Abbruch und Ersatzneubau Funktionstrakt sowie Sanierung und Umbau des historischen Rathauses zum Multifunktionalen Rathaus Landau - Bergstadtforum in Bad Arolsen-Landau Referenznummer der Bekanntmachung: NHW 2022_014-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Arolsen
NUTS-Code: DE736 Waldeck-Frankenberg
Postleitzahl: 34454
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bad-arolsen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nhps-stadtentwicklung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abbruch und Ersatzneubau Funktionstrakt sowie Sanierung und Umbau des historischen Rathauses zum Multifunktionalen Rathaus Landau - Bergstadtforum in Bad Arolsen-Landau
Objektplanung Architektur gemäß HOAI § 33 ff, Leistungsphasen 5-9
Mittelstraße 38
34454 Bad Arolsen-Landau
Kurzbeschreibung des Projektes:
Das historische Rathaus Landau ist wesentlicher Bestandteil des im Rahmen des Programms der Dorfentwicklung erarbeiteten Projektes eines multifunktionalen Gebäudes mit überregionaler Bedeutung. Neben der barrierefreien Erschließung ist die Sanierung des historischen Rathauses unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Belange und neuen Nutzungskonzeption geplant, sowie der Abbruch des Zwischengebäudes aus 1978 und Neubau eines Funktions- und Versorgungstrakts. In der weiteren Zukunft ist die Fortsetzung der Konzeptionsumsetzung im Bereich des Festsaals und Gebäudeteils aus 1952 beabsichtigt.
Im Jahr 2021 wurde die Entwurfsplanung bis zur Genehmigungsplanung abgeschlossen. Die Baugenehmigung und Förderbescheid liegen vor. Die Baumaßnahme gliedert sich in drei Abschnitte:
• Abbruch des Zwischenbaus
• Ersatzneubau des Funktionstraktes
• Umbau und Sanierung des historischen Rathauses.
Das historische Rathaus wird künftig multifunktional genutzt. Es dient der Nutzung als Bücherei, Begegnungsstätte und den örtlichen Vereinen. Die Ausführungsplanung ist noch in Abstimmung mit dem Auftraggeber und Nutzern zu konkretisieren. Die Umsetzung der Maßnahme hat umgehend zu beginnen, die Bauphase sollte in 2024 abgeschlossen sein.
Die Ergebnisse des Entwurfs bilden die Grundlage des Vergabeverfahrens. Die Entwurfsunterlagen liegen vor und werden zum Download auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Ausgeschrieben werden die Architektenleistungen der Leistungsphasen 5-9 gem.§ 33 ff. HOAI 2021.
Für die Ausführungsplanung steht eine Nutzungskonzeption der Machbarkeitsstudie zur Verfügung. Die vorliegende Planung (Baugenehmigung) ist zu vertiefen und in enger Abstimmung mit Auftraggeber, Ortsbeirat, Nutzern und Denkmalschutzbehörde weiterzuentwickeln. Die Auflagen des Fördergeldgebers sind zu beachten. Weiterhin ist die Leistung in Kooperation mit den Fachingenieuren abzustimmen.
Der Abbruch des Zwischenbaus und Ersatzneubau des Funktionstraktes ist mit Sicherung und Anbindung des unmittelbar angrenzenden Festsaals zu realisieren.
An alle auszuführenden Gewerke als auch die planerische Arbeit wird ein hoher Qualitätsanspruch gestellt, sowohl ein sensibler Umgang mit der historischen Bausubstanz als auch gute Erfahrung im denkmalpflegerischen Bereich mit Einsatz einer fachgerechten Materialwahl wird erwartet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/ Ingenieur. Hierfür ist ein Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Architekten- bzw. Ingenieurkammer dem Angebot beizulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)