Frankfurt am Main Hbf Planungsleistungen BIM Medienbänder, Objektplanung und Tragwerksplanung Gebäude (Betriebsräume) Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI59373
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Frankfurt am Main Hbf Planungsleistungen BIM Medienbänder, Objektplanung und Tragwerksplanung Gebäude (Betriebsräume)
Frankfurt am Main Hbf Planungsleistungen BIM Medienbänder, Objektplanung und Tragwerksplanung Gebäude (Betriebsräume)
Frankfurt am Main Hbf Planungsleistungen BIM Medienbänder, Objektplanung und Tragwerksplanung Gebäude (Betriebsräume) Lph 1-2
ab Lph 3
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge nach einem Verfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Bei der Maßnahme liegt die Gesamt-Auftragswertschätzung über dem Schwellenwert EU. Somit erfolgt die Ausschreibung auf Grundlage der SektVO im Verhandlungsverfahren. Aufgrund nicht erfolgreicher Ausschreibung mit der VV-NR: 21FEI55910 erfolgt die Zweitausschreibung des daraus entnommenen Los 2 mit gleichem Inhalt und neuer Terminsetzung ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb gem. §13, Abs. 2 SektVO.
Die Bieterliste wurde aus dem Rahmenvertrag Kleinteilige Planungsleistungen für Gebäude und Innenräume inkl. der zugehörigen Tragwerksplanung bis 50 TEUR übernommen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Frankfurt am Main Hbf Planungsleistungen BIM Medienbänder, Objektplanung und Tragwerksplanung Gebäude (Betriebsräume)
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE73 Kassel
Postleitzahl: 34121
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.