Objektplanungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 für den Neubau des Caritas-Krankenhauses Lebach
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.cusanus-traegergesellschaft-trier.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 für den Neubau des Caritas-Krankenhauses Lebach
Das Caritas-Krankenhaus in Lebach ist ein Akut-Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung. Gemäß dem Krankenhausplan des Saarlandes bis 2025 verfügt die Klinik über eine Planbettenzahl von 213 Betten / Plätzen in folgender Fachabteilungsstruktur:
- Allgemeine Chirurgie mit 58 Planbetten,
- Plastische und Ästhetische Chirurgie mit 8 Planbetten,
- Geriatrie mit 25 Planbetten,
- Hämatologie und Onkologie mit 27 Planbetten,
- Allgemeine Innere Medizin mit 80 Planbetten,
- Intensivmedizin mit 10 Planbetten,
- Geriatrische Tagesklinik mit 5 Plätze
Der bauliche Bestand ist durch umfassende bauliche Bestandsmängel im Bereich des Brandschutzes gekennzeichnet. Nach einer intensiven Diskussion über die Zukunft des Standorts wurde im Jahr 2020 die Aufrechterhaltung bei gleichzeitiger inhaltlicher Neuausrichtung im Sinne eines Hauses mit einem disziplinübergreifenden Schwerpunkt im Bereich der Altersmedizin beschlossen.
Das Caritas Krankenhaus Lebach soll daher einen Ersatzneubau erhalten. Dieser umfasst den Neubau eines Bettenhauses inkl. Intensivstation, ZNA, Ambulanzstruktur und Funktionsdiagnostik. Es wird eine Förderung nach dem saarländischen Krankenhausgesetz angestrebt. Der Förderbescheid liegt noch nicht vor.
Von den brandschutztechnischen Mängeln ist die gesamte Klinik mit Ausnahme des Operationsbereichs und der bestehenden Kapelle betroffen; die Planung sieht derzeit zudem einen Abriss der Kapelle vor.
Aktuell wird für die Neubaumaßnahme von einer BGF i. H. v. 15 721 m2 und einer NUF i. H. v. 9 197 m2 ausgegangen.
Die Leistungsphasen 1 bis 4 sind zum Großteil bereits erbracht. Zum Teil sind Leistungsteile aus den vorherigen Leistungsphasen ergänzend zu erbringen (vgl. Vertragsentwurf, übergeben als Vergabeunterlage E – E.1 nebst Anlagen). Der aktuelle Stand der Planung sowie die Kostenberechnung (Zahlenbasis Juli 2022!) liegt den Vergabeunterlagen bei (Projektunterlagen Zip-Ordner - Vergabeunterlage E – E.2).
Heeresstraße 49 66822 Lebach
Beschafft werden Leistungen der Objektplanung (Gebäude und Innenräume). Der Vertrag verweist auf die Grundlagen der HOAI gem. zu §§ 34 Abs. 4, 35 Abs. 7 HOAI, Leistungsphasen 5-9. Das dort beschriebene Leistungsbild ist jedoch nicht abschließend. Das vollständige der ausgeschriebenen Leistung zu Grunde liegende Leistungsbild ergibt sich allein aus den Vertragsunterlagen (Vertragsentwurf übergeben als Vergabeunterlage E – E.1 nebst Anlagen) Neben den Grundleistungen der Leistungsphase 5 bis 9 sind die folgenden zusätzlichen Leistungen zu erbringen:
1. Erarbeitung der folgenden Dokumente anhand der bestehenden Entwurfsplanung - Baustelleneinrichtungsplan
- Schnittstellenkatalog
- Bestandssicherung und Abdichtungskonzept
- Bemusterungskatalog
2. Erstellen der folgenden Terminpläne - Planungsterminplan
- Ausschreibungsterminplan
- Vergabeterminplan
- Ausführungsterminplan
Für den neuen Auftragnehmer ist zudem eine Einarbeitungs- und Prüfungsphase hinsichtlich der vorhandenen Unterlagen vorgesehen.
Die Leistungen werden stufen-bzw. bauabschnittsweise beauftragt, zunächst die Stufe 1 (Vorprüfungsphase und Erbringung der zusätzlichen Leistungen, die mit Vertragsschluss beauftragt werden (vgl. Ziffer 3.1.3 des Vertrags)) sowie Stufe 2 (Leistungsphase 5) gemäß Architektenvertrag Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungsstufen – ganz oder teilweise – zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht. Vgl. im Übrigen insgesamt den Entwurf des Architektenvertrags, Vergabeunterlage E - E.1. nebst Anlagen.
1. Auswahlkriterium ist die fachliche Qualifikation des Teilnehmers.
Für die Auswahl der Bewerber gemäß § 17 Abs. 1 und Abs. 4, 51 VgV sind vom Bewerber vier (4) Referenzen über vergleichbare Leistungen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte [hiervon zwei (2) Referenzen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts bzw. für einen Auftraggeber, der anderweitig zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet ist und zwei (2) Referenzen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung)] in den letzten zehn (10) Jahren (Inbetriebnahme des Vorhabens nicht älter als 2012) unter Angabe des Auftragsgegenstandes (Art der Maßnahme, Leistungsumfang (beauftragte Leistungsphasen (LPH)), Ausführungszeitraum [Projektbeginn (Monat/ Jahr), Projektende (Monat/Jahr)], Stand der Auftragsausführung), des Projektvolumens (KGR 200-700 nach DIN 276) sowie der vollständigen Adresse und Kontaktdaten des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (insbesondere Name, Telefonnummer und E-Mail- Adresse) vorzulegen.
