BW 32 Berlinertordammbrücke, Bauüberwachung Bahn Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-GFZK-23/23

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/oeffentliche-auftraege/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/2c54958f-5b6c-4014-ba93-bfa260bb3764
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehrsinfrastruktur

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

BW 32 Berlinertordammbrücke, Bauüberwachung Bahn

Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-GFZK-23/23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71521000 Baustellenüberwachung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Berlinertordammbrücke überführt die Straße Berlinertordamm über den Bahnhof Berliner Tor mit drei S-Bahngleisen und zwei Fernbahngleisen.

Für die Begleitung der Baudurchführung der Maßnahme von voraussichtlich 07/2023 bis 12/2027 werden ein leitender Bauüberwacher Bahn und diverse weitere DB zugelassene BÜBs/ FÜBs benötigt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71500000 Dienstleistungen im Bauwesen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der AG beabsichtigt den Neubau der Berlinertordammbrücke über den Gleisen der DB Netz AG, den Stationsanlagen der DB Station & Service AG sowie der Bundesstraße B75.

Der Ersatzneubau erfolgt in zwei Bauabschnitten. Im ersten Abschnitt wird der südliche Teil der Brücke zurückgebaut und erneut. Auf dem verbleibenden nördlichen Bauwerksteil wird der öffentliche Verkehr abgewickelt. Im zweiten Bauabschnitt folgt der Neubau des nördliche Brückenteils, bevor die beiden Brückenteile mittels Lückenschluss zu einem einteiligen Überbau verbunden werden. Im Zuge des abschnittsweisen Neubaus werden Verkehrsanlagen sowie Anlagen der DB Netze temporär als auch dauerhaft umgebaut. Betroffene Anlagen der DB Netze sind u.a. Oberleitungsanlagen, Leit- und Sicherungstechnik, Stromschiene, Telekommunikationstechnik, Oberbau und Bahnsteiganlagen betroffen.

Die separate Vergabe der Leistungen zur baulichen Umsetzung der Gesamtmaßnahme erfolgt in fünf Hauptlosen sowie Einzelausschreibungen spezielleren und kleineren Umfangs. Die Hauptlose beinhalten:

- Konstruktiver Ingenieurbau, Verkehrsanlagen, Nebengewerke

- Verkehrssicherungsmaßnahmen

- Oberleitungsanlagen

- Stromschiene

- Sicherungsmaßnahme Bahnbereich.

Die Bauzeit der Gesamtbaumaßnahme beträgt ca. 5 Jahre, beginnend voraussichtlich im August 2023.

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Bauüberwachungsleistungen für die Ausführung o.g. benannten Bauleistungen.

Der Bauablauf ist so zu organisieren, dass möglichst geringe Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs und der Anlieger entstehen. Beeinträchtigungen des Schienenverkehrs außerhalb der Sperrzeiten sind zwingen zu vermeiden. Die Bauarbeiten sind in der Regel werktags (montags bis samstags) tagsüber (7.00 Uhr bis 20.00 Uhr) auszuführen. Für alle Arbeiten in Sperrzeiten für S-Bahn- und Fernbahngleise ist ein 24 h Schichtbetrieb (Werk- sowie Sonn- und Feiertags) einzuplanen und zu kalkulieren. Für alle Arbeiten in Vollsperrungen ist ein 24 h Schichtbetrieb (Werk- sowie Sonn- und Feiertags) zu planen und zu kalkulieren.

Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen der EIU sind so zu bauen, zu ändern, instand zu halten und zu nutzen, dass die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die besonderen Anforderungen, die aus dem Bahnbetrieb herrühren, gewährleistet sind.

Die Bauüberwachung hat die vertraglich vereinbarten fachtechnischen/bauvertraglichen Überwachungsleistungen zu erbringen und die entsprechenden Hinweise und Erläuterungen in den Rahmenbedingungen der ZVB-Bauüberwachung zu beachten sowie bei Vorliegen/Eintreten der geschilderten Ereignisse/Umstände die erforderlichen Maßnahmen/Leistungen zu veranlassen bzw. zu erbringen.

Die Übertragung von Leistungen in der Funktion als Bauüberwacher Bahn gem. VV-Bau bzw. BAU-STE des EBA setzt voraus, dass die damit beauftragten Personen ein der jeweiligen Baumaßnahme entsprechendes Anforderungsprofil gem. der VV'en vorweisen kann und vom Bauherren/ Vorhabenträger ausdrücklich bevollmächtigt sind.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 100
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 55
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die Eignungskriterien sowie die erforderlichen Qualifikationsnachweise erfüllen, werden für das weitere Verfahren zugelassen.

