Netzerrichtung, Signalbelieferung, Netzbetrieb und Service Krampnitz Referenznummer der Bekanntmachung: TKI

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ProPotsdam.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Entwicklungsträger
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Netzerrichtung, Signalbelieferung, Netzbetrieb und Service Krampnitz

Referenznummer der Bekanntmachung: TKI
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64000000 Post- und Fernmeldedienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Konzessionsgeber führt ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb für Netzerrichtung, Signalbelieferung und Service eines FTTH-Netzes im Entwicklungsgebiet "Krampnitz" nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung - KonzVgV) durch.

Mit der Ausschreibung soll die Glasfasernetzerrichtung, deren Betrieb, Service und Wartung unter Nutzung einer vom ETP bereitgestellten Leerrohranlage gegen Pacht für 10 Jahre (01.07.2024 bis 30.06.2034) vergeben werden. Vertragsbeginn ist mit Zuschlagserteilung (voraussichtlich Mitte März 2023).

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45232000 Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze
45232300 Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Fernsprech- und Fernmeldeleitungen
64200000 Fernmeldedienste
64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
64220000 Fernmeldedienste, außer Fernsprech- und Datenübertragungsdiensten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Entwicklungsbereich Krampnitz 14476 Potsdam

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Entwicklungsträger Potsdam entwickelt im Bereich Krampnitz bei Potsdam auf dem ehemaligen Kasernengelände ein modernes Wohnquartier, das über den Zeithorizont von 14 Jahren von 2024 bis 2038 sukzessive entsteht und insgesamt ca. 5.000 Wohneinheiten sowie ca. 2.500 Geschäftseinheiten umfasst. Diese Wohn- und Geschäftseinheiten sollen auf Grundstücken entstehen, die vom AG an Investoren und Wohnungsunternehmen veräußert werden und in deren Eigentum übergehen.

Die Vergabe bezieht sich auf die Signalbelieferung mit Triple-Play-Diensten (TV, Internet, Telefonie) auf zunächst 10 Jahre inklusive Bau einer Glasfaserinfrastruktur bis in die Wohn- und Geschäftseinheiten, FTTH, sowie deren Service und Wartung. Zum Zeitpunkt der Vergabe werden die bis 2034 entstehenden Volumen auf ca. 1.800 Wohneinheiten und ca. 2.170 Geschäftseinheiten prognostiziert. Das Aufwuchsszenario nach Jahresscheiben ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Dabei ist das Aufwachsen des Gebietes mit in den Ausbau so einzuplanen, dass zum jeweiligen Fertigstellungszeitraum eine Versorgung gewährleistet werden kann.

Dafür wird vom Entwicklungsträger eine zwingend zu nutzende Leerrohrinfrastruktur zur Pacht zur Verfügung gestellt. Die Eigentumsverhältnisse der zu erschließenden Wohn- und Geschäftseinheiten stehen zum heutigen Zeitpunkt noch nicht fest.

Die zu erbringenden Leistungen betreffen die Errichtung von Campusnetzen (Netzebene 4a) FTTH, die TV-Signallieferung an die Endkunden einschließlich der Versorgung mit Zusatzdiensten (Pay-TV, Internet, Telefonie) unter Netznutzung, Service und Wartung der Netzebene 4a sowie der Netzebene 4 sowie der Pacht dieser Netze. Die Errichtung der Netzebene 4 in den neu entstehenden Gebäuden können auf Wunsch des Gebäudeeigentümers ebenfalls durch den Netzbetreiber erfolgen.

Die FTTH-Campusnetze (Netzebene 4a) zu den Immobilienobjekten sind durch den Bieter bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu errichten und entsprechend den Vorgaben der ETP vom Bieter, ausgehend vom zentralen Konzentrationspunkt (PoP) bis zu den Glasfaserabschlusspunkten in den Gebäuden, zwingend als Glasfasernetz zu konfigurieren. Der PoP wird vom Netzbetreiber in vom ETP bereitgestellten Räumlichkeiten errichtet oder auf einem vom ETP zur Verfügung gestellten Grundstück am östlichen Rand des Gebietes errichtet. Auf den Zuführungs- und Hausverteilnetzen sind die steigenden Anforderungen an Bandbreiten beim Endkunden über die gesamte Vertragslaufzeit nachweislich durch den Bieter zu gewährleisten.

Der Auftragnehmer soll verpflichtet werden, dritten Telekommunikationsdiensteanbietern den Zugang zu den ihm zur Nutzung zur Verfügung gestellten Netzen der NE 4a und NE 4b im Rahmen eines Open-Access-Konzepts zu gewähren. Das Open-Access-Konzept wird im Rahmen des Verhandlungsverfahrens auf Basis der Ergebnisse der Bietergespräche final entwickelt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Preiskriterien / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Leistungskriterien / Gewichtung: 60
Preis - Gewichtung: 40.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Einmalige Verlängerung des Pachtzeitraums um 5 Jahre bis zum 30.06.2039.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 111-312451
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXT8YYHYW27A9T8P

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

1. Bitte beachten Sie, dass die Vergabekammer Sachsen und das Oberlandesgericht Dresden

der Rechtsmeinung sind, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren unzulässig ist, da bei der Art der zu vergebenden Konzession die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB vorliegt.

Sofern die Bieter anderer Rechtsansicht sind und ein Vergabenachprüfungsverfahren für zulässig erachten, gelten folgende Hinweise:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160

Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen

verwiesen.

2. Sofern die Bieter der Rechtsansicht der Vergabekammer Sachsen und des Oberlandesgerichtes folgen, sind für Rechtsbehelfe gegen das Verfahren die Zivilgerichte zuständig.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/02/2023

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