung der Lose nach Region und Teilnehmendenzahl:
Pro Los werden Rahmenvereinbarungen mit der aus den Tabellen 4.2.1 bis 4.2.4 der Anlage 01 Leistungsbeschreibung ersichtlichen Anzahl von Vertragspartnern geschlossen. Die Betriebsstätte, auf die sich das Gebot bezieht, muss in der nachgenannten Region bzw. im nachgenannten Regierungsbezirk liegen:
Region 2: Regierungsbezirk Gießen bis zu 20 Personen
Für die Durchführung von Seminaren und Tagungen muss die Auftraggeberin im Rahmen ihres Leistungsbestimmungsrechts einige feste Einschränkungen definieren:
Teilnehmende der Veranstaltungen
Teilnehmende können Mitarbeitende der AOK Hessen, der Vorstand der AOK Hessen sowie externe Gäste und Referenten/Trainer u.a. sein.
Einteilung der Lose nach Region und Teilnehmendenzahl:
Pro Los werden Rahmenvereinbarungen mit der aus den Tabellen 4.2.1 bis 4.2.4 der Anlage 01 Leistungsbeschreibung ersichtlichen Anzahl von Vertragspartnern geschlossen. Die Betriebsstätte, auf die sich das Gebot bezieht, muss in der nachgenannten Region bzw. im nachgenannten Regierungsbezirk liegen:
Region 2: Regierungsbezirk Gießen bis zu 50 Personen
Für die Durchführung von Seminaren und Tagungen muss die Auftraggeberin im Rahmen ihres Leistungsbestimmungsrechts einige feste Einschränkungen definieren:
Teilnehmende der Veranstaltungen
Teilnehmende können Mitarbeitende der AOK Hessen, der Vorstand der AOK Hessen sowie externe Gäste und Referenten/Trainer u.a. sein.
Einteilung der Lose nach Region und Teilnehmendenzahl:
Pro Los werden Rahmenvereinbarungen mit der aus den Tabellen 4.2.1 bis 4.2.4 der Anlage 01 Leistungsbeschreibung ersichtlichen Anzahl von Vertragspartnern geschlossen. Die Betriebsstätte, auf die sich das Gebot bezieht, muss in der nachgenannten Region bzw. im nachgenannten Regierungsbezirk liegen:
Region 2: Regierungsbezirk Gießen bis zu 70 Personen
Für die Durchführung von Seminaren und Tagungen muss die Auftraggeberin im Rahmen ihres Leistungsbestimmungsrechts einige feste Einschränkungen definieren:
Teilnehmende der Veranstaltungen
Teilnehmende können Mitarbeitende der AOK Hessen, der Vorstand der AOK Hessen sowie externe Gäste und Referenten/Trainer u.a. sein.
Einteilung der Lose nach Region und Teilnehmendenzahl:
Pro Los werden Rahmenvereinbarungen mit der aus den Tabellen 4.2.1 bis 4.2.4 der Anlage 01 Leistungsbeschreibung ersichtlichen Anzahl von Vertragspartnern geschlossen. Die Betriebsstätte, auf die sich das Gebot bezieht, muss in der nachgenannten Region bzw. im nachgenannten Regierungsbezirk liegen:
Region 3: Regierungsbezirk Darmstadt bis zu 20 Personen
Für die Durchführung von Seminaren und Tagungen muss die Auftraggeberin im Rahmen ihres Leistungsbestimmungsrechts einige feste Einschränkungen definieren:
Teilnehmende der Veranstaltungen
Teilnehmende können Mitarbeitende der AOK Hessen, der Vorstand der AOK Hessen sowie externe Gäste und Referenten/Trainer u.a. sein.
Einteilung der Lose nach Region und Teilnehmendenzahl:
Pro Los werden Rahmenvereinbarungen mit der aus den Tabellen 4.2.1 bis 4.2.4 der Anlage 01 Leistungsbeschreibung ersichtlichen Anzahl von Vertragspartnern geschlossen. Die Betriebsstätte, auf die sich das Gebot bezieht, muss in der nachgenannten Region bzw. im nachgenannten Regierungsbezirk liegen:
Region 3: Regierungsbezirk Darmstadt bis zu 50 Personen
Für die Durchführung von Seminaren und Tagungen muss die Auftraggeberin im Rahmen ihres Leistungsbestimmungsrechts einige feste Einschränkungen definieren:
Teilnehmende der Veranstaltungen
Teilnehmende können Mitarbeitende der AOK Hessen, der Vorstand der AOK Hessen sowie externe Gäste und Referenten/Trainer u.a. sein.
