Übertragung der Trägerschaft für eine Betreuung der offenen Ganztagsschule an der Heinrich-Heine-Schule und einer Grundschulbetreuung an der Astrid-Lindgren-Schule in Büdelsdorf
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/Vergabeplattform/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Übertragung der Trägerschaft für eine Betreuung der offenen Ganztagsschule an der Heinrich-Heine-Schule und einer Grundschulbetreuung an der Astrid-Lindgren-Schule in Büdelsdorf
Übertragung der Trägerschaft für eine Betreuung der offenen Ganztagsschule an der Heinrich-Heine-Schule und einer Grundschulbetreuung an der Astrid-Lindgren-Schule in Büdelsdorf.
Grundschulbetreuung an der Astrid-Lindgren-Schule
Büdelsdorf
Die Astrid-Lindgren-Schule ist eine Grundschule mit 380 Schülerinnen und Schülern. Aktuell erfolgt der Lehrbetrieb und damit auch die Grundschulbetreuung teilweise noch an 2 Standorten, nämlich am Standort Neue Dorfstraße 110 und am Standort Sportallee 19. Am Standort Neue Dorfstraße wird zurzeit ein Teilneubau errichtet, der nach seiner für Herbst 2024 geplanten Fertigstellung das Grundschulzentrum für alle Schülerinnen und Schüler bilden wird. Der Standort in der Sportallee wird dann im Gegenzug aufgegeben.
Neben der von der Stadt Büdelsdorf angebotenen Grundschulbetreuung wird ein Teil der Betreuung zudem in Kooperation, jedoch ohne eine Trägervereinbarung, mit einem freien Träger erbracht.
Die Platzzahl der städtischen Grundschulbetreuung ist derzeit begrenzt auf 40. Der freie Träger hat aktuell keine Aufnahmebegrenzung und betreut derzeit 89 Kinder.
Die Grundschule soll gemeinsam mit dem künftigen Träger der Grundschulbetreuung in eine offene Ganztagsgrundschule umgewandelt werden. Diese Umwandlung soll keine Auswirkungen auf das Fortbestehen der Kooperation haben.
Die Einrichtung soll dazu dienen, den Schülerinnen und Schülern der Büdelsdorfer Grundschule außerhalb ihrer Unterrichtszeit bzw. ergänzend zur verlässlichen Schulzeit ein Angebot in angenehmer Atmosphäre vorzuhalten. Die Beschäftigungsangebote sollen den Kindern angemessene Möglichkeiten zum freien Spiel, zum Toben, zum Bewegen und Rückzugsmöglichkeiten eröffnen und ihnen das Gefühl von Verlässlichkeit und Geborgenheit vermitteln. Hierbei sind Aktivitäten und Projekte aus den Bereichen Bewegung, Spiel, Sport, Musik und Kreativität anzubieten und diese vielfältig und altersgerecht zu gestalten.
Betreuungszeiten:
Bis zur Einführung eines Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen sind außerhalb der Ferien folgende Betreuungszeiten abzudecken:
Mo. bis Do: 07:00 Uhr bis 07:45 Uhr und 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Fr.: 07:00 Uhr bis 07:45 Uhr und 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr
In den ersten 3 Wochen der Sommerferien sowie während der Oster- und Herbstferien sind folgende Betreuungszeiten abzudecken:
Mo. bis Do: 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr, sofern nicht der AG der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 12 Monaten kündigt. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens 2 x, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 7 Jahren (bis zum 27.08.2030) hinaus erfolgt nicht.
Es werden bei der Bewertung je Kriterium jeweils die in der Auswahlmatrix genannten Bewertungspunkte Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio und die Darstellung des Kommunikationsnetzes vergeben. Max. 1000 Punkte. Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 700 Punkten (von möglichen zu erreichenden 1.000 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 3 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 4. und 5. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden maximal drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
siehe Ziffer II.2.7.
OGS-Betreuung an der Heinrich-Heine-Schule
Büdelsdorf
Die Heinrich-Heine-Schule ist eine Gemeinschafts-schule mit gymnasialer Oberstufe und insgesamt 780 Schülerinnen und Schülern. Der Schulstandort ist in der Neuen Dorfstraße 67.
Die Räumlichkeiten zur Durchführung der Betreuungs- und Beschäftigungsangebote werden durch die Stadt kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die vorhandene Einrichtung und Ausstattung steht im Eigentum des Schulträgers und kann kostenfrei mit genutzt werden.
Das Betreuungsangebot im Nachmittagsbereich im Rahmen der Offenen Ganztagsschule (OGS) erfolgt auf der Grundlage der §§ 6 und 48 Abs. 2 Nr. 7 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG SH).
