KIZ Neubau Kinderzentrum am Stadion - Holzfassade und Aussenwandelemente Referenznummer der Bekanntmachung: KIZ 004-HFA-2022
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grafing
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85567
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.grafing.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
KIZ Neubau Kinderzentrum am Stadion - Holzfassade und Aussenwandelemente
Zimmererarbeiten im Rahmen der Neubaumaßnahme eines Kinderzentrums mit 2 Kindergarten-, 2 Kinderkrippen- und 2 Kinderhortgruppen sowie ein Jugendtreff. Nichttragende Außenwandelemente gedämmt aus Holz.
85567 Grafing b.München
Zimmererarbeiten:
Nichttragende Außenwandelemente gedämmt aus Holz
Hinterlüftete Fassadenbekleidungen an Wand und Decke aus Holz, Untergrund Beton und Holzaußenwandelemente, mit und ohne Dämmebene.
Ausführungen an Gebäude 1 und 2 stöckig über Gelände.
Leistungsumfang
Nichtragende Holzaußenwandelemente, innenliegend gedämmt, Montage in bauseitigem Stahlbetonskelettbau. (Hybridbauweise). ca. 500m2
Holzfassadenkonstruktionen:
Wand:
Hinterlüftete Außenwandbekleidung Holzart Lärche, Untergrund Beton,
inkl. Unterkonstruktionen für Außenwandbekleidung, mehrlagig, mit und ohne Dämmebene MW, Holzart Fichte / Tanne + Lärche Farbkernholz ca. 180 m2
Hinterlüftete Außenwandbekleidung Holzart Lärche, Untergrund Holzaußenwandelemente,
inkl. Unterkonstruktionen, mehrlagig, Holzart Fichte / Tanne + Lärche Farbkernholz ca. 600 m2
Decke:
Hinterlüftete Deckenbekleidung Außenbereich Holzart Lärche
Inkl. Unterkonstruktionen Deckenbekleidung Außenbereich, mehrlagig, mit und ohne Dämmebene MW, Holzart Fichte / Tanne + Lärche, Untergrund Beton: ca. 90 m2
Holzlamellenelemente, Lärchenholz auf Stahlrahmen, vor bauseitigen Fensterelementen.
bxh ca 2,3x3 m: 5 St
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=259313
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Bürgschaft 5 v. H. für die vertragsgemäße Erfüllung ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Bürgschaft 3 v. H. der Abrechnungssumme für die Gewährleistung; die Rückgabe der Bürgschaft erfolgt nach mängelfreier Abnahme am Ende der Gewährleistung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB);
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/