Einteilung der Lose nach Region und Teilnehmendenzahl:
Pro Los werden Rahmenvereinbarungen mit der aus den Tabellen 4.2.1 bis 4.2.4 der Anlage 01 Leistungsbeschreibung ersichtlichen Anzahl von Vertragspartnern geschlossen. Die Betriebsstätte, auf die sich das Gebot bezieht, muss in der nachgenannten Region bzw. im nachgenannten Regierungsbezirk liegen:
Region 3: Regierungsbezirk Darmstadt bis zu 70 Personen
Für die Durchführung von Seminaren und Tagungen muss die Auftraggeberin im Rahmen ihres Leistungsbestimmungsrechts einige feste Einschränkungen definieren:
Teilnehmende der Veranstaltungen
Teilnehmende können Mitarbeitende der AOK Hessen, der Vorstand der AOK Hessen sowie externe Gäste und Referenten/Trainer u.a. sein.
Einteilung der Lose nach Region und Teilnehmendenzahl:
Pro Los werden Rahmenvereinbarungen mit der aus den Tabellen 4.2.1 bis 4.2.4 der Anlage 01 Leistungsbeschreibung ersichtlichen Anzahl von Vertragspartnern geschlossen. Die Betriebsstätte, auf die sich das Gebot bezieht, muss in der nachgenannten Region bzw. im nachgenannten Regierungsbezirk liegen:
Region 3: Regierungsbezirk Darmstadt bis zu 320 Personen
Für die Durchführung von Seminaren und Tagungen muss die Auftraggeberin im Rahmen ihres Leistungsbestimmungsrechts einige feste Einschränkungen definieren:
Teilnehmende der Veranstaltungen
Teilnehmende können Mitarbeitende der AOK Hessen, der Vorstand der AOK Hessen sowie externe Gäste und Referenten/Trainer u.a. sein.
Einteilung der Lose nach Region und Teilnehmendenzahl:
Pro Los werden Rahmenvereinbarungen mit der aus den Tabellen 4.2.1 bis 4.2.4 der Anlage 01 Leistungsbeschreibung ersichtlichen Anzahl von Vertragspartnern geschlossen. Die Betriebsstätte, auf die sich das Gebot bezieht, muss in der nachgenannten Region bzw. im nachgenannten Regierungsbezirk liegen:
Region 4: Regierungsbezirk Rhein/Main-Gebiet bis zu 20 Personen
Für die Durchführung von Seminaren und Tagungen muss die Auftraggeberin im Rahmen ihres Leistungsbestimmungsrechts einige feste Einschränkungen definieren:
Teilnehmende der Veranstaltungen
Teilnehmende können Mitarbeitende der AOK Hessen, der Vorstand der AOK Hessen sowie externe Gäste und Referenten/Trainer u.a. sein.
Einteilung der Lose nach Region und Teilnehmendenzahl:
Pro Los werden Rahmenvereinbarungen mit der aus den Tabellen 4.2.1 bis 4.2.4 der Anlage 01 Leistungsbeschreibung ersichtlichen Anzahl von Vertragspartnern geschlossen. Die Betriebsstätte, auf die sich das Gebot bezieht, muss in der nachgenannten Region bzw. im nachgenannten Regierungsbezirk liegen:
Region 4: Regierungsbezirk Rhein/Main-Gebiet bis zu 50 Personen
Für die Durchführung von Seminaren und Tagungen muss die Auftraggeberin im Rahmen ihres Leistungsbestimmungsrechts einige feste Einschränkungen definieren:
Teilnehmende der Veranstaltungen
Teilnehmende können Mitarbeitende der AOK Hessen, der Vorstand der AOK Hessen sowie externe Gäste und Referenten/Trainer u.a. sein.
