Regenerierung von Sicherungsbrunnen für den Betrieb der hydraulischen Sicherung Deponie Freiheit III Referenznummer der Bekanntmachung: MDSE B 23 444

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bitterfeld-Wolfen
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Postleitzahl: 06766
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mdse.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=495635
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=495635
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Regenerierung von Sicherungsbrunnen für den Betrieb der hydraulischen Sicherung Deponie Freiheit III

Referenznummer der Bekanntmachung: MDSE B 23 444
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die MDSE Mitteldeutsche Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH betreibt als Projektträgerin auf der Grundlage einer behördlichen Anordnung dauerhaft die hydraulische Sicherung der Deponie Freiheit III.

Als Betreiberin der Deponie ist die MDSE mbH für die ordnungsgemäße Hebung bzw. Sammlung und Ableitung anfallender Grund- und Oberflächenwässer aus dem Deponiebereich verantwortlich.

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Mit der hydraulischen Sicherung der Deponie Freiheit III soll durch Absenkung der Grundwasseroberfläche auf 1 m unter Deponiesohle diese weitgehend trocken gehalten werden, so dass stoffliche Auslaugungsprozesse aus dem Deponiekörper in das Grundwasser verhindert werden.

Bei dem gehobenen Grundwasser handelt es sich sowohl geogen als auch anthropogen bedingt um stark mineralisierte Wässer, die zu erheblichen Ausfällungen und Ablagerungen (vorwiegend Eisen(III)-hydroxid (braun), aber auch Eisen(II)-sulfid (schwarz)) im gesamten System der Brunnen-, Pumpen- und Anlagentechnik führen. Darüber hinaus sind wahrscheinlich maßgebend für den Leistungseinbruch der meisten Brunnen natürlich im Grundwasserleiter minimal enthaltene Feinkornbestandteile, die durch den Brunnenbetrieb herangezogen werden.

Um die Leistungsfähigkeit der Brunnen und die Einhaltung der festgelegten Absenkungsziele aufrecht zu erhalten, müssen die ca. 30 m tiefen Brunnen in regelmäßigen Abständen gereinigt und regeneriert werden.

Zuständig für den Betrieb der technischen Systeme zur Grundwasserhebung und -ableitung sowie Auftraggeber (AG) ist die MDSE.

Gegenstand dieser Anfrage sind die folgenden Leistungen zur Regenerierung von Brunnen der hydraulischen Sicherung der Deponie Freiheit III:

- jährliche Regenerierung von ca. 8 Brunnen mit Leistungsbeginn 2023

- Planung und Vorbereitung der Arbeiten

- Umsetzung Leistungsprogramm an den Brunnen mit Vorbereitung der Brunnen und Voruntersuchungen, Brunnenregenerierung, Nachuntersuchungen und Wiederherstellung der Brunnen

- Bereitstellung/ Abführung von Spülwässern und -schlämmen zur Verwertung/ Entsorgung

- Dokumentation der Leistungen

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Vorgesehen ist der Abschluss eines Vertrages zur Regenerierung von Grundwasserhebungsbrunnen für die Dauer von 4 Jahren im Zeitraum 04/2023 bis 03/2027.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Hauptort der Ausführung:

Deponie Freiheit III

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der grundsätzlich zu erbringende Leistungsumfang ist wie folgt darstellbar.

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1 Vorbereitung der Brunnen und Voruntersuchungen

Vom AN ist eine Beweissicherung vor Beginn und nach Abschluss der Arbeiten im Beisein des AG auszuführen. Vom AN ist anschließend zur Schaffung der Baufreiheit eine Demontage der Brunnenausrüstung soweit wie erforderlich vorzunehmen.

Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist davon auszugehen, dass die Brunnenpumpen im Rahmen der Regenerierarbeiten gewechselt werden müssen.

Es sollen möglichst große Teile der Pumpengarnitur in einem Zug mittels eines Krans gezogen werden (mindestens doppelter Rohrschuss; Hubhöhe Kran mindestens 12 m).

Als Voruntersuchungen zu den Regenerierarbeiten sind eine TV-Untersuchung sowie eine Lotung der Brunnen durchzuführen. Ein Kurzzeit-Leistungstest zur Bestimmung der Brunnenergiebigkeit ist in diesem Rahmen nur auf ausdrückliche Anforderung des AG vorzunehmen.

