FW Rosdorf TSF-W - Los 1 Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Ausbau, Los 2 (Teil-) Beladung
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosdorf
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37124
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rosdorf.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bbs-planung.de
Abschnitt II: Gegenstand
FW Rosdorf TSF-W - Los 1 Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Ausbau, Los 2 (Teil-) Beladung
Die Gemeinde Rosdorf beabsichtigt für die Freiwillige Feuerwehr ein Tragkraftspritzenfahrzeug Wasser (TSF-W) nach DIN 14530-17 in der zum Ausschreibungszeitpunkt gültigen Version (derzeit DIN 14530-17:2019-11) zu beschaffen. Gemäß der vorgenannten Norm handelt es sich um ein Löschfahrzeug mit einer Tragkraftspritze, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe oder einer Schnellangriffseinrichtung, einem Löschwasserbehälter und einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe (1/8), dessen Besatzung aus einer Staffel (1/5) besteht, überwiegend zur Brandbekämpfung dient und mit der zur Gruppe ergänzten Besatzung eine selbstständige taktische Einheit bildet
Los 1 - Fahrgestell und Aufbau
Rosdorf
Lieferung des ausgeschriebenen Fahrzeuges als Gesamtunternehmer
In beiden Losen sind Optionen vorhanden. Die Auftraggeberin behält sich bei Budgetüberschreitung das Recht vor, einzelne Optionen nicht zu beauftragen. Zu den genauen Regelungen - auch hinsichtlich der Wertungsrelevanz - wird auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Im Falle einer Aufhebung des Verfahrens oder sonstiger rechtswirksamer Nichtvergabe haben Bieter keinen Anspruch auf Angebotskosten.
Los 2 - feuerwehrtechnische (Teil-) Beladung TSF-W
Rosdorf
Fristgerechte Lieferung der feuerwehrtechnischen (Teil-) Beladung des ausgeschriebenen TSF-W
Zu den genauen Regelungen der Optionen wird auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Vorlage Handelsregisterauszug
- Erklärung zur Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns;
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren (brutto)
- Vorlage von vergleichbaren Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren; Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, muss auf gesondertes Verlagen eine Bestätigung durch den Auftraggeber vorgelegt werden, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden;Alternativ eine entsprechende Eigenerklärung;
- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung
beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin Frage stellt;
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen
Der Auftrag für Los 1 wird nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Anbieter vergeben. Maßstab hierfür ist einerseits die Zertifizierung des Bieters nach ISO 9001 oder gleichwertig. Dem Angebot ist deshalb ein Nachweis über die Zertifizierung des Anbieters nach ISO 9001 oder gleichwertig beizulegen.
Weiterhin werden im Los 1 nur Bieter zugelassen, die in den letzten 3 Geschäftsjahren Jahr mindestens 10 vergleichbare Fahrzeuge (TSF-W auf dem angebotenen Fahrgestell) gebaut haben. Die Referenzliste ist auszufüllen und dem Angebot beizulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Hamburg
Bieter sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Beerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.