Upgrade von vorhandenen Stellwerken

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaltenkirchen
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24568
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://AKN.de
Adresse des Beschafferprofils: http://subreport.de/E91358687
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Upgrade von vorhandenen Stellwerken

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34630000 Teile für Eisenbahn- oder Straßenbahnlokomotiven oder rollendes Material; Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung - MA12
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Rahmen des Projektes der Elektrifizierung der Strecke A1 zwischen Eidelstedt und Kaltenkirchen müssen die vorhandenen 5 Stellwerke umzurüsten werden

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (Sind Sie mit der Veröffentlichung einverstanden? ja)
Wert ohne MwSt.: 16 000 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Hauptort der Ausführung:

Hamburg bis Kaltenkirchen Strecke S21

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Rahmen des Projektes der Elektrifizierung der Strecke A1 zwischen Eidelstedt und Kaltenkirchen plant die AKN Eisenbahn GmbH eine Auftragsvergabe an die Firma Siemens Mobility GmbH, Lindenplatz 2 in 20099 Hamburg durchzuführen. Der Auftragsumfang umfasst das Upgrade der auf der o. g. Strecke vorhandenen 5 Stellwerke (4x SICAS 3216-Technik und 1x SpDrS60) auf die Siemens SICAS S7 ECC-Technik umzurüsten, sowie ein Siemens SICAS S7 ECC Stellwerksneubau. Alle Stellwerke sind in die vorhandene Leittechnik unter Weiterverwendung der im Einsatz befindlichen Bedienoberfläche Siemens VICOS 100 zu integrieren. Stellwerksschnittstellen zu Siemens SICAS 3216 und SpDrS60 Stellwerkstechniken werden gewährleistet.

Der Ausführungszeitraum ist für die Dauer der Elektrifizierungsarbeiten der o.g. Strecke von Januar 2023 bis Oktober 2025 geplant.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Alle Stellwerke sind in die vorhandene Leittechnik unter Weiterverwendung der im Einsatz befindlichen Bedienoberfläche Siemens VICOS 100 zu integrieren. Stellwerksschnittstellen zu Siemens SICAS 3216 und SpDrS60 Stellwerkstechniken werden gewährleistet.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
19/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 20099
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.) (Sind Sie mit der Veröffentlichung einverstanden? ja)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 16 000 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Entsprechend der Regelung in § 160 GWB:

- § 160 GWB - Einleitung und Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur

auf Antrag ein.

- (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der

Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung

von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die

behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen

droht.

- (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen

Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach

§ 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

- 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht

spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur

Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht

spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden,

- 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

- Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135

Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

- § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht

aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch

Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt

die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat.

§ 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/12/2022

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