Aufbau, Betrieb und Wartung von FFTH- bzw. Breitbandkabelnetzen sowie Versorgung mit Breitbanddiensten Referenznummer der Bekanntmachung: Div-1-2057

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: D-13187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesobau.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Wohnungsbaugesellschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Aufbau, Betrieb und Wartung von FFTH- bzw. Breitbandkabelnetzen sowie Versorgung mit Breitbanddiensten

Referenznummer der Bekanntmachung: Div-1-2057
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
92230000 Kabelrundfunk und -fernsehen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Auftraggeber plant die Neuvergabe der Versorgung mit Breitbanddiensten für ca. 23.500 Einheiten innerhalb von ca. 1.100 Gebäuden in Berlin, die mit TV- sowie Internet- und Telefondiensten (Triple-Play) versorgt werden sollen.

Für die Versorgung der Objekte im Märkisches Viertel und Wedding mit ca. 15.900 Einheiten wird der Auftraggeber ein FTTB-Campusnetz (NE 4a ) mit Anbindung über einen zentralen POP bereitstellen. Die Gebäudenetze (NE 4) werden in allen Objekten des Bestands bereitgestellt und gemeinsam mit der NE 4a vom Auftragnehmer gepachtet. Die zu erbringenden Leistungen betreffen die Netzerweiterung/-modernisierung des FTTB-Campusnetzes (zur FTTH-Versorgung) sowie die schrittweise Modernisierung der Gebäudenetze der NE 4 in FTTH, die TV-Signallieferung an die Endkunden einschließlich der Versorgung mit Zusatzdiensten unter Netznutzung, Service und Wartung der NE 4a sowie der NE 4.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
45232000 Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze
45314300 Kabelinfrastruktur
64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
64215000 Internet-Telefondienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 Berlin
Hauptort der Ausführung:

D-13187 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftraggeber plant die Neuversorgung der Multimedia- und Breitbandversorgung in Beständen im Nordwesten Berlins in den Stadtbezirken: (i) Reinickendorf (insb. Märkisches Viertel und Heiligensee), (ii) Charlottenburg-Wilmersdorf und (iii) Mitte (insb. Wedding). Die Ausschreibung betrifft insgesamt ca. 23.500 Wohneinheiten innerhalb von ca. 1.100 Gebäuden, die mit TV- sowie Internet- und Telefondiensten (Triple-Play) versorgt werden sollen. Gegenstand der Beschaffung ist die bedarfsgerechte Multimediaversorgung der von der Ausschreibung umfassten Wohnungsbestände, sowie die Wartung und Instandhaltung des FTTB-Campusnetzes (Netzebene 4a) und der Gebäudenetze (Netzebene 4) des Auftragsgebers.

Im Bezirk Reinickendorf besteht ein Campusnetz als FTTB-Netzebene 4a-Bestandsnetz mit einem zentralen PoP für den Bestand im Märkischen Viertel. Zudem besteht ein über diesen PoP erschlossener Hub, an den die Bestände in der Schillerhöhe (Wedding) angeschlossen sind. Weitere Informationen zum Netzebene 4a-Bestandsnetz werden in der Leistungsbeschreibung mitgeteilt. Die im übrigen Stadtgebiet verteilten Streubestände sind vom Auftragnehmer nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung direkt per FTTB anzubinden.

Die Netzebene 4-Bestandsnetze innerhalb der Gebäude bestehen nahezu vollständig aus rückkanalfähigen 862 MHz-Koaxialnetzen im Vollstern. Im Gesamtgebiet Schillerhöhe sowie Teilen des Märkischen Viertels sind auf der Netzebene 4 zudem bereits FTTH-Strukturen für ca. 9.200 Mieteinheiten vorbereitet. Der Auftraggeber verfolgt bezüglich der ausgeschriebenen Bestände das Ziel, während der Vertragslaufzeit diese FTTH-Strukturen zu aktivieren und auch die Gebäudenetze in den übrigen von der Ausschreibung umfassten Beständen zu FTTH zu migrieren

Die neu zu errichtenden FTTH-Netze werden für und auf Rechnung des Auftraggebers errichtet. Die im Eigentum des Auftraggebers stehenden Netze der Netzebenen 4 und 4a werden dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auf Basis eines Pachtvertrags zur Nutzung überlassen.

Die Erbringung der Betriebsführung und Wartung des Netzebene 4a- und Netzebene 4-Netzes des Auftraggebers erfolgt auf Basis eines Service- und Wartungsvertrags mit dem Auftraggeber und wird direkt durch den Auftraggeber vergütet.

Der Auftragnehmer soll nach Beendigung des derzeitigen Versorgungsvertrags, welche für den 1. April 2023 geplant ist, die Versorgung der Mieterinnen und Mieter in den von der Ausschreibung umfassten Objekten des Auftraggebers mit einer TV-Grundleistung sowie digitalen Zusatzangeboten übernehmen. Den Mieterinnen und Mietern der Liegenschaften sollen digitales Fernsehen in SDTV und HDTV-Qualität (einschließlich einer im Versorgungsumfang enthaltenen kostenfreien Freischaltung der privaten HD-Free-TV-Programme) sowie Internet- und Telefondienste bereitgestellt werden. Nach Fertigstellung des FTTH-Ausbaus wünscht der Auftraggeber die Versorgung mit TV-Angeboten über das existierende Inhaus -Koaxialnetz und die Versorgung mit IP-basierten-Produkten (insb. Internet) über das vorhandene bzw. neu errichtete Inhaus-Glasfasernetz.

