Tagungshotel für die JolinchenKids-Fortbildungen Referenznummer der Bekanntmachung: VG_2022_028
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Groß-Gerau
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64521
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen
Abschnitt II: Gegenstand
Tagungshotel für die JolinchenKids-Fortbildungen
Für die Fortbildungen zu JolinchenKids benötigt die Auftraggeberin ein externes Tagungshotel in Osthessen (Raum Fulda).
Die Fortbildungen zu JolinchenKids finden jeweils zweitägig (i.d.R. freitags und samstags, außerhalb der hessischen Schulferien) statt, so dass die Unterbringung (inkl. Verpflegung) der Teilnehmenden im Tagungshotel (in Einzelzimmer oder vergleichbare Doppelzimmer mit preisgleicher Einzelnutzung) vom Tagungshotel mit angeboten werden.
36073 Fulda Ein externes Tagungshotel in Osthessen (Raum Fulda).
Leistungsgegenstand ist die Anmietung von Tagungsräumen inklusive Verpflegung und Tagungstechnik, sowie ca. 35 Einzelzimmer im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 (voraussichtlich 15 Termine ab 01.04.2023 i.d.R. freitags und samstags, außerhalb der hessischen Schulferien und 5 optionale Zusatztermine. Für 2024 voraussichtlich 20 Termine sowie 5 optionale Zusatztermine ab 01.01.2024), für die Durchführung von Workshops für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kindertagesstätten.
Das Tagungshotel ist entsprechend den aufgeführten Anforderungen (siehe Leistungsbeschreibung Anlage 01 der Bewerbungsbedingungen) ausgestattet, sauber und hochwertig.
Darüber hinaus ist eine reibungslose Zusammenarbeit für die Auftraggeberin erforderlich. Absprachen und Raumbuchungen werden eingehalten (Raumtausch nur nach Absprache), Organisation: Zusendung Teilnehmerlisten vorab, Änderungen und Abstimmungen zu den jeweiligen Terminen werden sichergestellt und eigehalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe M.Schnecke & A.Schüßler GbR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schkopau
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06258
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SYW8T5UE9A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."