Beschaffung von 8 DAISY Anzeigern Neubaustrecke Turmstraße Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0795-2022

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung von 8 DAISY Anzeigern Neubaustrecke Turmstraße

Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0795-2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48813000 Passagierinformationssystem
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung und Montage von 8 DAISY Anzeigern Neubaustrecke Turmstraße

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48813200 Systeme zur Echtzeit-Passagierinformation
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung und Montage für acht Anzeiger für das Dynamische Auskunfts und Informationssystem. Neubeschaffung für die Neubaustrecke der Straßenbahn in der Turmstraße.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Begründung der Direktbeauftragung von Firma Lumino Licht Elektronik GmbH:

Auf Grundlage von §13 Abs. 2 Nr. 3b SektVO sowie §13 Abs. 2 Nr. 5 SektVO soll eine Direktvergabe an Firma Lumino erfolgen.

Im Januar 2011 erhielt die Firma Lumino den Zuschlag in einem EU-Verhandlungsverfahren mit Teilnehmerwettbewerb. In diesem Verfahren wurden alle Anzeiger über einen längeren Zeitraum zu unterschiedlichen Wetter- und Sichtverhältnissen präsentiert und bewertet; mit einbezogen wurden auch Vertreter des Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenvereins (ABSV), die die Anzeiger der Fa. Lumino als am besten lesbar bewertet hatten. Die Integration einzelner und das Zusammenspiel aller Komponenten in die derzeitig im Einsatz befindlichen Anzeiger der Firma Lumino war ein sehr aufwändiges Verfahren bezüglich der geeigneten technischen Lösung, welche das Temperaturmanagement der einzelnen Komponenten beinhalten muss, ohne die Funktion des Anzeigers zu beeinträchtigen. Ebenso war es notwendig, alle verbauten Komponenten des Anzeigers so zu dimensionieren, dass die technischen Funktionen gegeben sind und die Prüfungen zur elektromagnetischen Verträglichkeit sowie zur Schutzklasse II mit einem positiven Ergebnis durchgeführt werden konnten. Diese erfolgreichen Prüfungen waren bzw. sind Voraussetzung für die finale Typengenehmigung durch die TAB (Technische Aufsichtsbehörde). Nur mit dieser Genehmigung dürfen die Anzeiger betrieben werden.

Bis dato wurden an der Oberfläche (Bus- und/oder Straßenbahnhaltestellen der BVG) über 600 DAISY-Anzeiger von der Firma Lumino geliefert und installiert. Durch die Beauftragung zusätzlicher Leistungen zur Erweiterung der vorhandenen Anzeiger um acht Stück durch Fa. Lumino bietet sich den Fahrgästen ein einheitliches Erscheinungsbild an den Haltestellen im Stadtgebiet Berlin.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung von 8 DAISY Anzeigern Neubaustrecke Turmstraße

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
08/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47807
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8196125
Fax: +49 8196225
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/12/2022