Bitte verwenden Sie für die Angaben der zu wertenden Referenzen das Formblatt C.10.
Die hier abgefragten Referenzen dienen der differenzierenden Wertung der beruflichen Leistungsfähigkeit. Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird hingewiesen.
Bewertet werden max. vier (4) vergleichbare Referenzprojekte [hiervon zwei (2) Referenzen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts bzw. für einen Auftraggeber, der anderweitig zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet ist und zwei (2) Referenzen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung)].
Die Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Gewichtung der Auswahlkriterien (insgesamt 50 Punkte):
a) zwei (2) Referenzen betreffend die Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts bzw. für einen Auftraggeber, der anderweitig zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet ist o Projektvolumen (KGR 200-700 ≥ 15,0 Mio. EUR brutto: max. 5 Punkte),
o beauftragter Leistungsumfang – LPH 5-9 (max. 5 Punkte).
b) zwei (2) Referenzen betreffend die Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung).
o Projektvolumen (KGR 200-700 ≥ 15,0 Mio. EUR brutto: max. 5 Punkte),
o beauftragter Leistungsumfang – LPH 5-9 (max. 5 Punkte).
c) Zusatzpunkte:
(1) Einmal fünf (5) Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn ein (1) als Referenz benanntes Projekt eine Baumaßnahme für ein Krankenhaus oder ein Klinikum für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts bzw. für einen Auftraggeber, der anderweitig zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet ist, betrifft.
(2) Darüber hinaus können einmal fünf (5) Zusatzpunkte erreicht werden, wenn ein (1) als Referenz benanntes Projekt eine Baumaßnahme für ein Krankenhaus oder ein Klinikum für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts bzw. für einen Auftraggeber, der anderweitig zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet ist, betrifft, bei dem die Baumaßnahme im laufenden Betrieb realisiert wurde.
Hinweise zur Wertung: vgl. Ziffer II.2.14) dieser Auftragsbekanntmachung.
1. Stufenweise Beauftragung,
2. Besondere und zusätzliche Leistungen gem. Architektenvertrag (gem. Vergabeunterlage E -E.1.)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Formblatt C.1.);
B) Eigenerklärung des Bewerbers, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen; bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt C.2.);
C) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt C.3.).
Bei Bewerbergemeinschaften sind die gem. Ziffer III.1.1), Ziffer III.1.2 lit. F) und G), sowie Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
D) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bewerber eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Formblatt C.4.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen; bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt C.2.);
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
E) Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall i. H. v. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie von 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Formblatt C.5.). Ein Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen;
F) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt C.6.) G) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers mit vergleichbaren Dienstleistungen in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt C.7.).
Vergleichbare Dienstleistungen sind Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte.
H) Fachliche Qualifikationen des Teilnehmers: Liste der wesentlichen in den letzten zehn (10) Jahren (seit 2012) erbrachten Leistungen der Objektplanung für allgemeine Hochbauprojekte unter Angabe von Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Leistungsumfang (beauftragte Leistungsphasen und Projektvolumen) sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (eine Bescheinigung des Auftraggebers über die erbrachten Leistungen ist hier nicht erforderlich). Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Formblatt C.8.)
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatländern die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt,
so erfüllt die Anforderung als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/26/EG der Kommission gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen die Anforderungen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person, die an die natürliche Person gerichteten Anforderungen erfüllt (Formblatt C.9.).
I) Die Bewerber werden bereits jetzt darauf hingewiesen, dass öffentliche Aufträge und Konzessionen entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022 seit dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden dürfen, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k dieser Verordnung haben. Mit den Angebotsunterlagen erfolgt daher eine Abfrage des „Nichtvorliegens eines Russlandsbezugs“ aller Bieter mit dem Formblatt D.2. Dieses ist zwingend mit einzureichen (vgl. Ziffer 5.3.1 der Vergabeunterlage A).
Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden. Dies erfolgt durch gesonderte Eintragung der Mitglieder in die benannten Felder.
II) Abgabe der Mindestlohnerklärung gem. § 4 Abs. 2 LTTG (Vergabeunterlage D-D.9).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
3. Weitere Hinweise zum Verfahren:
a) Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Bewerbungsunterlagen liegt beim Bewerber. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Teilnahmeanträge sind zwingend über die Funktion „Teilnahmeantrag abgeben“ des Vergabeportals subreport ELViS zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax oder auch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen dort einzureichen.
b) Ergänzend zu Ziffer III.2.3): Eine Angabe der Namen und beruflichen Qualifikation der Person, die für die Ausführung des Auftrages verantwortlich sind, ist erst im Rahmen des Verhandlungsverfahrens, nicht jedoch bereits im Teilnahmewettbewerb erforderlich (vgl. Vergabeunterlage A -Verfahrensbedingungen, Ziffer I, 5.3.2).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.