Stadt Parchim - "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" - Erstellung eines innovativen Konzeptes mit Handlungsstrategie unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit Referenznummer der Bekanntmachung: 2022090036

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Parchim
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19370
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.parchim.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadt Parchim - "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" - Erstellung eines innovativen Konzeptes mit Handlungsstrategie unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022090036
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71410000 Stadtplanung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

"Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" - Erstellung eines innovativen Konzeptes mit Handlungsstrategie unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Hauptort der Ausführung:

19370 Parchim Der Ort der Leistungserbringung ist von der methodischen Umsetzung abhängig. Konkrete Abstimmungen und Bürgerbeteiligungsformate erfordern die Anwesenheit in Parchim. Der Ort für konzeptionelle Ausarbeitungen können vom AN selbst gewählt werden.

Der AN hat zur Ergebnispräsentation an einem ausgewählten Gremientermin teilzunehmen. Abstimmungen und Beratungen können auch in digitaler Form erfolgen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Rahmen des Bundesförderprojektes "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" plant die Stadt Parchim die Erstellung eines innovativen strategischen Konzeptes zur zukunftsfähigen Sicherung der Funktionalität des Systems Innenstadt, flankiert durch sinnhafte Bürgerbeteiligungsformate, zu vergeben.

Die Funktionalität des Systems Innenstadt soll in Hinblick auf das Gefüge Mensch-Stadt-Umwelt untersucht werden, um mit den Akteuren der Stadt verschiedene Fragen erörtern zu können. Was sind die Schwerpunkte der Stadtentwicklung heute und welche sollen es in Zukunft sein? Welchen Stellenwert haben Handel & Versorgung, Arbeit, Bildung & Entwicklung, Wohnen, Identität, Gemeinschaft & Teilhabe? Die aus dem Prozess resultierenden Maßnahmen sollen Mut zum Umdenken bewirken, Vielfalt durch neue Ideen hervorrufen und neue Stadtgestalter identifizieren.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Angebotspreis / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Konzept der Herangehensweise / Gewichtung: 50
Qualitätskriterium - Name: Fachkenntnisse/Erfahrungen des eingesetzten Projektteams / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 30.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 210-603378
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe CIMA Beratung + Management GmbH

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
03/01/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 20
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 19
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 20
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YWP8TFLU8

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/01/2023