Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes in den unterversorgten Gebieten des Kreises Heinsberg im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung Referenznummer der Bekanntmachung: 15 20 01-2020/61
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heinsberg
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 52525
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-heinsberg.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.kreis-heinsberg.de/aktuelles/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes in den unterversorgten Gebieten des Kreises Heinsberg im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung
Kreisgebiet Heinsberg 52525 Heinsberg
Gegenstand der Vergabe ist der Bau und der Betrieb eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) und die Erbringung von Endkundendienstleistungen in unterversorgten Gebieten im Projektgebiet unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe.
Der öffentliche Auftraggeber hat im Rahmen der Richtlinie des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" mit Förderbescheid vom 16.12.2019 eine vorläufige Förderzusage erhalten.
Die Förderung soll durch die Investitionsbeihilfe im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung gem. § 6 NGA-RR erfolgen. Die Umsetzung des Projektes erfolgt insbesondere auf der Grundlage der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland vom 15.6.2015 zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung und den Breitbandleitlinien der EU-Kommission sowie auf Grundlage der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 29.2.2016.
Die Laufzeit von 84 Monaten bezieht sich auf die Zweckbindungsfrist, beginnend mit Vorlage des Verwendungsnachweises gemäß Ziffer 4.2 BNBest-Breitband. Nach Ziffer 4.1 BNBest-Breitband ist der Verwendungsnachweis innerhalb von 6 Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraumes nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftragsvergabe Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46325
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://deutsche-glasfaser.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYUYYVJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen;
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Kreisgebiet Heinsberg 52525 Heinsberg
Gegenstand der Vergabe ist der Bau und der Betrieb eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) und die Erbringung von Endkundendienstleistungen in unterversorgten Gebieten im Projektgebiet unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe.
Der öffentliche Auftraggeber hat im Rahmen der Richtlinie des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" mit Förderbescheid vom 16.12.2019 eine vorläufige Förderzusage erhalten.
Die Förderung soll durch die Investitionsbeihilfe im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung gem. § 6 NGA-RR erfolgen. Die Umsetzung des Projektes erfolgt insbesondere auf der Grundlage der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland vom 15.6.2015 zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung und den Breitbandleitlinien der EU-Kommission sowie auf Grundlage der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 29.2.2016.
Die Laufzeit von 84 Monaten bezieht sich auf die Zweckbindungsfrist, beginnend mit Vorlage des Verwendungsnachweises gemäß Ziffer 4.2 BNBest-Breitband. Nach Ziffer 4.1 BNBest-Breitband ist der Verwendungsnachweis innerhalb von 6 Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraumes nachzuweisen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46325
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://deutsche-glasfaser.de
Der Kreis Heinsberg hat die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes in den unterversorgten Gebieten des Kreises Heinsberg als Wirtschaftlichkeitslückenförderung im Rahmen eines offenen Verfahrens im Juni 2020 ausgeschrieben. Der Zuschlag wurde am 17.06.2021 erteilt.
Im Winter 2021/2022 stellte sich heraus, dass weitere 459 Adressen als unterversorgt i.S.d. Breitbandförderung gelten und mit erschlossen werden müssen.
Mit Beginn der Umsetzungsphase im Winter 2021/2022 des geförderten Breitbandausbaus im Kreis Heinsberg wurde eine Validierung der Markterkundungs-Daten und eine Netzplananalyse durchgeführt, um Adressen deren Versorgung bzw. deren Ausbau im MEV falsch gemeldet wurden zu identifizieren oder Adressen entlang der finalen Trassenplanung (Vortrieb, Upgrade) ausfindig zu machen. Die Prüfung ergab eine Summe von insg. 459 Adressen, die nachträglich in das Förderprojekt gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2,S. 2 GWB als Auftragserweiterung integriert werden sollen.
Für die zusätzlichen Adressen kann ein Wechsel des Auftragnehmers weder aus wirtschaftlichen noch aus technischen Gründen erfolgen.
Die Adressen könnten wegen vorhandener geförderter Infrastruktur und Mitverlegungspotenziale unterhalb der Bagatellfördergrenze liegen. Oberhalb dieser Grenze bestünde wegen der räumlichen Verteilung der Adressen das Risiko, keine Angebote in einem Vergabeverfahren zu erhalten. Gingen dennoch Angebote ein, so wäre für Tiefbaukosten von einer Preissteigerung auszugehen.
Die Gesamtprojektabwicklung würde erheblich erschwert. Ebenso würde sich der Aufwand der technischen Überwachung und Abnahme der Leistungen bei abgetrennter Vergabe erhöhen.
Auch zeitlich wäre der Ausbau dieser Adressen in einem künftigen Förderprojekt problematisch. Durch Förder- und Vergabeverfahren würde sich der Ausbau drastisch verschieben, was zusätzlichen Planungs-, Organisations- und Bearbeitungsaufwand verursachen würde. Dies gilt umso mehr, wenn ein anderes Unternehmen, als das bereits mit der Breitbanderschließung der unterversorgten Gebiete im Kreis Heinsberg beauftragt ist, diese zusätzlichen Adressen ausbauen würde.
siehe ausführliche Begründung zu "Art und Umfang der Änderungen"