Aufbau, Betrieb und Wartung von FFTH- bzw. Breitbandkabelnetzen sowie Versorgung mit Breitbanddiensten Referenznummer der Bekanntmachung: Div-1-2057
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: D-13187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesobau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufbau, Betrieb und Wartung von FFTH- bzw. Breitbandkabelnetzen sowie Versorgung mit Breitbanddiensten
Der Auftraggeber plant die Neuvergabe der Versorgung mit Breitbanddiensten für ca. 23.500 Einheiten innerhalb von ca. 1.100 Gebäuden in Berlin, die mit TV- sowie Internet- und Telefondiensten (Triple-Play) versorgt werden sollen.
Für die Versorgung der Objekte im Märkisches Viertel und Wedding mit ca. 15.900 Einheiten wird der Auftraggeber ein FTTB-Campusnetz (NE 4a ) mit Anbindung über einen zentralen POP bereitstellen. Die Gebäudenetze (NE 4) werden in allen Objekten des Bestands bereitgestellt und gemeinsam mit der NE 4a vom Auftragnehmer gepachtet. Die zu erbringenden Leistungen betreffen die Netzerweiterung/-modernisierung des FTTB-Campusnetzes (zur FTTH-Versorgung) sowie die schrittweise Modernisierung der Gebäudenetze der NE 4 in FTTH, die TV-Signallieferung an die Endkunden einschließlich der Versorgung mit Zusatzdiensten unter Netznutzung, Service und Wartung der NE 4a sowie der NE 4.
D-13187 Berlin
Der Auftraggeber plant die Neuversorgung der Multimedia- und Breitbandversorgung in Beständen im Nordwesten Berlins in den Stadtbezirken: (i) Reinickendorf (insb. Märkisches Viertel und Heiligensee), (ii) Charlottenburg-Wilmersdorf und (iii) Mitte (insb. Wedding). Die Ausschreibung betrifft insgesamt ca. 23.500 Wohneinheiten innerhalb von ca. 1.100 Gebäuden, die mit TV- sowie Internet- und Telefondiensten (Triple-Play) versorgt werden sollen. Gegenstand der Beschaffung ist die bedarfsgerechte Multimediaversorgung der von der Ausschreibung umfassten Wohnungsbestände, sowie die Wartung und Instandhaltung des FTTB-Campusnetzes (Netzebene 4a) und der Gebäudenetze (Netzebene 4) des Auftragsgebers.
Im Bezirk Reinickendorf besteht ein Campusnetz als FTTB-Netzebene 4a-Bestandsnetz mit einem zentralen PoP für den Bestand im Märkischen Viertel. Zudem besteht ein über diesen PoP erschlossener Hub, an den die Bestände in der Schillerhöhe (Wedding) angeschlossen sind. Weitere Informationen zum Netzebene 4a-Bestandsnetz werden in der Leistungsbeschreibung mitgeteilt. Die im übrigen Stadtgebiet verteilten Streubestände sind vom Auftragnehmer nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung direkt per FTTB anzubinden.
Die Netzebene 4-Bestandsnetze innerhalb der Gebäude bestehen nahezu vollständig aus rückkanalfähigen 862 MHz-Koaxialnetzen im Vollstern. Im Gesamtgebiet Schillerhöhe sowie Teilen des Märkischen Viertels sind auf der Netzebene 4 zudem bereits FTTH-Strukturen für ca. 9.200 Mieteinheiten vorbereitet. Der Auftraggeber verfolgt bezüglich der ausgeschriebenen Bestände das Ziel, während der Vertragslaufzeit diese FTTH-Strukturen zu aktivieren und auch die Gebäudenetze in den übrigen von der Ausschreibung umfassten Beständen zu FTTH zu migrieren
Die neu zu errichtenden FTTH-Netze werden für und auf Rechnung des Auftraggebers errichtet. Die im Eigentum des Auftraggebers stehenden Netze der Netzebenen 4 und 4a werden dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auf Basis eines Pachtvertrags zur Nutzung überlassen.
Die Erbringung der Betriebsführung und Wartung des Netzebene 4a- und Netzebene 4-Netzes des Auftraggebers erfolgt auf Basis eines Service- und Wartungsvertrags mit dem Auftraggeber und wird direkt durch den Auftraggeber vergütet.
