Erstellung eines gemeinsamen Anforderungskatalogs für dieNahverkehrspläne der Städte Ulm und Neu-Ulmsowie des Landkreises Neu-Ulm Referenznummer der Bekanntmachung: 23-VgV070
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Ulm
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Ulm
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231 Neu-Ulm
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung eines gemeinsamen Anforderungskatalogs für dieNahverkehrspläne der Städte Ulm und Neu-Ulmsowie des Landkreises Neu-Ulm
Es soll ein gemeinsamer Anforderungskatalog als Grundlage für die drei Nahverkehrspläne im Untersuchungsgebiet der Städte Ulm und Neu-Ulm sowie des Landkreises Neu-Ulm erstellt werden (der Landkreis Biberach und der Alb-Donau-Kreis fehlen hier zur Vervollständigung aller Aufgabenträger im Gebiet des Verkehrsverbundes Donau-Iller-Nahverkehrsverbund-GmbH kurz DING). Die Stadt Ulm sowie der Landkreis Neu-Ulm planen zeitgleich ihre bereits bestehenden Nahverkehrspläne fortzuschreiben, während die Stadt Neu-Ulm als neue ÖPNV-Aufgabenträgerin erstmalig die Erstellung eines eigenen Nahverkehrsplans anstrebt.
Es sollen drei individuelle Nahverkehrspläne erstellt werden, die auf die orts- und aufgabenträgerspezifischen Gegebenheiten der Stadt Neu-UIm, der Stadt Ulm und des Landkreises Neu-Ulm eingehen. Zudem gibt es einen gemeinschaftlichen, separaten Anforderungskatalog der drei Nahverkehrspläne der Städte Neu-Ulm und Ulm sowie des Landkreises Neu-Ulm. Dieser definiert die gemeinsamen strategischen Grundlagen wie einheitliche Rahmenbedingungen und Qualitätsstandards. Die daraus resultierenden Vorgaben fließen in die individuellen Nahverkehrspläne ein und sind daher integraler Bestandteil der anzubietenden Leistungen.
Es soll ein gemeinsamer Anforderungskatalog als Grundlage für die drei Nahverkehrspläne im Untersuchungsgebiet der Städte Ulm und Neu-Ulm sowie des Landkreises Neu-Ulm erstellt werden (der Landkreis Biberach und der Alb-Donau-Kreis fehlen hier zur Vervollständigung aller Aufgabenträger im Gebiet des Verkehrsverbundes Donau-Iller-Nahverkehrsverbund-GmbH kurz DING). Die Stadt Ulm sowie der Landkreis Neu-Ulm planen zeitgleich ihre bereits bestehenden Nahverkehrspläne fortzuschreiben, während die Stadt Neu-Ulm als neue ÖPNV-Aufgabenträgerin erstmalig die Erstellung eines eigenen Nahverkehrsplans anstrebt.
Die Idee eines gemeinsamen Anforderungskatalogs ist es, eine einheitliche Strategie bzw. Grundlage zu erstellen, die die gemeinsamen Vorgaben zu den Zielen, Qualitäten und den Rahmenbedingungen des zukünftigen Nahverkehrsangebotes enthält. Auf diesem Weg sollen gemeinschaftliche Standards im Bereich der Gebietskörperschaften gewährleistet werden, um den ÖPNV zu optimieren und somit den Umweltverbund (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr, Sharingangebote) nachhaltig zu stärken. Der Mehrwert eines solchen gemeinsamen Teils liegt zudem auch in einer Neuordnung des Systems “Landkreis-Stadt“. Dadurch sollen die städtischen Linienverkehre sowie die Landkreislinien bestmöglich aufeinander abgestimmt werden und als gesamtheitliches ÖPNV-Angebot fungieren. Neben den drei einzelnen individuellen Nahverkehrsplänen für die Städte Ulm und Neu-Ulm sowie den Landkreis Neu-Ulm (siehe Leistungsbeschreibungen zu den individuellen Nahverkehrsplänen) soll demnach auch ein gemeinsamer Teil erstellt werden, der prinzipiell von den beiden weiteren Aufgabenträgern im Gebiet des DING übernommen werden kann.
Vertragspartner sind die Stadt Neu-Ulm, Stadt Ulm und der Landkreis Neu-Ulm
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=239396
- Eigenerklärung über die Eintragung in einem Handels- oder Berufsregister bzw. Nachweis über die erlaubte Berufsausübung und Gewerbeanmeldung
- Eigenerklärung zur Angabe der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=239396
- Angabe des Gesamtumsatzes sowie des Teilumsatzes im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung (spezifischer Jahresumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe bzw. dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird.
Die Jahreshöchstleistung für alle Versicherungsereignisse eines Versicherungsjahres ist zusätzlich anzugeben.
Angabe, dass keine strafrechtlichen Verurteilungen oder sonstigen Ausschlussgründe nach den in den §§ 123 und 124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) in Verbindung mit § 42 VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabeverordnung -) formulierten Tatbeständen vorliegen.
- Vorlage mindestens 2 geeigneter Referenzen in Art und Umfang zuverlässig und erfolgreich erbrachte, vergleichbare Leistungen aus dem Bereich „Erstellung eines Nahverkehrsplans“ (unter Nennung von Ansprechpersonen mit Kontaktdaten, Größe des abgewickelten Vertrags und detaillierter Beschreibung des Auftragsgegenstands u.a. Zeitpunkt der Durchführung, Angabe Untersuchungsgebiet etc.).
Als vergleichbar gelten Projekte, die alle nachfolgenden Rahmenbedingungen erfüllen:
- Untersuchungsgebiet innerhalb der EU
- Untersuchungsgebiet mit mind. 150.000 Einwohner
- In den letzten höchstens 8 Jahren erfolgreich erbrachte Leistungen
Bei der Darstellung ist auf die Vergleichbarkeit zu den ausgeschriebenen Arbeitspaketen einzugehen und sind mindestens folgende Angaben erforderlich (siehe Formblatt III.10a):
- Beschreibung der erbrachten Leistung
- Wert der erbrachten Leistung
- Angabe des Erbringungszeitraums
- Angabe des Empfängers
- Eigenerklärung. dass keine zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB vorliegen
- Eigenerklärung, dass keine fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB vorliegen
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Neu-Ulm
Zentrale Vergabestelle, Stadt Neu-Ulm
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot zwingend einzureichen sind:
•Je drei nicht vergütungsrelevante Konzepte zur Herangehensweise mit einer methodischen Ausgestaltung der einzelnen dargestellten Anforderungen und Inhalte aus der Leistungsbeschreibung
(je ca. 10 bis 20 Seiten). Die drei Konzepte sollten auf die individual Nahverkehrspläne (Stadt Ulm, Stadt Neu-Ulm und Landkreis Neu-Ulm) eingehen, gemäß der Leistungsbeschreibung
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/239396 .
• Beschreibung von Personalprofilen (Erfahrungen der beschriebenen Leistungen; Berufsabschluss, Projekten etc.) der an dem Projekt beteiligten Verantwortlichen, gemäß der Leistungsbeschreibung
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/239396
• Beschreibung des einzusetzenden Personals, Organisation und Kontinuität des Projektteams, Personalverfügbarkeit sowie detaillierter und nachvollziehbarer Projektzeitplan inkl. Definition von Milestones
• Ausgefülltes Honorarangebot/Preisblatt mit ggf. Benennung der Arbeits-/Bietergemeinschaften
• Liste geeigneter Referenzen Formblatt III.10a
• Erklärung zur Eignung Formblatt III-106
• Angebotsschreiben Formblatt III-120
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]