Sammlung u. Transport von Restmüll, Bio- u. Sperrmüll in der Gemeinde Aschheim Referenznummer der Bekanntmachung: Aschheim 2022-001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschheim
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85609
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sammlung u. Transport von Restmüll, Bio- u. Sperrmüll in der Gemeinde Aschheim
Sammlung, Transport mit Behältergestellung von Rest- und Bioabfall mit Sperrmüllsammlung (LOS 1) und Gestellung/Transport von Wertstoff-Containern am Wertstoff-/Bauhof (LOS 2) in der Gemeinde Aschheim
LOS 1: Rest- und Bioabfall mit Sperrmüll
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Ausschreibung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben in einem EU-weit offenen Verfahren. Basis der Ausschreibung ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Vergabeverordnung (VgV) und allen sonstigen gesetzlichen Vorgaben. Die Gemeinde ASCHHEIM liegt im Landkreis München und ist als entsorgungspflichtige Körperschaft gem. § 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i. V.m. Art. 3, 4 (1), 5 Bayerisches Abfallgesetz (BayAbfG) und § 1 der Übertragungs-verordnung des Landkreises München (ÜVO) für die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle für die Einsammlung, den Transport und die Entladung in eine vom Landkreis München vorgegebene Entsorgungsanlage zuständig (siehe nachfolgendes Schaubild). Die Gemeinde ASCHHEIM als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger hat gem. § 20 „Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umwelt-verträglichen Beseitigung von Abfällen“ (KrWG) i.V.m. Art. 3 BayAbfG und § 1 der ÜVO des Landkreises München die in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen nach Maßgabe der §§ 6 bis 10 KrWG zu verwerten oder nach Maßgabe der §§ 15 bis 16 KrWG zu beseitigen. Gem. § 22 KrWG kann die Gemeinde Dritte mit der Erfüllung ihrer Pflichten beauftragen. Zur Regelung der Abfallentsorgung hat die Gemeinde eine „Abfallwirtschaftssatzung der Gemeinde ASCHHEIM“ (Abfallwirtschaftssatzung - AbfWS) und eine „Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Gemeinde ASCHHEIM “ erlassen und unter www.aschheim.de veröffentlicht. Die ausgeschriebenen Leistungen werden von der Gemeinde ASCHHEIM zum 01.07.2023 neu vergeben, da der bisherige Vertrag zum 30.06.2023 endet. Die Gemeinde ASCHHEIM schreibt hiermit die zu erbringenden Leistungen in zwei Losen aus: - LOS 1: Sammlung und Transport von Rest- und Bioabfall mit Behältergestellung und Sperrmüllsammelaktion und- LOS 2: Bereitstellung und Transport von Containern am gemeindlichen Wertstoffhof und Bauhof mit Wertstoff Sammlung mit Transport zu den Entsorgungs- und Verwertungseinrichtungen wobei im Rahmen der Ausschreibung auf ein und / oder zwei Lose geboten werden kann. Die Leistungen werden in zwei Losen mit rechtlich eigenständigen Verträgen vergeben. Die Gemeinde ASCHHEIM bietet jeder bietenden Partei eine Infoveranstaltung mit dem Schwerpunkt zur Kenntnisnahme aller logistischen Gegebenheiten im Gebiet der Gemeinde ASCHHEIM an. Das Zuschlagskriterium besteht aus mehreren Wertungsfaktoren:Vergabematrix bei der Bewertung des wirtschaftlichsten Angebotes:- Preis (max.) 100 Punkte- Innerhalb 50 km Radius Rathaus zur Betriebsstätte 10 Punkte- Innerhalb 50 km Radius Betriebsstätte zur Entladestelle 10 Punkte- Reklamations-/ Beschwerde Management 10 Punkte- Qualifikation Leitung / Sammelteam 5 Punkte- Sozialaspekt Bezahlung Logistik Team nach Tarifvertrag 5 Punkte- Nachhaltigkeitsmaßnahmen im Betrieb 10 PunkteSumme der Punkte: 150 Die bietende Partei muss per Nachweis alle angesprochenen Themen (siehe insbesondere Anlage 5 "Matrix") im Rahmen der Vergabematrix schriftlich belegen und in einem Konzept transparent darstellen, wie das Unternehmen die geforderten Themen bei seinen auszuführenden Arbeiten personell, organisatorisch und sachlich sicherstellt. Hier: LOS 1: Rest- und Bioabfall mit Sperrmüllsammelaktionen:- Die Sammlung, der Transport von Rest- und Bioabfall zur Entsorgungs- und Verwertungseinrichtung, incl. Behältergestellung und der Bedienung von Sammel-plätzen für Abfallbehälter- Gestellung und Vermietung von Restmüll und Bioabfalltonnen laut Tonnenverzeichnis der Gemeinde- Sperrmüllsammelaktionen (gegenwärtig 2 x jährlich mit Sammlung am Straßenrand und Transport)
LOS 2: Wertstoff Container beim Wertstoffhof
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Es gilt die gleiche Beschreibung wie im LOS 1 genannt. LOS 2: Wertstoff Container beim Wertstoffhof und Bauhof:- Gestellung von Sammelbehältnissen (Containern) an den Annahmestellen und der Transport zur Verwertungsanlage.- Bei Auftragsbeginn müssen funktionsfähige und unbeschädigte Behälter / Container zum Einsatz kommen mit jeweils gleicher Farbe und Ausführung nach den Vorgaben der Gemeinde (siehe gemeindliche Vorgaben in der EU-Ausschreibung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS 1: Rest- und Bioabfall mit Sperrmüll
Ort: Moosburg
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85368
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS 2: Wertstoff Container beim Wertstoffhof
Ort: Moosburg
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85368
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.