Sanierung und energetische Ertüchtigung der Grundschule Palling §§ 53 ff HOAI - LPH 1-9; Anl. 4, 5, 6, 7 Referenznummer der Bekanntmachung: 057-03
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Palling
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83349
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutsche-evergabe.de
Adresse des Beschafferprofils: www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und energetische Ertüchtigung der Grundschule Palling §§ 53 ff HOAI - LPH 1-9; Anl. 4, 5, 6, 7
Sanierung und energetische Ertüchtigung der Grundschule Palling §§ 53 ff HOAI - LPH 1-9; Anlagengruppe 4, 5, 6, 7 (weitere Angaben - siehe II.2.4 und Verdingungsunterlagen).
83349 Palling
Gegenstand des Auftrages ist die Erbringung von stufenweise zu beauftragenden Leistungen der Fachplanung für Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI - LPH 1 - 9; Anlagengruppe 4, 5, 6, 7; Gegenstand des Planungsauftrags ist die Sanierung der Grundschule Palling mit einer Bruttogrundfläche von insgesamt 3.654,99m² und mit durchschnittlich ca. 125 Schülern in brandschutztechnischer, energetischer und allgemein technischer Hinsicht sowie gegebenenfalls eine Änderung der Grundrisse einzelner Klassenzimmer in Anpassung zeitgemäßer pädagogischer Konzepte.
Gebäudezustand
Das Grundschulgebäude wurde im Jahr 1985 errichtet und im Jahr 1999 um einen Anbau für die damals noch vorhandene Teil-Hauptschule (1.-6. Klasse) erweitert. Im Anschluss an das Gebäude befinden sich 2 Turnhallen.
Das Gebäude befindet sich in einem altersgemäßen Zustand. Es wurden keine größeren Sanierungs- oder Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt, sondern lediglich größere Schäden von der Substanz abgewehrt bzw. begrenzt.Der energetische Standard entspricht überwiegend noch dem Stand der Technik des Herstellungsjahres. Es bestehen teilweise Feuchteschäden an Fenstern und Außenfassaden.
Das Gebäude weist erhebliche Mängel im Brandschutz auf. Darüber hinaus das Landratsamt Traunstein die Erstellung eines prüffähigen Brandschutzkonzeptes mit entsprechendem Bauantrag angefordert.
Die vorhandenen Leitungsstränge für EDV und Kommunikationstechnik sind nicht leistungsfähig genug , die Schule mit zeitgemäßer Kommunikationstechnik zu versorgen. Bis zum Hausanschluss liegt ein Glasfaseranschluss vor.
Die vorhandenen Klassenzimmer sind in Teilen sehr klein (sh. Bestandsplan). Mehr Flexibilität für den schulischen Alltag könnte durch die Vergrößerung oder Zusammenlegung von Räumen geschaffen werden.
Die Sanitäranlagen entsprechen in ihrer Dimensionierung nicht mehr den tatsächlichen Bedarf, der Zustand ist allgemein als sanierungsbedürftig zu betrachten. Die Sanitäranlagen befinden sich im optisch-technischen Zustand der Herstellungsjahre.
Die große Fensterfront des Gebäudes führt zu einem Überhitzen der Räumlichkeiten und zu hoher Blendwirkung in den Frühlings- und Sommermonaten. Es bestehen keine adäquaten Verdunklungs- und Verschattungsmöglichkeiten. Eine fehlende Dämmung führt in einigen Klassenzimmern zu unverhältnismäßigen Temperaturen in Sommer und Winter.
Die Schulfamilie hält eine Aufwertung des gesamten Schulgebäudes in eine freundlich-helle Umgebung für wünschenswert, um den Unterrichtsanforderungen in zukünftigen Jahren gerecht werden zu können.
Im Schulgebäude selbst könnten einige Räume von Vereinen oder für Maßnahmen der Erwachsenenbildung genutzt werden, wenn die entsprechenden baulichen Voraussetzungen für eine multifunktionale Nutzung für schulische und außerschulische Nutzung gestärkt werden.
Zielsetzung der Sanierung:
Ziel der Sanierung ist die bauliche und planerische Schaffung eines Schulgebäudes, das die bestehenden öffentlich-rechtlichen Vorgaben, insbesondere des Brandschutzes, erfüllt, sich in einem zeitgemäßen, dem allgemein anerkannten Stand der Technik entsprechenden bautechnischen Zustand befindet, ein zeitgemäßes Umfeld für pädagogisch hochwertigen Unterricht bietet und ein energetisch zeitgemäß saniertes Gebäude darstellt.
Derzeit wird der gesamte Gebäudekomplex inklusive beider Turnhallen mit Heizöl beheizt. Für die mittelfristige Zukunft ist die Möglichkeit zu schaffen, den Gebäudekomplex mittels Fernwärme, die z.B. aus der Geothermie oder anderen Fernwärmesystemen stammen kann.
Im Zuge der Sanierung sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, im Bedarfsfalle die Dachflächen für Sonnenenergie nutzbar machen zu können.
(Weitere Informationen siehe Verdingungsunterlagen)
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung. Der Auftraggeber ist berechtigt, mehrere Stufen gleichzeitig abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen und Leistungsphasen besteht nicht. Zusätzlich können besondere Leistungen nach HOAI beauftragt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne vorangegangenen Teilnahmewettbewerb analog § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV nach erfolgloser Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb. In dem Erstverfahren ist kein Teilnahmeantrag eingegangen, der den vorgegebenen Mindestanforderungen entspricht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung und energetische Ertüchtigung der Grundschule Palling - Leistungen gem. § 55 HOAI - LPH 1 - 9; Anlagengruppe 4, 5, 6, 7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kelheim
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 93309
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Durch die Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Palling
Postleitzahl: 83349
Land: Deutschland