Einteilung der Lose nach Region und Teilnehmendenzahl:
Pro Los werden Rahmenvereinbarungen mit der aus den Tabellen 4.2.1 bis 4.2.4 der Anlage 01 Leistungsbeschreibung ersichtlichen Anzahl von Vertragspartnern geschlossen. Die Betriebsstätte, auf die sich das Gebot bezieht, muss in der nachgenannten Region bzw. im nachgenannten Regierungsbezirk liegen:
Region 4: Regierungsbezirk Rhein/Main-Gebiet bis zu 70 Personen
Für die Durchführung von Seminaren und Tagungen muss die Auftraggeberin im Rahmen ihres Leistungsbestimmungsrechts einige feste Einschränkungen definieren:
Teilnehmende der Veranstaltungen
Teilnehmende können Mitarbeitende der AOK Hessen, der Vorstand der AOK Hessen sowie externe Gäste und Referenten/Trainer u.a. sein.
Einteilung der Lose nach Region und Teilnehmendenzahl:
Pro Los werden Rahmenvereinbarungen mit der aus den Tabellen 4.2.1 bis 4.2.4 der Anlage 01 Leistungsbeschreibung ersichtlichen Anzahl von Vertragspartnern geschlossen. Die Betriebsstätte, auf die sich das Gebot bezieht, muss in der nachgenannten Region bzw. im nachgenannten Regierungsbezirk liegen:
Region 4: Regierungsbezirk Rhein/Main-Gebiet bis zu 320 Personen
Für die Durchführung von Seminaren und Tagungen muss die Auftraggeberin im Rahmen ihres Leistungsbestimmungsrechts einige feste Einschränkungen definieren:
Teilnehmende der Veranstaltungen
Teilnehmende können Mitarbeitende der AOK Hessen, der Vorstand der AOK Hessen sowie externe Gäste und Referenten/Trainer u.a. sein.
Einteilung der Lose nach Region und Teilnehmendenzahl:
Pro Los werden Rahmenvereinbarungen mit der aus den Tabellen 4.2.1 bis 4.2.4 der Anlage 01 Leistungsbeschreibung ersichtlichen Anzahl von Vertragspartnern geschlossen. Die Betriebsstätte, auf die sich das Gebot bezieht, muss in der nachgenannten Region bzw. im nachgenannten Regierungsbezirk liegen:
Region 2: Regierungsbezirk Gießen bis zu 260 Personen
Für die Durchführung von Seminaren und Tagungen muss die Auftraggeberin im Rahmen ihres Leistungsbestimmungsrechts einige feste Einschränkungen definieren:
Teilnehmende der Veranstaltungen
Teilnehmende können Mitarbeitende der AOK Hessen, der Vorstand der AOK Hessen sowie externe Gäste und Referenten/Trainer u.a. sein.
Einteilung der Lose nach Region und Teilnehmendenzahl:
Pro Los werden Rahmenvereinbarungen mit der aus den Tabellen 4.2.1 bis 4.2.4 der Anlage 01 Leistungsbeschreibung ersichtlichen Anzahl von Vertragspartnern geschlossen. Die Betriebsstätte, auf die sich das Gebot bezieht, muss in der nachgenannten Region bzw. im nachgenannten Regierungsbezirk liegen:
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe M.Schnecke & A.Schüßler GbR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schkopau
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 06258
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe Region 1: Regierungsbezirk Kassel, bis zu 320 Personen (Aufhebung)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe Region 2: Regierungsbezirk Gießen bis zu 20 Personen (Aufhebung)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe Region 2: Regierungsbezirk Gießen bis zu 50 Personen (Aufhebung)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe Region 2: Regierungsbezirk Gießen bis zu 70 Personen (Aufhebung)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe M.Schnecke & A.Schüßler GbR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schkopau
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 06258
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe M.Schnecke & A.Schüßler GbR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schkopau
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 06258
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe M.Schnecke & A.Schüßler GbR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schkopau
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 06258
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe Region 3: Regierungsbezirk Darmstadt bis zu 320 Personen (Aufhebung)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe GCH Hotel Group
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe GCH Hotel Group
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe Region 4: Regierungsbezirk Rhein/Main-Gebiet bis zu 70 Personen (Aufhebung)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe Region 4: Regierungsbezirk Rhein/Main-Gebiet bis zu 320 Personen (Aufhebung)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe Region 2: Regierungsbezirk Gießen bis zu 260 Personen (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SYWW6SVLMR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."