Sammlung, Transport und Entsorgung von Kleinmengen gefährlicher Abfälle im Landkreis Gotha Referenznummer der Bekanntmachung: KAS 2022-13
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Gotha
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.abfallservice-gotha.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sammlung, Transport und Entsorgung von Kleinmengen gefährlicher Abfälle im Landkreis Gotha
Die zu vergebene Leistung umfasst die Sammlung von Kleinmengen gefährlicher Abfälle mittels Schadstoffmobil auf den Wertstoffhöfen des Landkreises Gotha zu festgelegten Zeiten, aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen entsprechend des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (ThürAGKrWG) sowie der Transport und die Entsorgung.
Landkreis Gotha
Der Auftragnehmer übernimmt als beauftragter Dritter die Sammlung von Kleinmengen gefährlicher Abfälle mittels Schadstoffmobil auf den Wertstoffhöfen des Landkreises Gotha zu festgelegten Zeiten, aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen entsprechend des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (ThürAGKrWG) sowie der Transport und die Entsorgung.
Es erfolgt die Übernahme und Entsorgung von ca.127,0 t Schadstoffen pro Jahr.
Die Wertstoffhöfe des Landkreises Gotha befinden sich zurzeit an folgenden Standorten:
- Wertstoffhof Deponie Wipperoda (An der Hardt 1 in 99887 Georgenthal OT Wipperoda)
- Wertstoffhof Ohrdruf (Suhler Str. 7k in 99885 Ohrdruf)
- Wertstoffhof Waltershausen (Heinrich-Schwerdt-Str. 16 in 99880 Waltershausen)
- Wertstoffhof Gotha Ost (Kindleber Str. 188 in 99867 Gotha)
- Wertstoffhof Gräfentonna (Niedergrabenstr. 9a in 99958 Gräfentonna)
- Wertstoffhof Kornhochheim (Hauptstraße in 99192 Kornhochheim)
- Wertstoffhof Gotha Süd (Schlegelstr. 15b in 99867 Gotha)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Vergabestelle fordert mit den Angebot:
(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB.
(2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB.
(3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen gemäß VO-2022/576 (EU-Sanktionen)
(4) Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende
Unterlagen nachzureichen:
(5) Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,
(6) die Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen,
(7) die Gewerbeanmeldung sowie die Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
(8) die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär)).
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen. Für den Fall, dass der Bieter sich Unterauftragnehmer bedient, muss der Bieter
in der Lage sein, sämtliche Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer
gesetzten Frist beizubringen.
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle zudem nachzuweisen, dass ihm
die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine
entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt. Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Nachweise nicht
beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bieter
verpflichtet, auf Anforderung die Berechtigung der Gründe zu benennen. Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht
nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), welche inhaltlich mit den vorliegenden Erklärungen abstimmbar sein muss, kann genutzt werden.
Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot:
(1) Eigenerklärung über Umsatzangaben für die Jahre 2019-2021, Angabe des Gesamtumsatzes und Umsatzes im Bereich der ausgeschrieben Leistungen,
getrennt nach Eigen- und Fremdleistung.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende
Unterlagen nachzureichen:
(2) der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht und
(3) die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2019-2021
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen.
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist
nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens, dessen Kapazitäten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit in Anspruch
genommen werden sollen, bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des
Unternehmens vorlegt. Kann ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige
Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bieter verpflichtet, auf Anforderung die
Berechtigung der Gründe zu benennen. Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß
§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), welche inhaltlich mit den vorliegenden Erklärungen abstimmbar sein muss, kann genutzt werden.
Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot:
(1) Eigenerklärung über das Vorliegen folgender Referenzen:
- Mindestens eine Referenz innerhalb der letzten 3 Jahre mit einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr und einem Entsorgungsumfang von mindestens 90,0 t /Jahr). Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist entsprechende Nachweise vorzulegen.
(2) Dem Angebot ist eine Kopie des Zertifikats Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz beizufügen. Die Erlaubnis hinsichtlich des Transportes von gefährlichen Abfällen, mindestens derer welche in der Leistungsbeschreibung benannt sind, ist in dem Zertifikat aufgelistet.
(3) Benennung der verantwortlichen Führungskraft/Führungskräfte, der chemiespezifischen Fachkraft/Fachkräfte und der Hilfskraft/Fahrer sowie deren Qualifikation und Fortbildung i.S.d. TRGS 520 Abschnitt 5 Gefahrgutverordnung. Eine Kopie der fachlichen Qualifikation(en) und Fortbildung(en) der benannten Personen sind dem Angebot als Anlage beizufügen.
(4) Angabe der jeweiligen behördlichen Genehmigung(en), aus der/denen ersichtlich ist, dass die in der Leistungsbeschreibung aufgelisteten Abfallarten entsprechend entsorgt werden dürfen. Eine Kopie der behördlichen Genehmigung(en) des Zwischenlagers oder der Behandlungsanlage etc. ist/sind dem Angebot als Anlage beizufügen.
(5) Angabe zu fachlichen Qualifikationen der für die Durchführung der Leistung verantwortlichen Führungskräfte
(6) Angabe zu Transportbehältnissen
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende
Unterlagen nachzureichen:
(1) von den Auftraggebern der Referenzleistungen ausgestellte oder bestätigte Erklärungen
(2) Prüfzertifikat zu den ordnungsgemäß verschlossenen und gekennzeichneten Behältnissen gemäß TRGS 520 Abschnitt 6
Bei Bietergemeinschaften müssen sich die Nachweise auf die Leistungsbereiche beziehen, die vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden
sollen. Für den Fall, dass der Bieter sich Unterauftragnehmer bedient, sind die Nachweise für den jeweiligen Leistungsbereich, der vom jeweiligen
Unterauftragnehmer erbracht werden soll, durch den Unterauftragnehmer beizubringen, sofern sich der Bieter der Kapazitäten dieses Unternehmens im
Wege der Eignungsleihe bedient.
Der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Bieters ist für diesen Leistungsbereich dann weder erforderlich noch ausreichend.
Bei Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer werden die Nachweise jeweils in Summe bewertet.
Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, die Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf
Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist zu erbringen. Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrages im Wege der Unterauftragsvergabe
an Dritte zu vergeben, so hat er auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung
des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt.
Kann ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die
Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bieter verpflichtet, auf Anforderung die Berechtigung der Gründe zu
benennen. Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht
nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), welche inhaltlich mit den vorliegenden Erklärungen abstimmbar sein muss, kann genutzt werden.
(1) Der Auftragnehmer ist gemäß § 10 ThürVgG verpflichtet,
- seinen Arbeitnehmern das jeweils gesetzliche Mindestentgelt zu entrichten
- bei der Auftragsdurchführung seinen Arbeitnehmern bei gleicher oder
gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zuzahlen
(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ILO-Kernarbeitsnormen nach den
Vorgaben des § 11 ThürVgG zu beachten und einzuhalten
(3) Der Bestbieter ist gemäß § 12a ThürVgG im Fall der beabsichtigten
Zuschlagserteilung verpflichtet, die Verpflichtungen und Nachweise ((1) und (2))
nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis
maximal 5 Werktagen vorzulegen,
(4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Abschluss einer Betriebs- und einer
Umwelthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen pro Schadensfall in
jeweils folgender Höhe:
- für Vermögensschäden: 1,0 Mio. EUR
- für Personen- und Sachschäden: 2,5 Mio. EUR.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.