TNW_Maria-Ward-Realschule_TWP Referenznummer der Bekanntmachung: 2302
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94034
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mariaward-schulstiftung-passau.de
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_Maria-Ward-Realschule_TWP
Die Maria-Ward-Schulstiftung beabsichtigt die Generalsanierung der Maria-Ward-Realschule in Burghausen. Aktuell werden hier ca. 700 Schüler/innen betreut. Die Schule am Stadtplatz 100-101a-101b, besteht aus mehreren unter Denkmalschutz stehenden Gebäudeteilen. Die Baukosten werden grob mit ca. 35 Mio. EUR prognostiziert, genauere Angaben liegen aktuell noch nicht vor. Umfang und Umgang mit der zu erhaltenden Substanz spielen hier eine wesentliche Rolle. Die Maßnahme wird nur unter der Bedingung einer gesicherten Finanzierung durchgeführt. Im Rahmen des Verfahrens werden die Leistungen der Tragwerksplanung stufenweise vergeben. Mit den Leistungen ist im Anschluss an das Verfahren zu beginnen.
84489 Burghausen Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die
Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Maria-Ward-Schulstiftung Passau ist Träger von sechs weiterführenden Schulen (Gymnasium Freudenhain Passau, MW-Gymnasium Altötting, MW-Realschule Altötting, MW Realschule Burghausen, MW Realschule Deggendorf, MW-Realschule Neuhaus). Diese Schulen haben weit über regionale Grenzen hinweg einen hervorragenden Ruf. Eltern wissen ihre Kinder gut aufgehoben und Absolventen um einen guten Einstieg in Ausbildung, Studium und Beruf. Die Stiftung sieht sich als große Schulfamilie und ist stets um hervorragende Lehr- und Lebensqualität bemüht.
Die Maria-Ward-Schulstiftung beabsichtigt die Generalsanierung der Maria-Ward-Realschule in Burghausen. Aktuell werden hier ca. 700 Schüler/innen betreut. Die Schule am Stadtplatz 100-101a-101b, besteht aus mehreren unter Denkmalschutz stehenden Gebäudeteilen. Es gibt hierzu einen Bauhistorische Untersuchung von Mai 2020. Teilweise stammen z.B. Dachkonstruktionen aus den Jahren ab 1729, eine Balkendecke kann auf das Jahr 1571 datiert werden.
Es gibt erste Abstimmungen mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege bezüglich möglicher Nutzungen, Rückbauten und erforderlicher Maßnahmen im Hinblick auf weitere Untersuchungen und Dokumentation des Bestands. Das planende Architekturbüro arbeitet derzeit in Leistungsphase 2.
Die Baukosten werden grob mit ca. 35 Mio. EUR prognostiziert, genauere Angaben liegen aktuell noch nicht vor. Umfang und Umgang mit der zu erhaltenden Substanz spielen hier eine wesentliche Rolle. Die Maßnahme wird nur unter der Bedingung einer gesicherten Finanzierung durchgeführt. Im Rahmen des Verfahrens werden die Leistungen der Tragwerksplanung stufenweise vergeben. Mit den Leistungen ist im Anschluss an das Verfahren zu beginnen.
1. durchschnittlicher Umsatz im Leistungsbild Tragwerksplanung in den letzten 3 Jahren (Gewichtung 15), 10 Punkte: ab einem durchschnittlichen Gesamtnettoumsatz > [Betrag gelöscht] EUR
2. durchschnittliche Bürokapazität (Ingenieure und Back-Office (technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Projektaufgaben erfüllen) in den letzten 3 Jahren (Gewichtung 10), 10 Punkte: ab einer durchschnittlichen Mitarbeiterzahl > 10 Ingenieure bzw. 6 Mitarbeitern im Back-Office
3. abgeschlossene Referenzen ab 01.01.2013 (Gewichtung 75), davon Referenz Nr. 1 (Nachweis der Grundkompetenz) Gewichtung 30 und Referenzen Nr. 2-5 (weitere Anforderungen) Gewichtung 45. Gewertet wird die Referenz mit den erbetenen Referenzeigenschaften zum Nachweis der Grundkompetenz des Bewerbers (= Referenz 1) und bis zu 4 weitere Referenzen, die die darüber hinaus erbetenen Referenzeigenschaften am Besten abbilden. Der Bewerber beschreibt seine angeführten Referenzprojekte - besonders im Hinblick auf die im vorliegenden Projekt zu bewertenden Aspekte. Mit seiner Referenz Nr. 1 weist er seine Grundkompetenz hinsichtlich des Umfangs (anrechenbare Kosten), der Honorarzone und des Leistungsbereichs (erbrachte Leistungen nach HOAI) nach. Er beschreibt seine Referenzprojekte und den Leistungsumfang sowie eventuelle Besonderer Leistungen und stellt die tiefergehenden Besonderheiten der Referenz - Dienstleistung dar. Der Nachweis der Referenzleistung ist durch eine Eigenerklärung zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
Bei Leistungen, die nicht nach der HAV-KOM erbracht wurden, ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HAV-KOM vergleichbar waren.
