Lieferung elektrischer Energie (Ökostrom) und Erdgas 2023 ff. für die Abnahmestellen der Kommunen aus den Verbandsgemeinden Bad Marienberg, Hachenburg und Westerburg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gifhorn
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 38518
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.energie-specht.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Marienberg
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56470
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bad-marienberg.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hachenburg
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 57627
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hachenburg-vg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Westerburg
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56457
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vg-westerburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung elektrischer Energie (Ökostrom) und Erdgas 2023 ff. für die Abnahmestellen der Kommunen aus den Verbandsgemeinden Bad Marienberg, Hachenburg und Westerburg
Beschaffung von ca. 12,3 Mio. kWh/a elektrischer Energie (Ökostrom) und ca. 18,5 Mio. kWh/a Erdgas für die Abnahmestellen von Kommunen aus den Verbandsgemeinden Bad Marienberg, Hachenburg und Westerburg. Es wird versucht, viele Risiken vom Lieferanten zu nehmen, so dass eine Angebotslegung bei den heutigen Marktgegebenheiten möglich ist. Daher wurde die Beschaffungsstrategie entsprechend festgelegt und Mengenrisiken eingeschränkt.
Elektrische Energie (Ökostrom)
Bad Marienberg, Hachenburg und Westerburg
Beschaffung von ca. 12,3 Mio. kWh/a elektrischer Energie (konventionelle elektrische Energie und Ökostrom, Los 1) für die Abnahmestellen von Kommunen aus den Verbandsgemeinden Bad Marienberg, Hachenburg und Westerburg. Die Preisgestaltung erfolgt für die Lieferjahre 2023-2024 als Festpreis (indiziert). Für die optionalen Verlängerungsjahre 2025-2026 ist die Preisbildung als Trancheneinkauf vorgesehen.
Erdgas
Bad Marienberg, Hachenburg und Westerburg
Beschaffung von ca. 18,5 Mio. kWh/a Erdgas (Los 2) für die Abnahmestellen von Kommunen aus den Verbandsgemeinden Bad Marienberg, Hachenburg und Westerburg. Die Preisgestaltung erfolgt für die Lieferjahre 2023-2024 als Festpreis (indiziert). Für die optionalen Verlängerungsjahre 2025-2026 ist die Preisbildung als Trancheneinkauf vorgesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform zum Download bereitgestellt. Angebote können nur noch elektronisch in Textform abgegeben werden.
Bieteranfragen:
Bieteranfragen sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform zu erstellen. Die Abgabe einer Bieteranfrage ist gestattet bis zum: 18.10.2022. Die Antworten auf Bieteranfragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform in elektronischer Form bereitgestellt bzw. übermittelt. Auskünfte werden nicht telefonisch erteilt; eine dennoch telefonisch erteilte Auskunft wäre im Übrigen unverbindlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.