Erweiterung und Sanierung der Grundschule Westerhüsen mit Hort, Zackmünder Straße 1, 39122 Magdeburg - Los 3.01 - Baustelleneinrichtung (30-ZV-0011/23) Referenznummer der Bekanntmachung: 30-ZV-0011/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39090
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.magdeburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung und Sanierung der Grundschule Westerhüsen mit Hort, Zackmünder Straße 1, 39122 Magdeburg - Los 3.01 - Baustelleneinrichtung (30-ZV-0011/23)
In Magdeburg-Westerhüsen, in der Zackmünder Straße 1 wird die bestehende, zweizügige Grundschule saniert und erweitert. Das Raumprogramm bildet Schul- als auch Hortnutzungen ab. Der Raumbedarf generiert sich aus einer Anzahl von 200 Schülern.
Der Erweiterungsteil wurde viergeschossig an der Südseite geplant, um auch den Bestandsteil barrierefrei mit einem Aufzug zu erschließen. Der Aufzug ist als Durchlader geplant, um in der Eingangsebene eine Verbindung zur höher gelegenen Erdgeschossebene des Bestands herzustellen. Einzig ein Teil des Hortbereichs (ältester Bauabschnitt 1885) wird nicht barrierefrei erschlossen. Hier werden in der unteren Ebene das Archiv sowie ein Hortraum, in der oberen Ebene WC´s für Schüler und Lehrer geplant. Ein barrierefreie WC befindet sich im Neubauteil.
Der zu DDR-Zeiten erbaute WC-Trakt an der Südseite, der Dachgeschossaufbau mit einem Pultdach auf dem Gebäudeteil aus dem Jahre 1912 sowie die außenliegende Fluchttreppe werden zur Umsetzung des Erweiterungsteils abgebrochen.
Die Nutzräume des Erweiterungsteils werden analog des Bestandsgebäudes entlang eines mittleren, notwendigen Flures organisiert. Die Aula/Speiseraum soll für Theatervorführungen eine mobile Bühne sowie Sitzbestuhlung aufnehmen.
Die Zuwegung zum Gebäude bleibt wie im Bestand unverändert von der nord-östlichen Grundstückszufahrt. Der Haupteingang wird barrierefrei neu im Neubauteil hergestellt. Der alte Haupteingang im Bestandsgebäudeteil bleibt als 2. Rettungsweg erhalten. Der Anlieferverkehr erfolgt weiterhin wie im Bestand von der süd-östlichen Grundstückszufahrt.
Magdeburg
Errichten, Vorhalten und Betreiben sowie zurückbauen der gewerkeübergreifenden Baustelleneinrichtung
Leistungsumfang:
- Vorhaltedauer = geplante Bauzeit 25 Monate für 180 lfdm Bauzaun
- 1 Stk Bürocontainerkombination
- 1 Stk Sanitärcontainerkombination
- Herstellen der Baustromversorgung und Baubeleuchtung
- Herstellen der Bauwasserversorgung
- Herstellen der Ver- und Entsorgungsleitungen der BE
- Baustellenbewachung als Videoüberwachung
- Winterdienst angrenzende öffentlicher Flächen
Abschnitt IV: Verfahren
Verkürzte Fristen entsprechend Vorinformation 2022/S 210-599699
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterung und Sanierung der Grundschule Westerhüsen mit Hort, Zackmünder Straße 1, 39122 Magdeburg - Los 3.01 - Baustelleneinrichtung (30-ZV-0011/23)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um den Auftrag ausführen zu können, hat der Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Unterauftragnehmer und jedes andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch die Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblatt Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - (Formblatt 124 VHB2017 - Stand 2019, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt). Diese ausgefüllte Eigenerklärung ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), mit dem Angebot einzureichen. Von jedem nicht präqualifizierten Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureich...
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/ Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschritten innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
Postleitzahl: 39090
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]