Der Auftragnehmer soll nach Beendigung des derzeitigen Versorgungsvertrags, welche für den 1. April 2023 geplant ist, die Versorgung der Mieterinnen und Mieter in den von der Ausschreibung umfassten Objekten des Auftraggebers mit einer TV-Grundleistung sowie digitalen Zusatzangeboten übernehmen. Den Mieterinnen und Mietern der Liegenschaften sollen digitales Fernsehen in SDTV und HDTV-Qualität (einschließlich einer im Versorgungsumfang enthaltenen kostenfreien Freischaltung der privaten HD-Free-TV-Programme) sowie Internet- und Telefondienste bereitgestellt werden. Nach Fertigstellung des FTTH-Ausbaus wünscht der Auftraggeber die Versorgung mit TV-Angeboten über das existierende Inhaus -Koaxialnetz und die Versorgung mit IP-basierten-Produkten (insb. Internet) über das vorhandene bzw. neu errichtete Inhaus-Glasfasernetz.
Die Abrechnung der TV-Grundleistung soll grundsätzlich auf einzelinkassierter Basis direkt mit den jeweiligen Mieterinnen und Mietern erfolgen. In Beständen, die vor der Versorgungsumstellung bereits sammelinkassiert versorgt werden, stellt der Auftraggeber es dem Auftragnehmer jedoch frei, die TV-Grundleistung in einem Zeitraum bis zum 30.06.2024 auf sammelinkassierter Basis gegenüber dem Auftraggeber abzurechnen und mit Wirkung spätestens zum 01.07.2024 auf eine einzelinkassierte Versorgung umzustellen. Zusätzlich zur TV-Grundleistung soll der Auftragnehmer den Mieterinnen und Mietern der von der Ausschreibung umfassten Objekte auch ein umfassendes Angebot an Pay-TV-, Internet- und Telefoniediensten auf einzelinkassierter Basis zur Verfügung stellen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufbau, Betrieb und Wartung von FFTH- bzw. Breitbandkabelnetzen sowie Versorgung mit Breitbanddiensten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10553
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Mindestdeckungssummen der Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: [Betrag gelöscht] EUR je Schadenfall für Personen- und Sachschäden,
Mindestdeckungssumme der Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung: [Betrag gelöscht] EUR.
Unterschreitet die vorhandene Versicherung die vor genannten Mindestdeckungssummen, so ist bei Vertragsabschluss eine Versicherung mit den geforderten Werten nachzuweisen.
2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
siehe Vergabeunterlagen
3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft (BG) ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung aller Mitglieder der BG (BG-Erklärung gem. Anlage 5 zum Bewerbungsbogen) abzugeben, wonach diese im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung gründen. Die Erklärung hat zudem ein Mitglied der BG zur Durchführung des Vergabeverfahrens zu bevollmächtigen.
Mehrfachbewerbungen (MB) sind grundsätzlich unzulässig und führen zum Ausschluss aller hiervon betroffenen Bewerber/BG, es sei denn die betroffenen Bewerber/BG weisen nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Aufforderung substantiiert und nachvollziehbar nach, dass eine Verletzung vergabe- und wettbewerbsrechtlicher Grundsätze durch die MB insbesondere im Hinblick auf eine etwaige Teilnahme an den Vergabeverhandlungen ausgeschlossen ist. Eine MB liegt z.B. vor, wenn einzelne Mitglieder einer BG sich zusätzlich als Einzelbewerber oder an mehr als einer BG beteiligen. Auch eine Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers ist eine MB.
4) Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten folgende besondere Bedingungen:
1. Eine Bewerbung ist nur unter Verwendung des Bewerbungsbogens (einschl. Anlagen) zulässig, der unter der in Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung angegebenen URL heruntergeladen werden kann. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
2. Der Bewerbungsbogen ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen ausschließlich digital signiert oder elektronisch in Textform über die Vergabeplattform Berlin einzureichen.
3. Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
4. Anfragen werden nur beantwortet, wenn Sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist schriftlich per Fax, per E-Mail oder vorzugsweise über die Vergabeplattform Berlin eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Fragen werden anonymisiert und zusammen mit den Antworten als "Fragen- und Antwortenkatalog" im Internet (siehe Ziffer I.3 der Bekanntmachung) veröffentlicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.