Anschaffung eines Online-Analysegerätes für Motorenabgase Referenznummer der Bekanntmachung: COIL-06-2022

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leibniz-inp.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: außeruniversitäres Forschungsinstitut
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung, Lehre und Entwicklung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Anschaffung eines Online-Analysegerätes für Motorenabgase

Referenznummer der Bekanntmachung: COIL-06-2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38420000 Instrumente zum Messen von Durchfluss, Füllhöhe und Druck von Flüssigkeiten und Gasen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im CAMPFIRE Open Innovation Lab (COIL) werden Versuchsfelder und Infrastrukturen konzipiert und umgesetzt, Reaktoren und Versuchsanlagen entwickelt, gefertigt, angepasst und optimiert, eine fachliche Begleitung von Entwicklungsarbeiten realisiert sowie der Testbetrieb durchgeführt.

Für die Motorenentwicklung innerhalb des Projektes CF08_2 ist die Anschaffung eines Online Analysegerätes für Verbrennungsmotorenabgase erforderlich.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 173 482.92 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Hauptort der Ausführung:

Poppendorf

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das zu beschaffende Online-Analysegerät für Motorenabgase soll hauptsächlich in der Forschung an Motorenprüfständen eingesetzt werden können. Die Online-Analyse muss alle gesetzlich überwachten gasförmigen Abgasbestandteile von Verbrennungsmotoren (NO, NOx, CO, CO2, THC), Schwefeldioxid (SO2), Ammoniak (NH3) und Lachgas (N2O) erfassen und bewerten können. Hierbei kann NOx auch durch Addition von NO und NO2, ermittelt werden.

Die geplante Nutzungsdauer soll 15 Jahre betragen.

Die Messung der gasförmigen Gesamtkohlenwasserstoffe kann als berechnete Größe aus den für das Verbrennungskonzept repräsentativen HC-Spezies, die vom optischen Analysator bestimmt werden, erfolgen. Die anderen aufgeführten gasförmigen Komponenten können über optische Analysatoren (Messverfahren) z.B. FTIR gemeinsam bestimmt werden.

Die Steuerung des Online-Analysegerätes muss sowohl über eine mitgelieferte Steuersoftware zur Bedienung mittels einer Anlagenanzeige und Eingabegeräte (Tastatur, Maus) als auch zur Bedienung an einem externen PC (verbunden via TCP/IP) sowie einen externen Anschluss über ein offenes Protokoll (z.B. AK-Protokoll) und entsprechende Schnittstelle (z.B. TCP/IP) auf einem Industrie-Rechnersystem verfügen.

Bei Verwendung eines FTIR Systems als Online-Analysegerät müssen passende Spektren und Auswertemethoden für gängige Motorkonzepte (Diesel, Benzin) sowie NH3/H2-Motoren vorhanden sein.

Das Online-Analyse-Gerät muss die in Tabelle 1 aufgeführten Abgaskomponenten mit einer Abtastrate von mindestens 2 Hz messen. Alle Abgaskomponenten sind warm und ohne vorherige Wasserabscheidung zu messen. Der Bezug auf den trockenen Zustand erfolgt durch Umrechnen, weshalb die Wasserkonzentration mitgemessen werden muss. Die Messwerte müssen eine hohe Linearität (besser 2%) im Bereich von 20% bis 100% des Messwertes aufweisen.

Wegen der Verwendung von Wasserstoff als einen Teil des Kraftstoffes für den Motor ist zu erwarten das die maximale Konzentration unterhalb 50% der UEG von Wasserstoff im Abgas liegen können. Diese Komponente Wasserstoff soll nicht mitgemessen werden, jedoch sollte die Anlage bei diesen Konzentrationen noch einwandfrei funktionieren und die in Tabelle 1 und 2 aufgelisteten Komponenten messen können.

Zu dem Messsystem muss ein beheizter rückspülbarer Abgasentnahmefilter (mit 2 Messgaseingängen und einem Messgasausgang) zur Entfernung fester Abgasbestandteile gehören (angeboten werden), um zu verhindern, dass die Messzellen verunreinigt werden. Die Heizungs- und Rückspülfunktionen der gesamten Abgasmessanlage müssen von dem systemeigenen Messrechner aus startbar und steuerbar sein. Ein integriertes Steuerungs- und Regelsystem für Volumenströme zu den Messgaszellen gehört auch zu dem Messsystem.

Der zu erwartenden Druckbereich des Analysegases liegt zwischen leichtem Unterdruck und 4 bar(a). Wegen des Vorhandenseins von Ruß und Partikel im Abgas wird eine Vorfilterung des Probengases angestrebt. Es werden weiterhin zwei Messgaseingänge mit Anschluss für beheizte Messgasschläuche benötigt. Die kontinuierliche Messzeit der Anlage sollte ohne Personalunterstützung während des Messbetriebes mindestens 16h betragen.

Das Messgerät wird auch in nichtklimatisierten Räumen betrieben, weshalb es bei Umgebungstemperaturen von 5°C bis zu 40°C ohne Einschränkungen arbeiten muss.

Es ist mindestens eine Ethernet-Schnittstelle (RJ45) mit AK-Protokoll via TCP/IP-Schnittstelle zur Kommunikation mit eventuell vorhandenen übergeordneten Leitrechnern notwendig. Das Gerät muss auch ohne Internetverbindung vollständig funktionsfähig sein. Ein Backup der installierten Software ist mitzuliefern und dem Kunden auszuhändigen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: technische Leistung / Gewichtung: 60
Preis - Gewichtung: 40
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

zusätzliche Mindestanfoerdungern:

Anzahlungsbürgschaft von mindestens 30% bei Auftragsvergabe

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

§ 14 VgV Wahl der Verfahrensart

Der öffentliche Auftraggeber kann Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben,

4) wenn eine Lieferleistung beschafft werden soll, die ausschließlich zu Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecken hergestellt wurde; hiervon nicht umfasst ist die Serienfertigung zum Nachweis der Marktfähigkeit des Produkts oder zur Deckung der Forschungs- und Entwicklungskosten

Vorinformation (Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote) wurde eingereicht, Bekanntmachungsnummer im ABl. 2022/S 207-589920

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: COIL-06-2022
Bezeichnung des Auftrags:

Anschaffung eines Online-Analysegerätes für Motorenabgase

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
24/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weikersdorf
NUTS-Code: AT12 Niederösterreich
Postleitzahl: 2722
Land: Österreich
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 189 000.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 173 482.92 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.inp-greifswald.de/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/01/2023