Die Abrechnung der TV-Grundleistung soll grundsätzlich auf einzelinkassierter Basis direkt mit den jeweiligen Mieterinnen und Mietern erfolgen. In Beständen, die vor der Versorgungsumstellung bereits sammelinkassiert versorgt werden, stellt der Auftraggeber es dem Auftragnehmer jedoch frei, die TV-Grundleistung in einem Zeitraum bis zum 30.06.2024 auf sammelinkassierter Basis gegenüber dem Auftraggeber abzurechnen und mit Wirkung spätestens zum 01.07.2024 auf eine einzelinkassierte Versorgung umzustellen. Zusätzlich zur TV-Grundleistung soll der Auftragnehmer den Mieterinnen und Mietern der von der Ausschreibung umfassten Objekte auch ein umfassendes Angebot an Pay-TV-, Internet- und Telefoniediensten auf einzelinkassierter Basis zur Verfügung stellen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Maximal zur Verfügung stehende Downstream-Geschwindigkeit / Gewichtung: 1,0
Qualitätskriterium - Name: Maximal zur Verfügung stehende Upstream-Geschwindigkeit / Gewichtung: 1,0
Qualitätskriterium - Name: Anzahl Fremdsprachensender in TV-Grundleistung einschl. Fremdsprachenoptionen / Gewichtung: 0,25
Qualitätskriterium - Name: Anzahl der für die Mieter der Gesobau kostenfrei empfangbarern deutschsprachigen HD und UHD-Programme / Gewichtung: 0,25
Qualitätskriterium - Name: Datentraffic-Performance / Gewichtung: 0,5
Qualitätskriterium - Name: Open-Acess-Konzeption / Gewichtung: 0,5
Qualitätskriterium - Name: Servicekonzept / Gewichtung: 0,5
Kostenkriterium - Name: Kosten TV-Grundversorgung / Gewichtung: 1,5
Kostenkriterium - Name: Aufschlag auf das Netznutzungsentgelt / Gewichtung: 1,5
Kostenkriterium - Name: Reduzierung Baukosten / Gewichtung: 1,5
Kostenkriterium - Name: Zur Verfügung stehende Bandbreite Up- und Downstream / Gewichtung: 1,0
Kostenkriterium - Name: Kosten Bereitstellung wohnungswirtschaftlicher Dienste inkl. Hardware / Gewichtung: 0,5
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 065-171006
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Aufbau, Betrieb und Wartung von FFTH- bzw. Breitbandkabelnetzen sowie Versorgung mit Breitbanddiensten

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
03/01/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10553
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:

Mindestdeckungssummen der Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: [Betrag gelöscht] EUR je Schadenfall für Personen- und Sachschäden,

Mindestdeckungssumme der Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung: [Betrag gelöscht] EUR.

Unterschreitet die vorhandene Versicherung die vor genannten Mindestdeckungssummen, so ist bei Vertragsabschluss eine Versicherung mit den geforderten Werten nachzuweisen.

2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:

siehe Vergabeunterlagen

3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft (BG) ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung aller Mitglieder der BG (BG-Erklärung gem. Anlage 5 zum Bewerbungsbogen) abzugeben, wonach diese im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung gründen. Die Erklärung hat zudem ein Mitglied der BG zur Durchführung des Vergabeverfahrens zu bevollmächtigen.

Mehrfachbewerbungen (MB) sind grundsätzlich unzulässig und führen zum Ausschluss aller hiervon betroffenen Bewerber/BG, es sei denn die betroffenen Bewerber/BG weisen nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Aufforderung substantiiert und nachvollziehbar nach, dass eine Verletzung vergabe- und wettbewerbsrechtlicher Grundsätze durch die MB insbesondere im Hinblick auf eine etwaige Teilnahme an den Vergabeverhandlungen ausgeschlossen ist. Eine MB liegt z.B. vor, wenn einzelne Mitglieder einer BG sich zusätzlich als Einzelbewerber oder an mehr als einer BG beteiligen. Auch eine Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers ist eine MB.

4) Sonstige besondere Bedingungen:

Für die Ausführung des Auftrags gelten folgende besondere Bedingungen:

1. Eine Bewerbung ist nur unter Verwendung des Bewerbungsbogens (einschl. Anlagen) zulässig, der unter der in Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung angegebenen URL heruntergeladen werden kann. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

2. Der Bewerbungsbogen ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen ausschließlich digital signiert oder elektronisch in Textform über die Vergabeplattform Berlin einzureichen.

3. Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.

4. Anfragen werden nur beantwortet, wenn Sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist schriftlich per Fax, per E-Mail oder vorzugsweise über die Vergabeplattform Berlin eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Fragen werden anonymisiert und zusammen mit den Antworten als "Fragen- und Antwortenkatalog" im Internet (siehe Ziffer I.3 der Bekanntmachung) veröffentlicht.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/01/2023