Stadt Cottbus - OV 207-2022 - Revitalisierung Grundschulzentrum Hallenser Straße - Teilobjekt Schule - Los 102: Baugrube, Abbruch-Entsorgung Referenznummer der Bekanntmachung: OV 207-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.cottbus.de/ausschreibungen/vergaben
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Cottbus - OV 207-2022 - Revitalisierung Grundschulzentrum Hallenser Straße - Teilobjekt Schule - Los 102: Baugrube, Abbruch-Entsorgung
Los 102: Baugrube - Abbruch - Entsorgung
Grundschulzentrum Hallenser Straße - Teilobjekt Schule Hallenser Str. 5a 03046 Cottbus
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Umbau eines bestehenden ehemaligen Schulgebäudes, welches im Norden um einen großen Kopfbau und im Süden um einen kleineren Anbau erweitert wird.
Alle Gebäudeteile werden 4-geschossig und nicht unterkellert.
Das Gewerk 102 umfasst die Herstellung der profilierten Baugruben für die Anbauten im Norden und Süden des Bestandsgebäudes einschließlich Entsorgung und Schottertragschicht.
- Während der Bauberatungen festgelegte
und/oder im laufenden Bauablaufplan
festgeschriebene Termine werden Vertragsfristen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe SBR Görlitz GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schöpstal
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSGYYDYRXF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, Seite 1750, berichtigt Seite 3245) Anwendung.
§160 GWB lautet auszugsweise:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Außerdem wird auf § 180 GWB ("Schadensersatzanspruch bei Rechtsmissbrauch") in Verbindung mit §§ 160 und 171 GWB verwiesen (besonders § 180 (2) Nr. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]