Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes in den unterversorgten Gebieten des Kreises Heinsberg im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung Referenznummer der Bekanntmachung: 15 20 01-2020/61

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heinsberg
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 52525
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-heinsberg.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.kreis-heinsberg.de/aktuelles/ausschreibungen/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes in den unterversorgten Gebieten des Kreises Heinsberg im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung

Referenznummer der Bekanntmachung: 15 [gelöscht]
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72420000 Internet-Entwicklung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32412000 Kommunikationsnetz
32570000 Kommunikationsanlage
64200000 Fernmeldedienste
72410000 Diensteanbieter
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Hauptort der Ausführung:

Kreisgebiet Heinsberg 52525 Heinsberg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Gegenstand der Vergabe ist der Bau und der Betrieb eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) und die Erbringung von Endkundendienstleistungen in unterversorgten Gebieten im Projektgebiet unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe.

Der öffentliche Auftraggeber hat im Rahmen der Richtlinie des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" mit Förderbescheid vom 16.12.2019 eine vorläufige Förderzusage erhalten.

Die Förderung soll durch die Investitionsbeihilfe im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung gem. § 6 NGA-RR erfolgen. Die Umsetzung des Projektes erfolgt insbesondere auf der Grundlage der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland vom 15.6.2015 zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung und den Breitbandleitlinien der EU-Kommission sowie auf Grundlage der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 29.2.2016.

Die Laufzeit von 84 Monaten bezieht sich auf die Zweckbindungsfrist, beginnend mit Vorlage des Verwendungsnachweises gemäß Ziffer 4.2 BNBest-Breitband. Nach Ziffer 4.1 BNBest-Breitband ist der Verwendungsnachweis innerhalb von 6 Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraumes nachzuweisen.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 124-329074

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
17/06/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46325
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://deutsche-glasfaser.de
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 30 684 906.54 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXS0YYUYYVJ

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB - Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

§ 161 GWB - Form, Inhalt:

(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen;

(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/12/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
72420000 Internet-Entwicklung
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32412000 Kommunikationsnetz
32570000 Kommunikationsanlage
64200000 Fernmeldedienste
72410000 Diensteanbieter
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Hauptort der Ausführung:

Kreisgebiet Heinsberg 52525 Heinsberg

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Vergabe ist der Bau und der Betrieb eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) und die Erbringung von Endkundendienstleistungen in unterversorgten Gebieten im Projektgebiet unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe.

Der öffentliche Auftraggeber hat im Rahmen der Richtlinie des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" mit Förderbescheid vom 16.12.2019 eine vorläufige Förderzusage erhalten.

Die Förderung soll durch die Investitionsbeihilfe im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung gem. § 6 NGA-RR erfolgen. Die Umsetzung des Projektes erfolgt insbesondere auf der Grundlage der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland vom 15.6.2015 zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung und den Breitbandleitlinien der EU-Kommission sowie auf Grundlage der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 29.2.2016.

Die Laufzeit von 84 Monaten bezieht sich auf die Zweckbindungsfrist, beginnend mit Vorlage des Verwendungsnachweises gemäß Ziffer 4.2 BNBest-Breitband. Nach Ziffer 4.1 BNBest-Breitband ist der Verwendungsnachweis innerhalb von 6 Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraumes nachzuweisen.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 91
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 34 730 286.30 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46325
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://deutsche-glasfaser.de
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Der Kreis Heinsberg hat die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes in den unterversorgten Gebieten des Kreises Heinsberg als Wirtschaftlichkeitslückenförderung im Rahmen eines offenen Verfahrens im Juni 2020 ausgeschrieben. Der Zuschlag wurde am 17.06.2021 erteilt.

Im Winter 2021/2022 stellte sich heraus, dass weitere 459 Adressen als unterversorgt i.S.d. Breitbandförderung gelten und mit erschlossen werden müssen.

Mit Beginn der Umsetzungsphase im Winter 2021/2022 des geförderten Breitbandausbaus im Kreis Heinsberg wurde eine Validierung der Markterkundungs-Daten und eine Netzplananalyse durchgeführt, um Adressen deren Versorgung bzw. deren Ausbau im MEV falsch gemeldet wurden zu identifizieren oder Adressen entlang der finalen Trassenplanung (Vortrieb, Upgrade) ausfindig zu machen. Die Prüfung ergab eine Summe von insg. 459 Adressen, die nachträglich in das Förderprojekt gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2,S. 2 GWB als Auftragserweiterung integriert werden sollen.

Für die zusätzlichen Adressen kann ein Wechsel des Auftragnehmers weder aus wirtschaftlichen noch aus technischen Gründen erfolgen.

Die Adressen könnten wegen vorhandener geförderter Infrastruktur und Mitverlegungspotenziale unterhalb der Bagatellfördergrenze liegen. Oberhalb dieser Grenze bestünde wegen der räumlichen Verteilung der Adressen das Risiko, keine Angebote in einem Vergabeverfahren zu erhalten. Gingen dennoch Angebote ein, so wäre für Tiefbaukosten von einer Preissteigerung auszugehen.

Die Gesamtprojektabwicklung würde erheblich erschwert. Ebenso würde sich der Aufwand der technischen Überwachung und Abnahme der Leistungen bei abgetrennter Vergabe erhöhen.

Auch zeitlich wäre der Ausbau dieser Adressen in einem künftigen Förderprojekt problematisch. Durch Förder- und Vergabeverfahren würde sich der Ausbau drastisch verschieben, was zusätzlichen Planungs-, Organisations- und Bearbeitungsaufwand verursachen würde. Dies gilt umso mehr, wenn ein anderes Unternehmen, als das bereits mit der Breitbanderschließung der unterversorgten Gebiete im Kreis Heinsberg beauftragt ist, diese zusätzlichen Adressen ausbauen würde.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

siehe ausführliche Begründung zu "Art und Umfang der Änderungen"

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 30 684 906.54 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 34 730 286.03 EUR

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