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2 Brunnenregenerierung

Anzuwenden sind aus derzeitiger Sicht für die Brunnen der Freiheit III modifizierte Reinigungsverfahren, bei denen unterstützend vorgenommene Energieeinträge geringer Intensität mit regelbaren bzw. abschaltbaren Impulsgebern lediglich zu einer Umlagerung des Korngerüstes der Filterkiesschüttung führen und so die Lösung der Ausfällungen und Ablagerungen gefördert wird.

Als Ziel der Regeneriermaßnahmen sind die im Brunnenfilter vorhandenen, leistungsmindernden weichen bis mittelharten Ausfällungen und Ablagerungen zu lösen und gleichzeitig zu fördern, ohne die Filterkiesschüttung zu schädigen.

Die Brunnenregenerierung ist mehrstufig mit folgenden Verfahrensschritten durchzuführen:

- mechanische Vorreinigung mit Bürsten und optional Beseitigung von Auflandungen im Pumpensumpf

- Druckwellen-/ Impulsverfahren mit starr im Pumpensumpf eingebauter Pumpe

- optionaler Arbeitsgang: Intensiventnahme mit bewegter abgepackerter Pumpe im Filterbereich

- Beseitigung von Auflandungen im Pumpensumpf

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3 Nachuntersuchungen und Wiederherstellung der Brunnen

Als Nachuntersuchung zu den Regenerierarbeiten ist wie bei den Voruntersuchungen eine TV-Untersuchung zur Bestimmung der Brunnenergiebigkeit durchzuführen.

Bei der Wiederherstellung der Brunnen nach der Regenerierung mit Montage sämtlicher demontierter Brunnenausrüstung und E-MSR Technik sind ausschließlich ordnungsgemäß gereinigte, geprüfte und ggf. instand gehaltene Teile und Aggregate wieder einzubauen.

Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt die Durchführung der Beweissicherung analog zur Vorbereitung der Brunnen.

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4 Behandlung/ Bereitstellung/ Abführung von Spülgut zur Wiedereinbringung/ Entsorgung

Bei den Regenerierleistungen fällt Spülgut als Wasser-Schlamm-Feststoff-Gemische und Schlamm-Feststoff-Wasser-Gemische (nach Sedimentation/ Abtrennung) an. Diese Gemische sind vorzugsweise einer Wiedereinbringung in den Anlagenbetrieb bzw. einer Verwertung zuzuführen.

Dazu ist das im Rahmen der Arbeiten gehobene Spülgut aus den Brunnen in Absetzbehälter/ -container einzuleiten und abzusetzen.

Alternativ dazu kann der AG die Entsorgung der abgetrennten Schlamm-Feststoff-Wasser-Gemische verlangen, weshalb optional Entsorgungsleistungen im Leistungsverzeichnis angefragt werden.

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5 Dokumentation der Leistungen

Sämtliche im Rahmen der Regenerierung durchgeführten Maßnahmen sind vollumfänglich und nachvollziehbar zu dokumentieren. Die Dokumentation der Arbeiten ist so vorzunehmen, dass diese eine nachvollziehbare und plausible Grundlage für die Abnahme der Leistungen vom AG darstellt.

Die Dokumentation ist für jeden Brunnen separat anzufertigen und digital sowie in 1facher Ausfertigung bis spätestens 1 Monat nach Abschluss aller Vor-Ort-Arbeiten einer Kampagne an den AG zu übergeben.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/03/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/04/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 14/03/2023
Ortszeit: 12:00
Ort:

MDSE Mitteldeutsche Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH, Greppiner Straße 25, 06766 Bitterfeld-Wolfen

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bei der Öffnung der Angebote sind keine Bieter zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Der Auftraggeber lässt Eignungsnachweise zu, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden. Geforderte Nachweise, welche mit den Präqualifizierungsverfahren nicht erbracht werden können, hat das Unternehmen zusätzlich zu erbringen.

2. Kann ein Unternehmen aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann es seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.

3. Soweit für Zwecke des Nachweises der Eignung Eigenerklärungen gefordert sind, behält sich der Auftraggeber vor, sich den Inhalt der Erklärung gesondert nachweisen zu lassen.

4. Mit dem Angebot hat der Bieter eine Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit, zur Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen sowie zum Nachunternehmereinsatz auf Formularen des Auftraggebers, welche der Vergabeunterlage beiliegen, abzugeben. Diese Erklärungen sind auch von vorgesehenen Nachunternehmern abzugeben.

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Rechtsquelle: Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt:

Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.

§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/02/2023