Büroreferenzen über erbrachte Leistungen eines Vorgängerunternehmens (Persönliche Referenzen) können einem Bewerber nur zugerechnet werden, soweit eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für die Referenzaufträge zuständig waren und den Mitarbeitern in den neu gegründeten Unternehmen festgestellt werden kann. Um den Nachweis zu erbringen, erläutert der Bieter zwingend zusätzlich die jeweiligen Projektstrukturen, -mitglieder und -kompetenzen detailliert auf gesondertem Dokument.
Die maximal mögliche Gesamtpunktzahl beträgt 1.000 Punkte. Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Verhandlung eingeladen. Wenn keine weitere Differenzierung im Hinblick auf das vorliegende Projekt möglich ist und dabei Punktgleichheit zwischen Bewerbern besteht, entscheidet das Los über eine Einladung.
stufenweise Beauftragung gemäß HAV-KOM:
Stufe 1: Leistungsphasen 1-2
Stufe 2: Leistungsphasen 3-4
Stufe 3: Leistungsphasen 5-6
Stufe 4: Objektüberwachung (optional)
.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Stufe 1. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren Stufen besteht nicht.
Gemäß § 17 (7) VgV wird die Frist zur Angebotsabgabe im gegenseitigen Einvernehmen verkürzt, die Frist beträgt jedoch nicht unter 14 Kalendertagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Juristische Personen werden als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen entsprechend vorgenannter Anforderungen benennen. Der Nachweis der Berufsqualifikation ist durch ein offizielles Dokument, sei es Diplom-, Master-, Bachelorzeugnis oder gleichwertige Urkunde zu erbringen. Die Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer kann ebenfalls als Nachweis herangezogen werden.
1. durchschnittlicher Gesamtnettoumsatz im Leistungsbild Tragwerksplanung in den letzten abgeschlossenen 3 Geschäftsjahren. Bei Bewerbergemeinschaften wird die Summe der angegebenen Umsatzwerte aller Einzelbewerber gezählt. Angaben zum Umsatz können zunächst durch Eigenerklärung erfolgen. Die Umsätze sind aber auf Aufforderung durch die Vergabestelle durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, neben Jahresabschluss z. B. auch einer Bestätigung des Steuerberaters.
2. Versicherungsnachweis mit einer Deckungssumme von mind. 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden und 2-fache Maximierung pro Jahr oder einer Zusage der Versicherung selbst, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen. Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der
EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung aller ARGE-Mitglieder eingereicht werden (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
(zunächst) per Eigenerklärung sind darzulegen:
1. durchschnittliche Bürokapazität (Ingenieure und Back-Office (technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische und wirtschaftliche (Projekt-)Aufgaben erfüllen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2. abgeschlossene Referenzen ab 01.01.2013 mit folgenden Angaben:
Referenz Nr. 1: Nachweis der Grundkompetenz, per anrechenbare Kosten (>= 7 Mio. EUR), Schwierigkeitsgrad (>= Honorarzone III) und erbrachte Leistungen (mind. 80% der Leistungsphasen 2-6).
Referenzen Nr. 2-5: Nachweis der tiefergehende Referenzeigenschaften: Gebäude mit bauhistorischen / denkmalpflegerischen Aspekten, Umbau- / Sanierungsmaßnahme, Nachweis zum konstruktiven Brandschutz, Ingenieurtechnische Kontrolle, anrechenbare Kosten >= 4 Mio. EUR und LP 2-6 zu mehr als 50% erbracht.
Referenzen, die nach dem 01.01.2013 abgeschlossen wurden, werden gewertet. Referenzen die vor dem 01.01.2013 abgeschlossen wurden, werden nicht gewertet.
Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
Der Bewerber hat einen Russland-Bezug auszuschließen.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig.
Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen. DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER
VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN. Das Formular "Teilnahmeantrag / Bewerbungsbogen" (= Excel-Datei "02.1_BB_NAME-BEWERBER") ist zwingend einzureichen, fehlt dieses, ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Teilnahmeantrag / Bewerbungsbogen" inkl. evtl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber, jedes ARGE-Mitglied hat das Formular auszufüllen). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu
Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YTR6LM3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.