374 Neubau einer Pflegeschule in Pfaffenhofen a. d. Ilm-1-038 Außenanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 1-038 Außenanlagen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfaffenhofen a. d. Ilm
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 85276
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
374 Neubau einer Pflegeschule in Pfaffenhofen a. d. Ilm-1-038 Außenanlagen
374 Neubau einer Pflegeschule in Pfaffenhofen a. d. Ilm-1-038 Außenanlagen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
ca. 1000 m2 Schottertragschicht auf Frostschutzschicht im Bereich Pflasterfläche/Gehweg herstellen ca. 585 m2 Pflasterdecke aus Betonpflastersteinen auf vorh. Tragschicht herstellen ca. 280 m2 Rasenfugenpflaster aus Betonpflastersteinen 16x16x10 cm liefern und herstellen ca. 31 m Stahlbeton-Winkelstützelemente Höhe zwischen 55 cm und 280 cm ca. 430 m2 Asphalttragschicht herstellen ca. 430 m2 Asphaltdeckschicht herstellen 26 St Sitzblock aus Beton mit Sitzauflage aus Lärche 26 St Sitzblock aus Beton ohne Sitzauflage ca. 38 m2 Rigole ca.232 m Regen- und Schmutzwasserleitungen versch. DN 8 St Revisionsschächte 4 St Böschungstreppen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Walkertshofen
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 84091
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.