Edermünde-Grifte, ehem. Bitumenwerk Dr. Riehm Referenznummer der Bekanntmachung: ASG/03/268

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Biebesheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64584
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.him-asg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.him.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Edermünde-Grifte, ehem. Bitumenwerk Dr. Riehm

Referenznummer der Bekanntmachung: ASG/03/268
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
71318000 Beratungsdienste von Ingenieurbüros
71319000 Gutachterische Tätigkeit
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE735 Schwalm-Eder-Kreis
Hauptort der Ausführung:

34295 Edermünde-Grifte

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Ausgeschrieben wurden Planungs- und Ingenieurleistungen für die Bodensanierung des

Abzugsgrabens und der Eder für den Zeitraum 08/2018 bis Ende 07/2022, wenn das Land

Hessen weitere Mittel bereitstellt und seitens der zuständigen Behörde weiterhin ein

Sanierungserfordernis besteht.

Es handelt sich i. W. um folgende Leistungen:

- Grundleistungen und besondere Leistungen für die Leistungsphasen 3 - 9 des § 43 HOAI

(Ingenieurbauwerke), ohne Entsorgung,

- Grundleistungen und besondere Leistungen für die Leistungsphasen 2 - 6 des § 51 HOAI

(Tragwerkplanung),

- Örtliche Bauüberwachung als besondere Leistung zu den Grundleistungen aus

Leistungsphase 8 (gem. Anlage 12 (zu § 43 Absatz 4)),

- Umwelttechnische Fachbauüberwachung als spezieller Teil der örtlichen Bauüberwachung

- geotechnische Fachbauüberwachung als spezieller Teil der örtlichen Bauüberwachung

- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination

- Mithilfe bei der Unterhaltung und Reparatur von versiegelten Flächen (z. B. Betriebsterrassen)

auf dem Werksgelände

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 48
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 156-358602

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 2018-B002645-51
Bezeichnung des Auftrags:

Edermünde-Grifte, ehem. Bitumenwerk Dr. Riehm

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
25/07/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hann.-Münden
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 34346
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 455 127.06 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht

abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der

Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb

von 15 Kalendertagen nach

Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der

Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der

Antrag ist auch unzulässig, soweit:

- der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen

Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags

erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer

Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der

Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf

der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den

Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3

GWB).

Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt

werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30

Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und

Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den

Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate

nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der

Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der

Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur

Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach

Veröffentlichung der

Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der

Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).

GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der

Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750,

3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom

19.07.2022 (BGBl. I S. 1214).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/01/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
71318000 Beratungsdienste von Ingenieurbüros
71319000 Gutachterische Tätigkeit
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE735 Schwalm-Eder-Kreis
Hauptort der Ausführung:

34295 Edermünde-Grifte

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Zzgl. zu den in II.2.4 beschriebenen Leistungen waren zusätzliche Ingenieurleistungen erforderlich, die in Abschnitt VII.2.1 näher erläutert werden.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 60
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 455 127.06 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hann,-Münden
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 34346
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

NT1: Zusätzliche Ingenieurleistungen zur Revision der Behälter sowie zur Ertüchtigung der Grundwassersanierungsanlage entsprechend den Anforderungen des WHG (bereits veröffentlicht mit Bekanntmachung 2020/S 052-124455).

NT2: Zusätzliche Ingenieurleistungen für Erkundungen im Bereich des Abzugsgrabens sowie Messstellenbau und -rückbau im Umfeld der zu sanierenden Flächen, zu netto 30.232,00 €

NT3: Zusätzliche Ingenieurleistungen für die Erkundung der Schadstofffahne II, Begleitung und Auswertung des Pilotversuches zur Teerölförderung an GWM 106 und Begleitung von Maßnahmen zur technischen Modernisierung der GW-Sanierungsanlage, zu netto 62.534,00 €

NT4: Gutachterliche Leistungen in Form geotechnischer Feldversuche und bodenmechanischer Laborversuche, vorlaufend zur Bodensanierung 2022, zu netto 23.741,50 €

NT5: Zusätzliche Ingenieur-, Planungs- und gutachterliche Leistungen für die Erstellung eines Konzeptes zum Rückbau von Doppelmessstellen, Auswertungen für das MNA-Konzept (Status Quo) sowie der Begleitung von Leistungspumpversuchen zur Optimierung der Grundwassersanierung, zu netto 25.190,00 €

NT6: Zusätzliche Ingenieur- und fachgutachterliche Leistungen zur Planung und Baubegleitung der Bodensanierung im Zeitraum vom 01.08.2022 bis zum 31.07.2023 sowie Anpassung der Auftragssumme aufgrund gestiegener anrechenbarer Kosten, zu netto 87.198,34 €

NT7: Zusätzliche Ingenieur- und fachgutachterliche Leistungen im Rahmen der Abwicklung der Sanierungsmaßnahmen und der Bauleitung/-begleitung vor Ort, zu netto 39.767,20 €

NT8: Ingenieur- und fachgutachterliche Leistungen zur Begleitung, Überwachung und bedarfsweisen Optimierung der Grundwassersanierung und Teerölförderung (Los 2) im Zeitraum vom 01.08.2022 bis 31.07.2023, zu netto 54.354,00 €

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Da es sich überwiegend um nicht vollständig beschreibbare Ingenieurleistungen handelt, ist für die vorliegende Leistung eine gezielte, gesamtheitliche Bearbeitung erforderlich. Aus rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht ist die Vergabe an das ausgewählte Fachbüro für den Auftraggeber vorteilhaft und verhindert Missverständnisse und Aufwand, der finanzielle Nachteile für den AG mit sich bringen würde. Die Leistungen lassen sich nicht sinnvoll und wirtschaftlich vom Hauptauftrag trennen.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 480 061.06 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 803 078.10 EUR

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