Erfüllen mehr als die genannte Höchstzahl an Bewerbern gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmer analog § 75 /6) VgV unter den verbleibenden Bewerbern zu losen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB

- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB

Mit der Interessensbekundung sind folgende Unterlagen und Erklärungen elektronisch einzureichen:

- Teilnahmeantrag (Vordruck)

- Eigenerklärung Eignung (Vordruck)

- Nachweise der Qualifikation der mit der Ausführung der Leistungen betrauten Personen

- Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes (Vordruck)

- Eigenerklärung gem 5. RUS-Sanktionspaket (Vordruck)

- ggf. Erklärung der Bewerbergemeinschaft (Vordruck)

- ggf. Verzeichnis der anderen Unternehmen (Eignungsleihe) (Vordruck)

- ggf. Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Vordruck)

- ggf. Liste der Unterauftragnehmer (Vordruck)

- ggf. Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer (Vordruck)

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Berufshaftpflichtversicherung

2. Gesamtumsatz des Unternehmens sowie Umsatz in den relevanten Tätigkeitsfeldern

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 1. Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,0 Mio. € mit 2-facher Maximierung.

Zu 2. Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 (abgeschlossenen) Geschäftsjahren im Leistungsbereich Bauüberwachung Bahn beträgt mindestens 600.000 € netto.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Nachweis über die Beschäftigtenanzahl durch Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter mit entsprechender fachlicher Qualifikation der letzten 3 Jahre.

2. Nachweis der Qualifikation des benannten leitenden Bauüberwacher Bahn sowie des Stellvertreters

3. Nachweise der Befähigungen der mit der auszuführenden Leistung betrauten Personen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 1. Jährliches Mittel der fachlich geeigneten Mitarbeiter in den letzten 3 Geschäftsjahren von mind. 5 festangestellten Mitarbeitern mit der Qualifikation Bauüberwacher Bahn Oberbau/ konstruktiver Ing. Bau oder Fachbauüberwacher Bahn OB/ KIB.

Zu 2. Nachweis der Qualifikation des benannten Mitarbeiters und des Stellvertreters für

- BÜB OB/ KIB gem. Ril 046.2753

- aktuelle FIT-Nachweise

- Lebensläufe als Nachweis der Berufserfahrung > 5 Jahre

- Nachweis der Ausbildung als Ingenieur an einer TU, TH oder FH

Zu 3. Folgende Nachweise werden gefordert:

- Nachweis der Qualifikation des benannten Mitarbeiters als BÜB LST gemäß Ril 046.2751

- Nachweis der Befähigung des benannten BÜB E gemäß Ril 046.2757 oder der in der Ausschreibung als gleichwertig benannten Ausbildungen

- Nachweis der Qualifikation des benannten Mitarbeiters mit der Funktionsausbildung zum Bauüberwacher S-Bahnstromversorgung Hamburg nach Ril 046.2755

- Nachweis Qualifikation des benannten Mitarbeiters als FBÜ OB gemäß Ril 046.2752

- Nachweis der Befähigung des benannten FBÜ LST gemäß Ril 046.2751

- Nachweis der Befähigung des benannten FBÜ E gemäß Ril 046.2757 oder der in der Ausschreibung als gleichwertig benannten Ausbildungen

- Nachweis der Befähigung des benannten Bahnerdungsberechtigten gemäß Ril 046.2301

- Nachweis der Befähigung des benannten Schaltantragstellers nach Ril 046.2302 oder Ril 046.2304

- Nachweis der Befähigung der benannten Fachkraft für Schienentechnik nach Ril 046.2252

- Nachweis der benannten befähigten Person für die Prüfung der inneren Erdung von Stahlbetonbauwerken nach Ril 046.2749

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/02/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Teilnahmer müssen mit dem Angebot einen Nachweis über die vollständige Entrichtung der Sozialabgaben (in Kopie, von einem Sozialversicherungsträger oder einer Sozialkasse, alternativ durch Erklärung des Steuerberaters), die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entrichtung der Steuern des jeweiligen Finanzamtes (gültig und nicht älter als 12 Monate) und den Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung einreichen.

2. Weitere Verfahrensschritte:

Die Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bieter erfolgt voraussichtlich in der 10. KW 2023.

Die Angebotsaufforderung erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation der eVergabe-Plattform. Die Angebote sind voraussichtlich in der 15. KW 2023 einzureichen.

Die genauen Termine sind der Angebotsaufforderung zu entnehmen.

3. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot gem. § 58 VgV, welches unter Berücksichtigung der genannten Zuschlagskriterien und Wichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Sofern mehrere Angebote punktegleich sind, entscheidet der Preis über die Rangfolge. Sind zwei oder mehr Angebote sowohl hinsichtlich der erreichten Gesamtpunktzahl als auch bezgl. des Preises identisch und bestbietend, wird das zuschlagerhaltende Angebot durch ein unabhängiges Gremium gelost.

4. Die bereitgestellten Anlagen und Vordrucke, insb. Anlage 10 (Teilnahmebedingungen für den Teilnahmewettbewerb), sind bindend und zu berücksichtigen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:

Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/01/2023