Vergabe von Dienstleistungskonzession „Gefangenentelevision“ für die JVA Fulda auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Konzessionärs Referenznummer der Bekanntmachung: 4567E-JVA FD-2/2022

Zuschlagsbekanntmachung – Konzession

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36037
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://Justizvollzug.hessen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe von Dienstleistungskonzession „Gefangenentelevision“ für die JVA Fulda auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Konzessionärs

Referenznummer der Bekanntmachung: 4567E-JVA FD-2/2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75231230 Dienstleistungen für Haftanstalten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Vergabe von Dienstleistungskonzession "Gefangenentelevision" auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Konzessionärs.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 72 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE732 Fulda
Hauptort der Ausführung:

Justizvollzugsanstalt Fulda, Am Rosengarten 6, 36037 Fulda

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Leitung der Justizvollzugsanstalt Fulda beabsichtigt, die Dienstleistungskonzession des TV-Empfangs für die Justizvollzugsanstalt Fulda neu zu vergeben. Der Konzessionszeitraum ist vom 01.01.2023 bis 31.12.2026. Die Justizvollzugsanstalt Fulda hat das Recht den Vertrag um ein Jahr zu verlängern, bis zum 31.12.2027. Die maximale Konzessionsvertragsdauer beträgt fünf Jahre.

Der Konzessionär hat dabei in der Justizvollzugsanstalt ein dem Stand der Technik entsprechendes Gefangenen-TV-Empfangssystem, das ausschließlich durch Gefangene genutzt wird, verteilt bis zu den Endgeräten zu installieren und auf eigenes Risiko zu betreiben. Die hierfür erforderlichen Flächen bzw. Räumlichkeiten werden dem Konzessionär durch die Justizvollzugsanstalt zur Verfügung gestellt. Die Kosten der Installation, des Betriebes und der Wartung der gesamten Anlage sowie das wirtschaftliche Risiko gehen zu Lasten des Konzessionärs. Die vorhandene Verkabelung in den Gebäuden ist Eigentum des Landes Hessen und wird im Rahmen der Konzession zur Nutzung überlassen. Der Betrieb der Gefangenentelevision erfolgt ausschließlich durch das Personal des Konzessionärs. Es findet keine Personalgestellung durch die JVA statt; das Personal der Justizvollzugsanstalt ist darüber hinaus kostenfrei und nach Bedarf - auf Verlangen der JVA - durch den Konzessionär mit dem Betriebssystem vertraut zu machen.

Die Justizvollzugsanstalt Fulda ist ein Gefängnis für männliche Gefangene sämtlicher Haftarten und hat eine Belegung von ca. 85 Gefangenen.

Für den TV-Empfang der Justizvollzugsanstalt wird die Konzession zur Installation, Wartung und Betrieb einer TV-Empfangsanlage mit zentraler Kontrolle und Steuerung vergeben.

Ein Pool von Leih TV-Geräten, bemessen an der Belegungsfähigkeit der JVA Fulda für den Betrieb in den Hafträumen zuzüglich einer Anzahl von 15 Tauschgeräten ist für die Nutzer vorzuhalten und nach Vorgaben der DGUV-V3 zu warten.

Die Kosten der Installation, des Betriebes und der Wartung der gesamten Anlage sowie das wirtschaftliche Risiko gehen zu Lasten des Konzessionärs.

Die Vertragspartner bei der Nutzung der Endgeräte sind der Anbieter/Konzessionär und der jeweilige Insasse.

Das Land Hessen haftet nicht für Schäden, die an Anlagenteilen des Betreibers verursacht werden.

Die notwendigen Flächen und Räumlichkeiten werden durch die Justizvollzugsanstalt dem Konzessionär zur Nutzung überlassen. Die vorhandene Verkabelung in den Gebäuden ist Eigentum des Landes Hessen und wird im Rahmen der Konzession ebenfalls zur Nutzung überlassen.

Allgemeine Funktionalität:

TV/ Radio

In der JVA Fulda wird in den Haftzellen ein Multimedia-System als abgesichertes Haftraum-Media-System aufgebaut, welches den Rundfunk und Fernsehempfang nach dem aktuellen Stand der Technik gewährleistet und eine optionale Verbreitung anstaltsinterner Informationen ermöglicht.

System

Spezielle elektronisch öffnungsüberwachte Endgeräte mit stromlosen USB-Schnittstellen (TV-Geräte mit integriertem DVD Laufwerk, integriertem Netzteil und internem Koax-Modem) sind je nach Ausstattungsfall im Haftraum konfigurierbar und nutzbar:

- TV/Radio-Gerät mit einer Größe von bis zu 57 x 35 x 10cm Flachbildschirm (16:9 Format - ohne Standfuß) und integriertem DVD Laufwerk

Mögliche Optionen sind vorzuhalten:

- Anschlussmöglichkeit von großen Bildschirmformaten für z.B. Freizeiträume

- Radio Empfang

- Digitaler Videorecorder / zeitversetztes Fernsehen

- anstaltsinterne Übertragungen (Schwarzes Brett)

- Abspielgeräte

- Anschlussmöglichkeit von Spielkonsolen

- E-Learning Option

Set-Top-Boxen zum Anschluss von handelsüblichen Fernsehgeräten, auch für größere Bildschirmdiagonale, z.B. in Gruppenräumen sind vorzusehen.

Jeder Haftraum mit Antennenanschluss ist mit einem systembedingten TV/Radio-Gerät auszustatten.

Weitere mögliche Endgeräte für Hafträume wie PC-Tastatur sind nur optional vorzuhalten.

In den 9 Sonderhafträumen (Zugangs- und Kamerazellen) und in den 4 Freizeiträumen ist der kostenfreie Empfang zu gewährleisten.

Einzelheiten siehe Verfahrensunterlagen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
  • Kriterium: a) Preis / Nutzungsentgelte
  • Kriterium: b) Güte des organisatorischen Betriebskonzeptes
  • Kriterium: c) Reaktions- und Störungsbeseitigungszeiten
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2026
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 126-359959

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe einer Dienstleistungskonzession "Gefangenentelevision" für die JVA Fulda

Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Die Konzession/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Hinweis: Das vorliegende europaweite Wettbewerbsverfahren ist weder ein Vergabeverfahren nach Maßgabe der §§ 97 ff. GWB noch unterliegt es den Vorgaben der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge.

Als Dienstleistungskonzessionsvergabe folgt das Verfahren jedoch den, von der EU-Kommission in der Mitteilung vom 23.06.2006 (Abl. EU 2006/C 179/02) aufgestellten, primärrechtlichen Grundsätzen. Der Teilnehmerwettbewerb erfolgt dabei in Anlehnung an ein europaweites Verhandlungsverfahren mit vorgeschalteter Vergabebekanntmachung gemäß § 10 UVgO als „zweistufiges Verfahren“. In einer ersten Stufe werden die Wirtschaftsteilnehmer ermittelt, welche die erforderliche Eignung als Dienstleister für eine bedarfsgerechte leistungsfähige Gefangenentelevision bieten und die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden. Es ist beabsichtigt, mindestens drei und höchstens sieben geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Die Auswahl der im zweiten Schritt zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen wird nach Maßgabe und durch vergleichende Bewertung der vorgelegten Unterlagen und Nachweise, insbesondere der fachlichen Qualifikationen sowie der Referenzen getroffen. Die zweite Stufe des Verfahrens umfasst die Angebots- und Wertungsphase. Das Verfahren wird zentral koordiniert von dem VCC Süd als zentrale Vergabe- und Koordinierungsstelle.

Beschränkung der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Teilnahme aufgefordert werden sollen:

Mindestens (soweit geeignet) 3 (in Worten: drei) Teilnehmer, höchstens 7 (in Worten: sieben) Teilnehmer.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.

Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/12/2022

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