Für den OGS-Bereich gibt es grundsätzlich keine Platzzahlbegrenzung. Durchschnittlich nehmen 70 Schulkinder das Angebot der OGS wahr.
Ziel des Angebotes ist die Zusammenführung von Bildung, Erziehung und Betreuung und eine systematische Förderung der altersgerechten Entwicklung von Kindern und Jugendlichen über die tägliche Schulzeit hinaus.
Das Angebot der OGS erfolgt ergänzend zum planmäßigen Unterricht außerhalb der Unterrichtszeit. Die Teilnahme ist freiwillig und steht allen Schülerinnen und Schülern der Schule ab der 5. Klasse offen. Die Anmeldung zu Kursangeboten erfolgt verbindlich für ein Schulhalbjahr.
Das Basisangebot soll den Kindern die Möglichkeit bieten, in der schuleigenen Mensa zu Mittag essen, ihre Hausaufgaben zu erledigen, den Computerraum zu nutzen oder sich im Schülertreff mit Spielen verschiedenster Art vom anstrengenden Vormittagsunterricht unter erfahrener Aufsicht zu erholen.
Das Kursangebot soll den Kindern eine Auswahlmöglichkeit aus dem kreativen, dem sportlichen, dem handwerklichen, dem technischen, dem musischen oder dem sozialen Bereich bieten. Die Angebote sind durch den Träger der OGS in enger Zusammenarbeit mit dem Schulträger und der Schulleitung zu erstellen.
Betreuungszeiten:
Außerhalb der Ferien sind folgende Betreuungszeiten abzudecken:
Mo. bis Do. 12:15 Uhr bis 16:00 Uhr
Während der Schulferien und an gesetzlichen Feier-tagen sowie an den festgelegten beweglichen Ferien-tagen findet keine Betreuung in der OGS statt.
Die Betreuung umfasst ein Basisangebot in der Zeit von 12:15 bis 14:30 Uhr, welches verbindlich für alle Kinder gleichermaßen angeboten wird und im Anschluss daran ein Kursangebot bis 16:00 Uhr. Die Kurse sind unverbindlich und können frei gewählt werden.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr, sofern nicht der AG der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 12 Monaten kündigt. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens 2 x, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 7 Jahren (bis zum 27.08.2030) hinaus erfolgt nicht.
Es werden bei der Bewertung je Kriterium jeweils die in der Auswahlmatrix genannten Bewertungspunkte Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio und die Darstellung des Kommunikationsnetzes vergeben. Max. 1000 Punkte. Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 700 Punkten (von möglichen zu erreichenden 1.000 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 3 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 4. und 5. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden maximal drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
siehe Ziffer II.2.7.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt.
Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist ((Los 1: Trägerschaft an Grundschulen) und für das Los 2 Trägerschaft an Ganztagsschulen), jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2019-2021).
3. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.
4. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Personal, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung)
5. Angabe von drei einschlägigen Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 5 Jahren (2018 – 2022) erbrachten vergleichbaren Leistungen auf dem Gebiet von Los 1 Grundschulbetreuung und für das Los 2 Ganztagsangebote und Betreuungsangebote an Schulen unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, Öffentlicher Auftraggeber sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
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Folgende weitere Unterlagen sind mit der Bewerbung vorzulegen, siehe VI.3 Zusätzliche Angaben.
Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können.
Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist.
Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Alle Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 17. Januar 2023 an die GMSH, z.H. Frau Katja Schmidt (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht] ) zu richten.
Nach Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge werden die drei ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Alle Fragen im Rahmen der Angebots-/ Konzepterstellung (2. Verfahrensschritt) sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 07. März 2023 an die GMSH, z.H. Frau Katja Schmidt (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht] ) zu richten.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
6. Darstellung Kommunikationsnetz mit Schulleitung und Elternvertretern (Erläuterung: Art und Umfang der Einbindung von Schulleitung und Elternvertretern; z. B. Einrichtung einer Lenkungsgruppe, Evaluation der Zufriedenheit).
7. Eigenerklärung über die hinreichende Personalverfügbarkeit unter Berücksichtigung einer ausreichenden qualifizierten Personalreserve.
8. Eigenerklärung über die mögliche verantwortliche Projektleitung inkl. Angaben zur Qualifikation und Vertretung.
9. Eigenerklärung, dass die Vorgaben nach § 28 Ki-TaG SH.
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Präsentationen finden voraussichtlich in der 13. -14. KW 2023 statt.
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]