Umbau, Sanierung und Erweiterung GS am Harrl - Schulmöblierung Mensa und Musikraum (1. BA) Referenznummer der Bekanntmachung: bbg-EVG-2023#001
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bückeburg
NUTS-Code: DE928 Schaumburg
Postleitzahl: 31675
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bueckeburg.de/willkommen
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau, Sanierung und Erweiterung GS am Harrl - Schulmöblierung Mensa und Musikraum (1. BA)
Grundschule am Harrl - Schulmöblierung (1. BA Möblierung Mensa und Musikraum)
Die Angebotspreise haben zu umfassen:
- Lieferung der Geräte und Anlagen
einschließlich Verpackung, frei Verwendungsstelle,
Entsorgung Verpackungsmaterial
- Die Stellung von Fachmonteuren für die Aufstellung und Montage
aller im Angebot aufgeführten Geräte und Möbel einschließlich
Ausrichten, sowie das Anschließen der Geräte an die bauseitigen
Ver.- und Entsorgungsleitungen.
Möblierung Mensa / Aula
Stadt Bückeburg Marktplatz 2-4 31675 Bückeburg Lieferung und Aufbau bzw. Montage und Anschlüsse direkt vor Ort in der Grundschule am Harrl - Ulmenallee 3 in Bückeburg., Grundschule am Harrl Ulmenallee 3 31675 Bückeburg
Möblierung für Mensa / Aula einschließlich Stuhllager
Die Angebotspreise haben zu umfassen:
- Lieferung der Geräte und Anlagen einschließlich Verpackung,
frei Verwendungsstelle.
- Der Innenraum des Aufzugs ist vom AN bei Benutzung in
angemessener Weise und mit geeigneten Materialien vor
Beschädigungen zu schützen.
- Das Verpackungsmaterial bleibt Eigentum des Auftragnehmers und
ist fach- / umweltgerecht zu entsorgen.
- Die Stellung von Fachmonteuren für die Aufstellung und Montage
aller im Angebot aufgeführten
Geräte und Möbel einschließlich Ausrichten, sowie das Anschließen
der Geräte an die bauseitigen Ver.- und Entsorgungsleitungen.
Lieferung, Aufstellung und Montage voraussichtlich in der 31. KW 2023. Die Auslieferung ist abhängig von der Fertigstellung der Räumlichkeiten.
Möblierung Musikraum
Stadt Bückeburg Marktplatz 2-4 31675 Bückeburg Lieferung und Aufbau bzw. Montage und Anschlüsse direkt vor Ort in der Grundschule am Harrl - Ulmenallee 3 in Bückeburg., Grundschule am Harrl Ulmenallee 3 31675 Bückeburg
Möblierung Musikraum
Die Angebotspreise haben zu umfassen:
- Lieferung der Geräte und Anlagen einschließlich Verpackung,
frei Verwendungsstelle.
- Der Innenraum des Aufzugs ist vom AN bei Benutzung in
angemessener Weise und mit geeigneten Materialien vor
Beschädigungen zu schützen.
- Das Verpackungsmaterial bleibt Eigentum des Auftragnehmers und
ist fach- / umweltgerecht zu entsorgen.
- Die Stellung von Fachmonteuren für die Aufstellung und Montage
aller im Angebot aufgeführten
Geräte und Möbel einschließlich Ausrichten, sowie das Anschließen
der Geräte an die bauseitigen Ver.- und Entsorgungsleitungen.
Lieferung, Aufstellung und Montage voraussichtlich in der 31. KW 2023. Die Auslieferung ist abhängig von der Fertigstellung der Räumlichkeiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen und Nachweise nach § 42 VgV und § 44 VgV in Verbindung mit § 122 GWB abzugeben:
1. Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die
Handwerksrolle des Unternehmens- oder Wohnsitzes.
2. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder
beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das
Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
3. Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
4. Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
5. Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der
Berufsgenossenschaft ist.
6. Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine
Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist,
c) dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
7. Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den
Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in dem das Unternehmen erklärt, dem
Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
8. Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der
Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.
Für die Erklärungen 1. bis 5. ist der Nachweis entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Lieferleistungen https://amtliches-verzeichnis.ihk.de (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den
Ausschreibungsunterlagen beiliegende "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Nachweise auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen vorzulegen:
1. Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens- oder Wohnsitzes.
2. Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan.
3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist),
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt
derartige Bescheinigungen ausstellt)
4. Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen
zuständigen Versicherungsträgers.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende
Erklärungen/Unterlagen nach § 45 VgV abzugeben:
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021), soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Für die Erklärung ist der Nachweis entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Lieferleistungen https://amtliches-verzeichnis.ihk.de
(Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Nachweise auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter für diese
Unternehmen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers eine Verpflichtungserklärung vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung zu stellen.
Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, behält sich der Auftraggeber vor, zu verlangen, dass Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen vorzulegen:
Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Erklärungen/
Unterlagen nach Maßgabe des § 46 VgV beizufügen:
1. Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt hat, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
2. Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
3. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Für die Erklärungen ist der Nachweis entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare
Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Lieferleistungen https://amtliches-verzeichnis.ihk.de (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende
"Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Nachweise auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter für diese
Unternehmen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers eine Verpflichtungserklärung vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung zu stellen.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen vorzulegen:
1. Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Kalenderjahren, die
mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Leistungen Bescheinigungen
über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
2. Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal.
Die Regelungen zur Tariftreue werden Vertragsbestandteil und gelten entsprechend für sämtliche Unterbeauftragungen. Mit dem Angebot ist die Erklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG vorzulegen. Bei
Auftragserteilung besteht die Verpflichtung, die in seinem Unternehmen mit der Ausführung des Auftragsgegenstands beschäftigten Personen mindestens ein Entgelt nach Maßgabe des MiLoG zu zahlen.
Sofern der Auftragnehmer beabsichtigt, Unteraufträge zu erteilen, sind diese dem Auftraggeber spätestens vor Auftragserteilung namentlich zu benennen. Von den Unterauftragnehmern ist vor Auftragserteilung die Erklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG abzuverlangen und dem Auftraggeber vorzulegen
Abschnitt IV: Verfahren
die elektronische Öffnung der Angebote findet ohne die Beteiligung von Bietern statt (§ 14 VOB/A)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6Y6KDSYQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu
rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]