Lieferung von Monitoren und Mini PC`s für Schulen in Trägerschaft des Landkreises Oberhavel - 4 Lose Referenznummer der Bekanntmachung: OV044.22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oberhavel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Monitoren und Mini PC`s für Schulen in Trägerschaft des Landkreises Oberhavel - 4 Lose
Der Landkreis Oberhavel beschafft mit Zuwendungen aus dem Förderprogramm "DigitalPakt Schule 2019-2024" Monitore und Mini PC`s für Schulen in Trägerschaft des Landkreises Oberhavel.
Lieferung von Monitoren (23,8" und 24") und Mini PC`s
Schulen in Trägerschaft des Landkreises Oberhavel Lieferung an:
1. Eduard-Maurer-Oberstufenzentrum, Berliner Str. 78, 16761 Hennigsdorf (100 Monitore 24" sowie 100 Mini PC)
2. Georg-Mendheim-Oberstufenzentrum, Andre-Pican-Str. 39, 16515 Oranienburg (87 Monitore 23,8" sowie 87 Mini PC)
3. Georg-Mendheim-Oberstufenzentrum (Standort Zehdenick), Wesendorfer Weg 39, 16792 Zehdenick (30 Monitore 23,8" sowie 30 Mini PC)
Lieferung von:
- 117 Stück Monitore 23,8''
- 100 Stück Monitore 24''
- 217 Stück Desktop-Mini-PC
zu II.2.7):
Die Lieferung soll schnellstmöglich, spätestens 8 Wochen nach Auftragserteilung erfolgen.
Lieferung von Monitoren (23,8") und Mini PC`s
Schulen in Trägerschaft des Landkreises Oberhavel Lieferung an:
1. F.-F.-Runge-Gymnasium, Willy-Brandt-Str. 20, 16515 Oranienburg (93 Monitore 23,8" sowie 93 Mini PC)
2. Louise-Henriette-Gymnasium, Dr.-Kurt-Schumacher-Str. 8, 16515 Oranienburg (69 Monitore 23,8")
3. Torhorst-Gesamtschule, Walther-Bothe-Str. 30/32, 16515 Oranienburg (25 Monitore 23,8" sowie 88 Mini PC)
4. Linden-Schule, Bernauer-Str. 55, 16515 Oranienburg (16 Monitore 23,8" sowie 13 Mini PC)
Lieferung von:
- 203 Stück Monitore 23,8''
- 194 Stück Desktop-Mini-PC
zu II.2.7):
Die Lieferung soll schnellstmöglich, spätestens 8 Wochen nach Auftragserteilung erfolgen.
Lieferung von Monitoren (23,8") und Mini PC`s
Schulen in Trägerschaft des Landkreises Oberhavel Lieferung an:
1. Alexander-S.-Puschkin-Gymnasium, Rathenaustr. 43, 16761 Hennigsdorf (46 Monitore 23,8" sowie 27 Mini PC)
2. Hedwig-Bollhagen-Gymnasium, Emma-Ihrer-Str. 7b, 16727 Velten (15 Monitore 23,8" sowie 15 Mini PC)
3. Marie-Curie-Gymnasium, Waldstr. 1a, 16540 Hohen Neuendorf (70 Mini PC)
4. Regine-Hildebrandt-Gesamtschule, Hubertusstr. 27, 16547 Birkenwerder (66 Monitore 23,8" sowie 66 Mini PC)
5. Barbara-Zürner-Oberschule, Breite Str. 32, 16727 Velten (19 Monitore 23,8" sowie 19 Mini PC)
6. Margeriten-Schule, Margeritenstr. 3, 16556 Hohen Neuendorf OT Borgsdorf (2 Monitore 23,8" sowie 13 Mini PC)
Lieferung von:
- 148 Stück Monitoren 23,8''
- 210 Stück Desktop-Mini-PC
zu II.2.7):
Die Lieferung soll schnellstmöglich, spätestens 8 Wochen nach Auftragserteilung erfolgen.
Lieferung von Monitoren (23,8") und Mini PC`s
Schulen in Trägerschaft des Landkreises Oberhavel Lieferung an:
1. Exin-Oberschule, Wesendorfer Weg 39, 16792 Zehdenick (31 Monitore 23,8" sowie 31 Mini PC)
2. Strittmatter-Gymnasium, Oranienburger Str. 30a, 16775 Gransee (66 Monitore 23,8" sowie 66 Mini PC)
Lieferung von:
- 97 Stück Monitoren 23,8''
- 97 Stück Desktop-Mini-PC
zu II.2.7):
Die Lieferung soll schnellstmöglich, spätestens 8 Wochen nach Auftragserteilung erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Monitoren (23,8'' und 24'') und Mini PC`s
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wörrstadt
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Postleitzahl: 55286
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Monitoren (23,8'') und Mini PC`s
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wörrstadt
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Postleitzahl: 55286
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Monitoren (23,8'') und Mini PC`s
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wörrstadt
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Postleitzahl: 55286
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Monitoren (23,8'') und Mini PC`s
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wörrstadt
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Postleitzahl: 55286
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB56RXX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung
des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.02.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(...)
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
(...)
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern
ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle
gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines
Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten
bei der Vergabekammer eingesehen wird.
Daher liegt es im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach §
165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu
machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung
seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene
Partei kostenpflichtig ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland