Fachplaner Technische Ausrüstung - Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Förderanlagen für die Komplettsanierung eines Wohnhauses Referenznummer der Bekanntmachung: 2020_10_20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brandenburg an der Havel
NUTS-Code: DE401 Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14776
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wobra.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplaner Technische Ausrüstung - Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Förderanlagen für die Komplettsanierung eines Wohnhauses
Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI;
Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen)
Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen)
Anlagengruppe 6 (Förderanlagen)
Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9. Die Leistungsphase 9 umfasst auch die Besondere Leistung:
Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Nikolaus-von-Halem-Straße 26-32 14770 Brandenburg an der Havel
Die wobra Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Brandenburg an der Havel mbH plant die Vergabe von Planungsleistungen im Rahmen eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV:
Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI;
Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen)
Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen)
Anlagengruppe 6 (Förderanlagen)
Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9. Die Leistungsphase 9 umfasst auch die Besondere Leistung:
Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Der Auftragnehmer wird in einer ersten Stufe mit den erforderlichen Leistungen der Leistungsphasen 1-4 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfs- und Genehmigungsplanung) beauftragt. Der Auftraggeber beabsichtigt, den Auftragnehmer sodann in einer zweiten Stufe mit den Leistungen der Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphasen 5 bis 7), in einer dritten Stufe mit den Leistungen der Objektüberwachung und Dokumentation (Leistungsphase 8) und in einer vierten Stufe mit den Leistungen der Objektbetreuung (Leistungsphase 9) zu beauftragen.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Komplettsanierung eines mehrgeschossigen Gebäudes auf eigenem Grundstück in der Nikolaus-von-Halem-Straße 26-32 in Brandenburg an der Havel. Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um einen um 1960 errichteten Block in 0,8 MP-Bauart mit Satteldachausbildung, vollunterkellert, welcher im Jahre 1997/1998 teilmodernisiert wurde. Das Wohngebäude besteht aus 4 Aufgängen.
Die Leistungen des Auftragnehmers müssen zu folgenden Terminen erbracht werden:
Entwurfsplanung: Ende Januar 2023
Genehmigungsplanung: Ende März 2023
Die Baukostenobergrenze (netto) beträgt für die KGR
440: [Betrag gelöscht] EUR
450: [Betrag gelöscht] EUR
460: [Betrag gelöscht] EUR.
Der Auftraggeber erhält Optionen, den Auftragnehmer die Leistungen der Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe, Objektüberwachung und Objektbetreuung (Leistungsphasen 5 -9) einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Auf die Beauftragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die Angaben zur Laufzeit des Vertrages unter II.2.7 beruhen auf eine Schätzung, die von einem Ausführungsbeginn nach dem Zuschlag und der Erbringung der Leistungsphasen 1-9 ausgeht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplaner Technische Ausrüstung - Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Förderanlagen für die Komplettsanierung eines Wohnhauses
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DE401 Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39108
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot ist zur Beurteilung der Qualität des Angebotes anzugeben,
- Angabe der Berufserfahrung des Projektleiters in Jahren und Monaten.
- persönliche Referenzen des Projektleiters für vergleichbare Leistungen (Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppen gemäß § 53 Abs. 2 Nrn. 4-6 HOAI für Gebäude, mindestens Honorarzone II, mindestens Leistungsphasen 3-8) im Referenzzeitraum 2017 und dem Ende der Angebotsfrist. Maßgeblich ist der Abschluss der Genehmigungsplanung nach dem 31.12.2016. Die Liste umfasst Angaben zum Referenzgeber, zu den beauftragten Leistungsphasen, zum Auftragswert, zur Honorarzone, zu den Baukosten (KGR 410-430) und zur Leistungszeit. Für jede Referenz ist eine Kurzbeschreibung des Bauvorhabens samt Angaben der Anlagengruppen beizufügen.
Über neue Bieterinformationen werden nur solche Interessenten unaufgefordert informiert, die in dem verwendeten Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) registriert sind und sich für das Verfahren freischalten lassen.
Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Vergabeunterlagen wird deshalb dringend empfohlen.
Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Der Auftragswert unter V.2.4 wurde zur Wahrung der Interessen des Bieters und des Wettbewerbs nicht angegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YLH66XA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[...]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönefeld
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1