Lieferung eines Digitaler Röntgenaufnahmeplatz inklusive Ganzbeinstativ

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.medizin.uni-greifswald.de/de/home/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung eines Digitaler Röntgenaufnahmeplatz inklusive Ganzbeinstativ

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33111000 Röntgengeräte
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung und Inbetriebnahme eines neuen Röntgenarbeitsplatzes inklusive Ganzbeinstativ aufgrund von Havarien binnen 4 Wochen nach Auftragsvergabe auf der vorhandenen baulichen Infrastruktur.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 292 500.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Hauptort der Ausführung:

Greifswald

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Einen Digitaler Röntgenaufnahmeplatz inklusive Ganzbeinstativ

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistungswertung nach aktenabhängiger Kriterienkatalog / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:

Die Beschaffung eines neuen Röntgenarbeitsplatzes inklusive Ganzbeinstativ ist seit Frühjahr 2022 in Vorbereitung. Bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses zeigte sich, dass ein Wechsel des Gerätetyps bzw. des Herstellers zwangsläufig mit baulichen Anpassungen einhergehen werden und somit im gesamten zeitlichen Rahmen von Ausschreibung bis Inbetriebnahmen einkalkuliert werden mussten. Die Veröffentlichung der Leistung war für Anfang 2023 geplant.

Ende November 2022 kam es aufgrund eines unvorhersehbaren technischen Defektes zum vollständigen Ausfall des vorhandenen Gerätes. Die Reparaturkosten durch den Hersteller belaufen sich auf rund 1/3 des geschätzten Auftragswertes für die Neubeschaffung. Eine Garantie, dass das Gerät nach Reparatur langfristig wieder funktioniert, konnte der Hersteller nicht geben. Eine Reparatur des Altgerätes ist daher nicht wirtschaftlich. Die Unimedizin Greifswald verfügt über zwei digitale Röntgenarbeitsplätze. Der havarierte Arbeitsplatz war insbesondere für sogenannte schwarze Patienten (mit Covid 19 infiziert) reserviert. Dies ermöglichte es dem Krankenhaus die Klinik in einen Schwarz- und einen Weißbereich zu trennen und somit einer Ausbreitung der Pandemie durch Ansteckung der Patienten untereinander entgegenzuwirken. Durch den Ausfall des Gerätes im 2. Bauabschnitt ist diese Trennung zur Zeit nicht möglich. Insgesamt kann mit der aktuellen Situation die Patientenversorgung und -sicherheit nicht vollumfänglich sichergestellt werden und die Universitätsmedizin Greifswald ihre Aufgabe als Maximalversorger nicht erfüllen.

Bei der Klärung der Möglichkeiten zur aktuellen Situation (Reparatur), hat der Hersteller Phillips vorab zugesagt, kurzfristig ein neues Gerät bereitstellen zu können. Darüber hinaus kann bei der Erneuerung durch Phillips die vorhandenen technischen Baugegebenheiten weiter genutzt werden und somit die Inbetriebnahme eines neuen Gerätes maßgeblich beschleunigt werden. Unter Abwägung aller Aspekte (Patientensicherheit, Patientenversorgung, Wirtschaftlichkeit) greifen die Ausnahmetatbestände des § 14 Abs. 3 Nr. 1 VgV und § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV. Es wird daher eine kurzfristige Beschaffung im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb umgesetzt.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
12/01/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 292 500.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/01/2023