Betrieb einer KAI Telemedizin Plattform Referenznummer der Bekanntmachung: AL 92/22

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabeplattform.charite.de?tid=0926ce3260201cb10b1215a41ccae6a2
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabeplattform.charite.de?tid=0926ce3260201cb10b1215a41ccae6a2
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://vergabeplattform.charite.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Betrieb einer KAI Telemedizin Plattform

Referenznummer der Bekanntmachung: AL 92/22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin vergibt einen Auftrag für die Betreibung der bereits bestehenden Komminikationsplattform für die Klinik für Anästhesiologie mit Schwerpunkt operative Intensivmedizin (KAI Telemedizin Plattform). Diese Kommunikationsplattform ermöglicht eine audiovisuelle Kommunikation zwischen Mitarbeiter:innen der Partnerkliniken und den Konsiliarärzte der KAI Telemedizin der Charité. Die Plattform soll vorrangig zur Abstimmung der Versorgung einzelner Patienten zwischen Mitarbeiter:innen einer Partnerklinik und den beteiligten Konsiliarärzte genutzt werden.

Die KAI Telemedizin Plattform setzt sich wie folgt zusammen:

1. Hardware

2. Audio-Video-Kommunikationsplattform

3. Dokumentationsplattform.

Die bereits bestehenden und gekauften Visiten-Roboter (Modelle Lite und Vita) der Firma Teledoc Health sollen bis Februar 2025 (24 Monate) weiterbetrieben werden. Eine Laufzeitverlängerung bis Dezember 2027 (+34 Monate) ist optional. Innerhalb von zwei Jahren ist eine Erweiterung des bestehenden Netzwerks auf weitere 20 Remote-Kliniken vorgesehen (optional). Insgesamt ist beabsichtigt, dass aktuell gemischte Kauf-Mietmodelle der Telemedizin in ein reines Mietmodell umzugestalten.

Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33100000 Medizinische Geräte
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Standardlos

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Erfüllung SOLL KANN Kriterien Anforderungskatalog / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Umsetzungskonzept / Gewichtung: 20
Kostenkriterium - Name: Niedrigster Gesamtpreis / Gewichtung: 40
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2023
Ende: 28/02/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

1 * um jeweils 24

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es besteht eine optionale Vertragsverlängerung bis Dezember 2027.

Es besteht eine optionale Beschaffung von neuen Visiten-Robotern im Mietmodell (Details siehe Anlage 6 - Flottenübersicht).

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Unternehmensreferenzen mit vergleichbaren Leistungen: Gefordert sind 3 Unternehmensreferenzen aus den letzten 5 Jahren (2017, 2018, 2019, 2020, 2021 oder aktueller) über früher ausgeführte Aufträge.

Vergleichbare Aufträge sind Aufträge über den Betrieb von Telemedizin-Plattformen, die im Hinblick auf den Umfang und die Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

Sofern es sich um Aufträge handelt, die in den letzten 5 Jahren noch nicht abgeschlossen worden sind, erfolgt eine Bewertung anhand des bisher erreichten Stands. Noch nicht realisierte Leistungsstände können dabei nicht berücksichtigt werden.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu Eignungskriterium 1: Es sind mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen vorzuweisen, welche folgende Mindestanforderungen erfüllen:

a) Alle Referenzen müssen den Betrieb einer Telemedizin Plattform, die aus Visiten-Robotern und Software zur Audio-Video-Kommunikation und Dokumentation besteht, beinhalten.

b) Eine der drei Referenzen muss den Betrieb einer Telemedizin-Plattform mit mehreren (mind. 2) Remote-Kliniken (Partnerkliniken) beinhalten.

c) Zwei der drei Referenzen müssen die

Hardwarelieferung von mind. 10 Visiten-Robotern beinhalten.

d) Zwei der Referenzen müssen Krankenhäuser vorweisen, bei denen Schnittstellen zu Krankenhausinformationssystemen (KIS) mindestens in Projektierung sind.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

Die Maximalvertragslaufzeit endet am 31.12.2027 (inkl. Verlängerungen). Alle im Einsatz befindenden Roboter sollen einheitlich zum Jahresende 2027 enden.

IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/01/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 20/02/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 16/01/2023
Ortszeit: 11:00
Ort:

Zentrale Vergabestelle der Charité - Universitätsmedizin Berlin

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Es sind keine Bieter zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.

Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.

Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.

Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.

Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.

Bitte beachten Sie, dass die Ausschreibungsunterlagen erst ca. drei Tage nach der Weiterleitung des Verfahrens zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU (TED) auf dem Bieterportal zur Verfügung stehen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).

Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).

Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.

Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.

Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/12/2022