Nordtangente BA IIIb - Anbindung an die St 2272 mit Neubau Kreisverkehr
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kitzingen
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: 97318
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-kitzingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nordtangente BA IIIb - Anbindung an die St 2272 mit Neubau Kreisverkehr
wesentliche Massen:
Boden lösen: ca. 15.000 m3
Boden liefern: ca. 14.000 m3
Qualifizierte Bodenverbesserung: ca. 13.000 m3
FSS herstellen: ca. 6.500 m3
Asphaltflächen: ca. 18.000 m2
Betonflächen Kreisverkehr: ca. 1.700 m2
Ungebundene Wege: ca. 2.000 m2
Drosselschacht mit Strahldrossel: 1 St
Stahlbeton Teilungsbauwerk: 1 St
Entwässerungsleitungen bis DN 700: ca. 1.500 m
Schachtbauwerke StB: ca. 30 St
97318 Kitzingen
Die Stadt Kitzingen plant den Lückenschluss der Nordtangente in Richtung Osten. Vom bestehenden Brückenbauwerk über die St 2271 bis zum Gewerbegebiet „conneKT“ wird eine neue Straße mit einem Regelquerschnitt RQ 11 (8,0 m asphaltierte Fahrbahn) auf einer Länge von ca. 840 m hergestellt. Im Zuge dieses Streckenabschnittes wird ein Knotenpunkt mit Linksabbiegestreifen und ein Kreisverkehr in Betonbauweise errichtet. Der Kreisverkehr ist nach den Anforderungen der ZTV-Beton zu errichten. Die straßenbegleitenden Geh- und Radwege, sowie die Wiederherstellung der Wirtschaftswegeverbindungen sind ebenso Teil des Ausführungsumfangs.
Der Rückbau bzw. Teilrückbau der St 2272, sowie Teile des Schotterbetts der ehemaligen Bahnlinie Kitzingen – Schweinfurt (Gleisanlagen wurden bereits ausgebaut) gehört zum Leistungsumfang.
Für die Niederschlagswasserbehandlung werden ein Absetz- und ein Regenrückhaltebecken errichtet. Die zugehörigen Entwässerungsleitungen der Verkehrsanlage, insbesondere zu den Beckenanagen, sind ebenfalls Bestandteil der auszuführenden Leistung. Weiterhin sind stellenweise Behelfsumfahrungen der Baustrecke ebenfalls herzustellen und zu unterhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1, Abs 4 und Abs. 6 VOB/A. Bei Bietergemeinschaften ist eine entsprechende Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
2)Soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist, hat der Bieter einen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregisters oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, einzureichen. Der Auszug hat den aktuellen Stand weiterzugeben und darf zum Zeitpunkt des Angebots nicht älter als 3 Monate sein. Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
3) Die unter III.1.1 1) und 2) genannten Nachweise können wie folgt geführt werden:
a) Durch eine vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Auf Verlangen sind die darin gemachten Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
b) Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung/zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen mit dem Angebot das „Formblatt Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen“, welches Teil der Vergabeunterlagen ist, zu verwenden. Auf Verlangen sind die darin gemachten Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
c) Bei fremdsprachlichen Nachweisen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
1)Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters mit Deckungssummen von mindestens 3.000.000,- EUR für Personenschäden und von mindestens 3.000.000,- EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen; die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als in III.1.2) 1) Satz 1 genannt, ist eine Erklärung der Betriebshaftpflichtversicherung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Betriebshaftpflichtversicherung an die unter III.1.2) 1) Satz 1 genannten Anforderungen angepasst wird.
Bei Bietergemeinschaften ist ein Nachweis i.S.v. III.1.2) Nr. 1 Satz 1 oder III.1.2) Nr. 1 Satz 2 von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
2)Eigenerklärung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft über den Umsatz des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der/den zu vergebenen Leistung(en) auf die der Bieter/die Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, vergleichbar ist, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, jeweils in EUR netto.
3) Gültige Bescheinigung in Steuersachen (steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben. Bei Bietergemeinschaften ist eine entsprechende Bescheinigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
4) Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse(n) hinsichtlich der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge. Bei Bietergemeinschaften ist eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
5) Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft hinsichtlich der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge. Bei Bietergemeinschaften ist eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
6) Die unter III.1.2 1) bis 5) genannten Nachweise können wie folgt geführt werden:
a) Durch eine vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
b) Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung/zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen mit dem Angebot das „Formblatt Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen“, welches Teil der Vergabeunterlagen ist, zu verwenden. Auf Verlangen sind die darin gemachten Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
c) Bei fremdsprachlichen Nachweisen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters mit Deckungssummen von mindestens 3.000.000,- EUR für Personenschäden und von mindestens 3.000.000,- EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen; die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als in III.1.2) 1) Satz 1 genannt, ist eine Erklärung der Betriebshaftpflichtversicherung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Betriebshaftpflichtversicherung an die unter III.1.2) 1) Satz 1 genannten Anforderungen angepasst wird.
Bei Bietergemeinschaften ist ein Nachweis i.S.v. III.1.2) Nr. 1 Satz 1 oder III.1.2) Nr. 1 Satz 2 von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
1)Eigenerklärung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft über die Zahl der durchschnittlich jährlich beschäftigten Arbeitskräfte und des technischen Leitungspersonals aus den letzten 3 Kalenderjahren (2019 bis 2021).
2)Eigenerklärung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2019 bis 2021), die mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung(en), vergleichbar sind, mit Angabe von Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse und einer Beschreibung der erbrachten Leistung.
Mindestanforderung ist die Angabe von mindestens 1 und höchstens 5 Leistungen, die mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung, vergleichbar sind.
3) Die unter III.1.3 1) und 2) genannten Nachweise können wie folgt geführt werden:
a) Durch eine vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Eine Pflicht zur Übermittlung der Bescheinigungen für die wichtigsten Leistungen (vgl. III.1.3) 2)) kann entfallen, wenn diese Bescheinigungen durch die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten direkt abgerufen werden können.
b) Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung/zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen mit dem Angebot das „Formblatt Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen“, welches Teil der Vergabeunterlagen ist, zu verwenden. Auf Verlangen sind die darin gemachten Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
c) Bei fremdsprachlichen Nachweisen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Eigenerklärung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren (2017 bis 2021), die mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung, vergleichbar sind, mit Angabe von Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse und einer Beschreibung der erbrachten Leistung. Die Bieter/die Bietergemeinschaften, welche in die enge Wahl kommen, haben nach gesonderter Aufforderung für die wichtigsten von ihnen angegebenen Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis zu übermitteln.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.