Freigestellter Schülerverkehr zu und von der St. Laurentius Schule in Herxheim bzw. Altenbergschule in Bad Bergzabern Referenznummer der Bekanntmachung: 12-2023-014
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landau in der Pfalz
NUTS-Code: DEB3H Südliche Weinstraße
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.suedliche-weinstrasse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freigestellter Schülerverkehr zu und von der St. Laurentius Schule in Herxheim bzw. Altenbergschule in Bad Bergzabern
Freigestellter Schülerverkehr zu und von der "St. Laurentius Schule" in Herxheim (Los 1) und der "Altenbergschule" in Bad Bergzabern (Los 2)
Freigestellter Schülerverkehr zu und von der St. Laurentius Schule Herxheim
76863 Herxheim (Pfalz)
Beförderung von ca. 61 Schülerinnen und Schülern zu und von
der St. Laurentius-Schule in Herxheim
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung bis zum letzten Schultag des rheinlandpfälzischen Schuljahres 2030/2031 (3 Schuljahre). Die mögliche Ausübung des Optionsrechtes durch den Auftraggeber erfolgt schriftlich und muss bis zum 30.06.2027 beim Auftragnehmer eingehen.
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung bis zum letzten Schultag des rheinlandpfälzischen Schuljahres 2030/2031 (3 Schuljahre). Die mögliche Ausübung des Optionsrechtes durch den Auftraggeber erfolgt schriftlich und muss bis zum 30.06.2027 beim Auftragnehmer eingehen.
Freigestellter Schülerverkehr zu und von der Altenbergschule Bad Bergzabern
76887 Bad Bergzabern
Beförderung von ca. 5 Schülerinnen und Schülern zu und von der Altenbergschule Bad Bergzabern und zusätzlich freitags Beförderung von 5 Schülerinnen und Schülern von der Altenbergschule nach Hause.
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung bis zum letzten Schultag des rheinlandpfälzischen Schuljahres 2030/2031 (3 Schuljahre). Die mögliche Ausübung des Optionsrechtes durch den Auftraggeber erfolgt schriftlich und muss bis zum 30.06.2027 beim Auftragnehmer eingehen.
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung bis zum letzten Schultag des rheinlandpfälzischen Schuljahres 2030/2031 (3 Schuljahre). Die mögliche Ausübung des Optionsrechtes durch den Auftraggeber erfolgt schriftlich und muss bis zum 30.06.2027 beim Auftragnehmer eingehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist der Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, vorzulegen, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Für den Fall der Nichteintragung ist die Gewerbeanmeldung dem Angebot beizufügen. Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen.
Falls der Bieter beabsichtigt im Auftragsfall Leistungen an Nachunternehmer zu vergeben, hat der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle die Eignung der Nachunternehmer anhand der selben Kriterien nachzuweisen, die für den Nachweis seiner Eignung verlangt sind.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen und eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Mit dem Angebot ist die Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes vorzulegen. Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten und die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag: 21.12.2022.
Des Weiteren ist dem Angebot die Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit beizufügen und die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein. Sofern an die
Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuern entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern.
Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen /Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 21.12.2022.
Falls der Bieter beabsichtigt im Auftragsfall Leistungen an Nachunternehmer zu vergeben, hat der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle die Eignung der Nachunternehmer anhand der selben Kriterien nachzuweisen, die für den Nachweis seiner Eignung verlangt sind.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen und eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Mit dem Angebot ist mindestens eine gleichwertige Referenz über mit eigenen Mitteln und Personalen erbrachte Verkehrsleistungen im Bereich des freigestellten
Schülerverkehrs im Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2022 (Anlage E) vorzulegen.
Der Bieter hat darin folgendes anzugeben bzw. zu erklären:
- Angaben zum Auftraggeber (Name; Ansprechpartner inkl. Telefonnummer; Anschrift; Jahresleistung in Besetzt-km; Rechnungswert in Euro pro Jahr, sofern erlaubt, ansonsten Bestätigung des jeweiligen Auftraggebers und Angabe der eingesetzten Fahrzeuge)
- Leistungszeitraum
- Beschreibung der erbrachten Leistung (stichpunktartige Ausführungen zur erbrachten Leistung, die einen Rückschluss auf die erbrachte Leistung ermöglichen)
- Anzahl der Fahrzeuge getrennt nach Kleinbus/PKW, Kleinbus zur Rollstuhl sitzenden Beförderung, Midibus und Solobus
- Anzahl der beförderten Personen
- Angabe, ob die Tourenplanung selbst erstellt worden ist
- Angabe, ob die Leistung als Auftragnehmer, Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer erbracht worden ist
- Anteil der vom Auftragnehmer selbst erbrachten Leistung in Prozent und Anteil der Vergabe von Leistung an Subunternehmer in Prozent
Falls der Bieter beabsichtigt im Auftragsfall Leistungen an Nachunternehmer zu vergeben, hat der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle die Eignung der Nachunternehmer anhand der selben Kriterien nachzuweisen, die für den Nachweis seiner Eignung verlangt sind.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen und eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit der Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er sich zur Einhaltung der maßgeblichen Tarifverträge und gesetzlichen Vorschriften verpflichtet.
Die Mustererklärung 3 nach dem Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz (LTTG) ist mit dem Angebot vorzulegen.
Des Weiteren ist die Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket gegen Russland dem Angebot beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Es gelten die Regelungen des § 160 GWB.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landau in der Pfalz
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland