2 x Krankenkraftwagen Typ C (RTW) nach DIN EN 1789 Referenznummer der Bekanntmachung: V-157-2022-LKH
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Helmstedt
NUTS-Code: DE917 Helmstedt
Postleitzahl: 38350
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://root.deutsche-evergabe.de
Adresse des Beschafferprofils: https://root.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
2 x Krankenkraftwagen Typ C (RTW) nach DIN EN 1789
Beschaffungen von 2 x Krankenkraftwagen Typ C (RTW) nach DIN EN 1789
Beschaffungen von 2 x Krankenkraftwagen Typ C (RTW) nach DIN EN 1789
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlagen sind dem Angebot beizufügen:
Eigenerklärung § 48 VgV
Eigenerklärung FB 124 LD
Eigenerklärung EU Sanktionspaket
Zum Nachweis der wirtschaftlichen/finanziellen Leistungsfähigkeit müssen die Eigenerklärung § 48 VgV und die Eigenerklärung FB 124 LD ausgefüllt werden.
Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren müssen vorliegen.
Zum Nachweis der beruflichen/technischen Leistungsfähigkeit müssen die Eigenerklärung § 48 VgV und die Eigenerklärung FB 124 LD ausgefüllt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren
auch nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist,
soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind.