Bf.Indira Gandhi - Grundinstandsetzung der Halle F Referenznummer der Bekanntmachung: INF1-0120-2023

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1864af6ea48-78fd1d3cb55ac556
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bf.Indira Gandhi - Grundinstandsetzung der Halle F

Referenznummer der Bekanntmachung: INF1-0120-2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Bf.Indira Gandhi - Grundinstandsetzung der Halle F

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Projektes ist die Ausschreibung der Generalplaner-Leistung zur Grundinstandsetzung (GI) und Weiterentwicklung des Gebäudes F auf dem Busbetriebshof Indira-Gandhi-Straße (BFI). Die Weiterentwicklung beinhaltet hierbei die Umrüstung der bestehenden Werkstatt zur Wartung und Instandsetzung von Elektrobussen (Elektromobilität).

Die Angebotsabfrage beinhaltet die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9. Die Abrufung und Beauftragung für die GI Gebäude F wird in Stufen erfolgen. Die erste Auftragsstufe ruft der AG mit dem Vertragsschluss ab, die weiteren Stufen nach Maßgabe des Vertrages zu den dortigen Regelungen als freie Option.

Umfasst sind insbesondere Leistungen nach Folgenden Leistungsbildern iSd. HOAI, die in der Leistungsbeschreibung näher bestimmt werden:

- Objektplanung Gebäude und Innenräume

- Tragwerksplanung

- alle erforderlichen Anlagengruppen der Technischen Ausrüstung

- Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanz, Bauakustik )

Die Kosten des Projekts sollen eine Obergrenze von 27 Mio. EUR netto nicht überschreiten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2023
Ende: 31/12/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach

den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und

des GWB. Der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge

wird folgendes System zugrunde gelegt:

(1)

Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen

Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und

Fehlerlosigkeit prüfen.

Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge

unvollständig

oder fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bewerber im

Rahmen des rechtlich Zulässigen nach pflichtgemäßem

Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz

und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige

oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen und Nachweise

innerhalb einer für alle

Bewerber einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu

vervollständigen oder zu korrigieren.

(2)

Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern

zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und

Validierung der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten

Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern.

(3)

Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf

Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss

des

Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach

§123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in § 123

Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten

Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein

Ausschluss erfolgen

bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB,

nach

§ 21 AEntG, nach § 98c AufenthG, nach § 19 MiLoG oder nach

§ 21 SchwarzArbG. Davon kann nach pflichtgemäßem

Ermessen und gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB

geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Ein

zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt weiterhin bei

Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus

Ziffer III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung sowie aus der

"Teinahmewettvewerb Eignungsmatrix" ergeben.

(4)

Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur

Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen

Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen

Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu

vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber

eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Der

Auftraggeber

behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen,

Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu

berücksichtigen.

(5) Alle Bewerber werden im Zuge der Eignungsprüfung gemäß

der zugehörenden Matrix ihrer Referenzangaben entsprechend

im Punktesystem bewertet. Der Auftraggeber behält sich durch

eine Begrenzung der Teilnehmer vor, nur die maximal 5

Bestplatzierten zur Angebotsabgabe aufzufordern.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Leistungsphasen 4 bis 9 i.S.d. HOAI sind optional.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und

ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit

und Zuverlässigkeit nachzuweisen.

Der Nachweis der Eignung muss durch I. Erklärung zu III.1.1

der Bekanntmachung - Befähigung zur Berufsausübung

einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem

Berufs- oder Handelsregister erfolgen.

Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den

Vergabeunterlagen bei.

Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen

durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.

Eigenerklärung:

1. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB

2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB

3. Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und

AufenthG

4. Erklärung zum KRG

5. Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung (Personen-

Sach- Vermögens- und Umweltschäden)

Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen

beigefügt.

Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung

von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und

einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder

dem Angebot benannte Nachunternehmer. Beabsichtigt der

Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die

Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen

(Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für

den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine

Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine

tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage

einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers

nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des

Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen

enthaltene Formular "Verpflichtungserklärung" zu verwenden.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:

II.Erklärung zu III.1.2 der Bekanntmachung - Wirtschaftliche

und finanzielle Leistungsfähigkeit:

1. Erklärung zu Umsätzen

2. Ggf. weitere Erklärungen zur wirtschaftlichen

Leistungsfähigkeit

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen

Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:

Folgende Nachweise/Erklärungen, sind zusätzlich zum

Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung) mit

dem Angebot vorzulegen:

Erklärung zu III.1.3 der Bekanntmachung -Technische und

berufliche Leistungsfähigkeit:

1. Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare

Leistungen

2. Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter

3. Technische Ausstattung des Bewerbers

Hinweis: Für alle unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) genannten

Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte

Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/

Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Es sind mindestens vier Referenzen einzureichen, bei denen in

Art und Umfang vergleichbare Ingenieurleistungen nach HOAI

für die Leistungsinhalte, Generalplanung, Objektplanung

Gebäude, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung ausgeführt wurden:

Referenz 1 - Generalplanung. Eine Referenz gilt als

Generalplanung, wenn mindestens die HOAI Leistungsbilder

Objekplanung Gebäude sowie die Fachplanungen

Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung auseführt

wurden.

Referenz 2 - Objektplanung Gebäude gem. HOAI 2021, §34.

Referenz 3 - Technische Gebäudeausrüstung gem. HOAI 2021,

§55.

Referenz 4 - Tragwerksplanung gem. HOAI 2021, §51.

1. Mindestanforderungen Baukosten:

Referenz 1 im Gesamtumfang von mind. 2,5 Mio. EUR netto

(KG 300-400)

Referenz 2 im Gesamtumfang von mind. 1,5 Mio. EUR netto

(KG 300-400)

Referenz 3 im Gesamtumfang von mind. 1,5 Mio. EUR netto

(KG 300-400)

Referenz 4 im Gesamtumfang von mind. 1,5 Mio. EUR netto

(KG 300-400)

2. Mindestanforderung an Leistungsinhalt Referenz 1:

Berücksichtigt wird nur eine Referenz, die mindestens für

Leistungsbilder Gebäude, Tragwerksplanung sowie die

Technische Ausrüstung ausgeführt wurde.

3. Mindestanforderungen an Leistunginhalt Referenzen 1,2,3,4:

Mindestens eine Referenz (1,2,3,4) muss für ein vergleichbares

Objekt ((Betriebs)-Werkstatt, Industriehalle, Produktionshalle,

Instandhaltungshalle, Abstellanlage oder vergleichbar) erbracht

werden.

4. Die Referenzen 1-4 müssen sich auf verschiedene Objekte beziehen! Gleiche Referenzen für unterschiedliche Anforderungen sind nicht zugelassen.

Die Vergabestelle wird unter Verwendung dieser

Eignungsmatrix die 4 Referenzen bewerten. Sollte der

Bewerber mehr als 4 Referenzen einreichen, so richtet sich die

Wertung nach der Reihenfolge in der von der Vergabestelle zur

Verfügung gestellten Eigenerklärung Fachkundenachweis. Der

Bewerber ist angehalten die von der Vergabestelle zur

Verfügung gestellte Eigenerklärung Fachkundenachweis zu

verwenden.

Die genauen Mindestanforderungen und Bewertungsfaktoren

sind der Eignungsmatrix zu entnehmen, die den

Vergabeunterlagen beigefügt wird.

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und

Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft

erfolgt anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu

sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge

folgende Unterlagen einzureichen:

(1.)

Eigenerklärung zur Eignung (bei Bewerbergemeinschaften von

jedem Mitglied und für jeden mit dem Teilnahmeantrag

benannten Nachunternehmer)

(2.)

Eigenerklärung Fachkundenachweis

(3.)

Nachunternehmererklärung (sofern erforderlich)

(4.)

im Fall von Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung Ihres/Ihrer

Nachunternehmer/s (vollständig ausgefüllt)

(5.)

im Falle einer Bewerbergemeinschaft: Erklärung zur Bildung

einer Bewerbergemeinschaft (vollständig ausgefüllt) Weitere

Erläuterungen sind dem Anschreiben zum

Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.

Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen

beigefügt.

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

siehe Vergabeunterlagen

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

Bewerbergemeinschaften haben eine gemeinsamerechtsverbindlich

unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft

im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten

Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei

Angebotsabgabe zu stellen.

Die BVG weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung

der Bewerbergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs

nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/03/2023
Ortszeit: 15:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 13/04/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Die BVG wickelt das Vergabeverfahren elektronisch über

eine Vergabemanagement-Software sowie über eine

Vergabeplattform ab. Es wird ausdrücklich empfohlen, eine

Registrierung auf dieser Vergabeplattform vorzunehmen.

2. Sämtliche Teilnahme-/Vergabeunterlagen werden

Interessenten auf rechtzeitige Anforderung direkt, kostenfrei

und ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1)

angegebene Vergabeplattform zur Verfügung gestellt und sind

ausschließlich zu verwenden.

3. Die Beantwortung von Fragen der Bewerber/Bieter, die

spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme-/

Angebotsfrist erfolgt und sonstige verfahrensrelevante Informationen werden

allen Bewerbern/Bietern direkt, kostenfrei und ausschließlich

elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene

Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Bis zum Ablauf der

Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge und/oder Angebote ist der

Bewerber/Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf

über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellte, geänderte

oder zusätzliche Dokumente oder sonstige verfahrensrelevante

Informationen zu achten. Ein separater Hinweis durch den

Auftraggeber erfolgt nicht.

4. Auskünfte über die Teilnahmeunterlagen müssen bis zum

09.03.2023 ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer

I.1) angegebene Vergabeplattform beantragt werden.

5. Die Teilnahmeanträge/Angebote sind ausschließlich

elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene

Vergabeplattform bzw. das dazugehörige Bietercockpit

(elektronischer Abgabe-Workflow) einzureichen. Die

Einreichung von Teilnahmeanträgen/Angeboten in Schriftform,

per E-Mail, Fax oder als Anlage über die Nachrichtenfunktion

des Bietercockpits ist unzulässig.

6. Die BVG behält sich Ergänzungen sowie auch Änderungen

an den Vergabeunterlagen einschließlich der

Verfahrensbedingungen, dem Leistungssoll und den

Vertragsbestimmungen vor.

7. Die BVG behält sich vor, in einer oder mehreren Runden

Verhandlungsgespräche mit den Bietern durchzuführen. Die

BVG behält sich ebenso vor, den Zuschlag auf der Grundlage

der Erstangebote zu vergeben ohne in Verhandlung mit den

Bietern zu treten. Ein Anspruch auf Verhandlung besteht nicht.

8. Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die

Kapazitäten eines anderen Unternehmens(Dritter/

Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe),

muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen

und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will (Formblatt).

Entsprechende Nachweise sind in dem Umfang vorzulegen,

wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der

Bewerber durch Vorlage der Verpflichtungserklärung

"Eignungsleihe" dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm

die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur

Verfügung gestellt werden (vgl. § 47 SektVO). In Hinblick auf

Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit

oder die erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber

die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 2

SektVO nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die

Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt

werden;

9. Die übersandten Vergabeunterlagen sind vertraulich zu

behandeln und dürfen nur im Rahmen dieses

Vergabeverfahrens verwendet werden;

10. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im

Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei

den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungsund

Vergabegesetzentsprechenden und sonst gleichwertigen

Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die

Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen

Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung

oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist

von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine

Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle

vorzuhalten.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/02/2023