Rahmenvertrag über Arbeitnehmerüberlassung Referenznummer der Bekanntmachung: SenInnDS 218-2022

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag über Arbeitnehmerüberlassung

Referenznummer der Bekanntmachung: SenInnDS 218-2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75131100 Allgemeine Personaldienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvertrag über Arbeitnehmerüberlassung von Leiharbeitnehmenden zur personellen Unterstützung in den bezirklichen Wahlämtern für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlwiederholung.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Arbeitnehmerüberlassung

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75131100 Allgemeine Personaldienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Arbeitnehmerüberlassung von Leiharbeitnehmenden für 6 Bezirkswahlämter.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Bei Bedarf Einsatz der Leiharbeitnehmenden an Wochenenden und Feiertagen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Arbeitnehmerüberlassung

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79620000 Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Arbeitnehmerüberlassung von Leiharbeitnehmenden für 6 Bezirkswahlämter

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Bei Bedarf Einsatz der Leiharbeitnehmenden an Wochenenden und Feiertagen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:

Mit Urteil vom 16.11.2022 hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin die Wahlen zum 19. Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen vom 26.09.2021 für ungültig erklärt - VerfGH 154/21. Das Land Berlin benötigt äüßerst kurzfristig zur Vorbereitung und Durchführung der Wahlwiederholung zusätzliche Arbeitskräfte für einen Zeitraum von ca. drei Monaten. Da eine Einstellung von Arbeitskräften innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist, besteht allein die Alternative, Verträge mit Unternehmen über eine Arbeitnehmerüberlassung abzuschließen. Die Umstände zur Begründung der äußersten Dringlichkeit sind dem öffentlichen Auftraggeber nicht zuzurechnen. Die Frist, innerhalb der die Wahlwiederholung stattfinden muss, ergibt sich aus dem Landeswahlgesetz. Eine Verlängerung sieht das Gesetz nicht vor.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: SenInnDS 218-2022
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:

Arbeitnehmerüberlassung von Leiharbeitnehmenden für 6 Bezirkswahlämter

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
12/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den

Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur

Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im

Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn

Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der

Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der

zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

(GWB)).

Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB

den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt

der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet

ist.

Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages

hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder

ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der

Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren

innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und

Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,

jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden

ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union

bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der

Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135

GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/12/2022