Berlin TXL - Kampfmittelräumung Prioritäre Fläche SQ BA 1.1 bis 1.3
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13405
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tegelprojekt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Berlin TXL - Kampfmittelräumung Prioritäre Fläche SQ BA 1.1 bis 1.3
Berlin
Das grundsätzliche Räumziel ist eine tiefenbeschränkte kampfmitteltechnische Freigabe bis 1,6 m unter
Zukünftiger GOK für die etwa 96 000 m2 große Maßnahmenfläche.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Teltow
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalender-tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksam-keit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Berlin
Diverse Leistungen zur Sicherung des Flugplatzrandstraße im Baufeldbereich
Ort: Teltow
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Land: Deutschland
Bisherige Nachträge:
NT01: Beprobung und Analytik
NT02: Gestellung Besprechungscontainer
NT03: Laden und Transport von Haufwerken Dritter zu Entsorgungsstellen
NT04: Geänderte Leistung Rückbau Asphaltflächen
NT05: Errichtung und Auskleidung Löschwasserteich
NT06: Transporte und Erdarbeiten
NT07: Böschungssicherung Baugrube südl. Löschwasserteich
NT08: Gestellung Deckelcontainer
NT09: Entsorgung von Bauschutt bis Z1.2
NT10: Erkundung einer Anomalie auf dem Gelände des ehemaligen Flughafen Tegel am Rande des Baufeldes
SQ mittels UltraTEM
NT11: Entsorgung von unterschiedlichen Baustellenabfällen
NT12: Mehrkosten für allgemeine Baustellenlogistik und Betrieb
NT14: Neuauskleidung Löschwasserteich (Folienbecken)
Aktueller Nachtrag:
NT15: Diverse Leistungen zur Sicherung der Flugplatzrandstraße im Baufeldbereich
Durch die Änderung, die südliche Zaunstraße nicht zurückzubauen, sondern im laufenden Betrieb stehen zu lassen, ergab sich die Notwendigkeit, diese über Böschungen zu sichern. Nach Hauptvertrag wäre die Zaunstraße zurückzubauen. Die Sicherung durch Böschungen ist somit eine Zusatzleistung, die vorher nicht vorgesehen war. Sie wurde mit diesem Nachtrag geregelt.