2021-621 / Neubau und San. - Berufsschule Höchstädt 310.01 - Oberlichter
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dillingen a.d. Donau
NUTS-Code: DE277 Dillingen a.d. Donau
Postleitzahl: 89407
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-dillingen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.landkreis-dillingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
2021-621 / Neubau und San. - Berufsschule Höchstädt 310.01 - Oberlichter
Allgemein:
Die Fassaden des Praxisteils der Berufsschule Höchstädt für die Fachbereiche Gala-Bau und Landwirtschaft bestehen aus 3
Fassaden-Gewerken:
- Holzfassaden (FA-HO)
- Profilglas-Fassaden (FA-PG) in Werkstätten und Bodenhallen
- Pfosten-Riegel-Fassaden (FA-PR) in Eingängen, Fassaden und Treppenhäusern
- Pfosten-Riegel-Fassaden (FA-PR_DA) Dachoberlichter und Dachausstieg
BS Höchstädt, Prinz-Eugen-Str. 13, 89420 Höchstädt
VE 310.1 Dachoberlichter
Die Dachaufbauten zur Belichtung der Lernlandschaften erhalten Oberlichtelemente als Pfosten-Riegel-Systeme aus Aluminium, der
Dachausstieg ist als gedämmte Konstruktion aus Sandwichpaneelen geplant.
- Oberlichtelemente (Alu) BA 1a durchsturzsicher mit Sonnenschutz: 60m²
- Oberlichtlaterne (Alu) auf dem BA 1b: 46m²
- Dachausstieg + Dach Oberlicht aus Sandwichpaneelen: 60m²
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung-oberbayern.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der
Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).