HHBH Abschnitt 4 Planungsleistungen BIM Langenwedel - Uelzen Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI42451
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
HHBH Abschnitt 4 Planungsleistungen BIM Langenwedel - Uelzen
HHBH Abschnitt 4 Planungsleistungen BIM Langenwedel - Uelzen
Hannover
BIM Planungen für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke
BIM-Tragwerksplanung
BIM-Planung Technische Ausrüstung
BIM-Planung Technische Streckenausrüstung
Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung
Schall und Erschütterung
Umweltverträglichkeitsprüfung und faunistische Planungsraumanalyse
Landschaftspflegerischer Begleitplan
FFH-Verträglichkeitsstudie
Fachbeitrag zum Artenschutz
planungsbegleitende Vermessung
Erstellung BAst
Anfrage für Leistungsphase 1 und 2 als übertragene Leistung, optional die Leistungsphasen 3/4 und 6/7
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Teilprojekt 1 Soltau Ost - Uelzen (Lph 1/2 inkl. BAst)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10789
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Hannover
BIM Planungen für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke
BIM-Tragwerksplanung
BIM-Planung Technische Ausrüstung
BIM-Planung Technische Streckenausrüstung
Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung
Schall und Erschütterung
Umweltverträglichkeitsprüfung und faunistische Planungsraumanalyse
Landschaftspflegerischer Begleitplan
FFH-Verträglichkeitsstudie
Fachbeitrag zum Artenschutz
planungsbegleitende Vermessung
Erstellung BAst
Anfrage für Leistungsphase 1 und 2 als übertragene Leistung, optional die Leistungsphasen 3/4 und 6/7
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
MKA 008 - zusätzliche Bestandsmodellierung für alle EÜ und SÜ
Im Laufe des Planungsprozesses hat sich herausgestellt, dass die vermeintlich ausgeschriebene und vertraglich festgelegte in
BIM darzustellende Detailtiefe von Ingenieurbauwerken nicht ausreicht, um festzustellen, ob die Planung mit anderen Gewerken
passfähig ist. Überdies ist der genauere Detaillierungsgrad LoD200 im Bestandsmodell für Rückbaumengen,
Sanierungsmaßnahmen sowie die Kollisionsprüfung erforderlich. Außerdem hat sich im Rahmen der Grundlagenermittlung
herausgestellt, dass mehr konstruktive Ingenieurbauwerke beplant werden müssen, als die, die durch den Bundesgutachter in der
Leistungsphase 0 in einer groben Studie ermittelt wurden. Die Maßnahmen sind für die Erfüllung der Zielvorgaben des
Gesamtprojektes erforderlich.
Der AN wurde mit der Erzeugung eines BIM-Bestandsmodells beauftragt. Dieses beinhaltet den modellierten Bestand,entsprechend des vertraglich festgelegten Detaillierungsgrads und der benannten Objekten zum Zeitpunkt der Beauftragung. Beider zusätzlichen Leistung handelt es sich um eine "Verbesserung" der bereits vergebenen Objete und um die Modellierungzusätzlicher Objekte, die den bereits vergebenen Projektbereich betreffen. Diese befinden sich entsprechend im Modellbereich,der vom aktuellen AN beplant wird. Die zusätzliche Leistung kann nicht von der Hauptleistung getrennt werden, da sie nur schwerabgrenzbar ist. Überdies spart der Entfall einer erneuten Vergabe Zeit und Geld. Bei erneuter Ausschreibung und Vergabe undden damit verbundenen neuen Schnittstellen, sowie einer gesonderten Einarbeitungszeit eines neuen AN, generieren sichzusätzlicher Aufwand und Kosten. Zudem würde die vertraglich vereinbarte Terminschiene nicht gehalten werden können.