Platzgestaltung „Im Schlösschen“ mit angrenzenden Verkehrsanlagen Ostheim v.d. Rhön Objektplanung Freianlagen + Objektplanung Verkehrsanlagen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ostheim v.d. Rhön
NUTS-Code: DE266 Rhön-Grabfeld
Postleitzahl: 97645
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ostheim-vgem.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Platzgestaltung „Im Schlösschen“ mit angrenzenden Verkehrsanlagen Ostheim v.d. Rhön Objektplanung Freianlagen + Objektplanung Verkehrsanlagen
Die Stadt Ostheim v.d. Rhön plant im Zuge der Sanierung mit Umbau bzw. Erweiterung der Markthalle in
Ostheim auch die Platzgestaltung des Vorplatzes „Im Schlösschen“ sowie der angrenzenden Verkehrsanlagen.
Sämtliche Straßen, der Vorplatz sowie die Markthalle selbst sind Teil des Ensembles der Altstadt Ostheim v.d.
Rhön und unter der Nummer E-6-73-153-1 im Bayerischen Denkmalatlas gelistet.
Das an der Straßenecke Im Schlösschen / Marktstraße gelegene Ackerbürgerhaus, das Im Schlösschen
gelegene Feuerwehrgerätehaus sowie mehrere Wohnhäuser in der Kirchgasse sind eingetragene
Baudenkmäler und für die anstehende Bauaufgabe entsprechend zu beachten.
Geplant ist ein öffentlicher Vorplatz mit Baumdach, Wasserspiel und Sitzflächen.
Die angrenzenden Straßen (Im Schlösschen, Karlstraße und Kirchstraße) sollen saniert und erneuert werden.
Die Straße (Einbahnstraße) Im Schlösschen soll als Allee mit kleinkronigen Bäumen und Parkständen
ausgebildet werden. Kleinere Pflanzflächen entlang der Bebauung sind angedacht.
Die Karlstraße soll eine Baumreihe mit kleinkronigen Bäumen und Parkständen erhalten. Zwischen der
Bebauung und dem Gehweg soll eine durchlaufende Pflanzfläche entstehen.
Die Fahrspur der v.g. Straßen soll in Asphalt (Belag aufgehellt) hergestellt werden.
Die Kirchstraße soll vollflächig mit Muschelkalkpflaster im Großformat hergestellt werden.
Die Gehwege sowie der Vorplatz sollen als Bodenbelag Muschelkalkpflaster erhalten.
Besonderheiten der anstehenden Bauaufgabe:
- Bauabwicklung im beengten innerstädtischen Umfeld in Bauabschnitten um eine stetige Erreichbarkeit der
Anwohner zu gewährleisten – bes. Anforderungen an Baustellenlogistik
- ÖPNV / Anlieferung
- Schnittstellen zu Ing.-Tiefbau (Medien wie Wasser, Abwasser, Gas / Strom, Telekom )
- Baumaßnahme im Denkmalensemble / in unmittelbarer Nähe zu eingetragenen Baudenkmälern
Der vorliegende Vorentwurf soll als Grundlage für die weitere Bearbeitung herangezogen werden.
Der Anteil der Baukosten für die Freianlagen wird mit ca. 2,13 Mio. € netto angenommen, der Anteil der
Verkehrsanlagen mit ca. 600.000 € netto.
Es handelt sich um eine geförderte Baumaßnahme. (Städtebauförderung)
Kennzahlen aus Vorplanung:
- Fläche der Neugestaltung ca. 2.900 m²
Terminvorschau:
- Start umgehend nach Abschluss VgV
- Planungsphase 2022/23 // Förderantragsstellung bis Ende 2022
- Bauausführung ab Q2 / 2024
- Gesamtfertigstellung bis Q2 / 2026
Ostheim v.d. Rhön
Hinweis:
Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und
Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus.
Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen.
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den
Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung
getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Verfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung
- Objektplanung Freianlagen nach HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 2, §§ 38 ff.
- Objektplanung Verkehrsanlagen nach HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 4, §§ 45 ff.
jeweils:
-stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9
-vorerst nur Stufe 2 mit LPH 3+4 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen
-weitere Stufen gem. Vertragsmuster (nach HAV-KOM bzw. HIV-KOM)
Besondere Leistungen:
-Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1+2) und Zuarbeit Verwendungsnachweis (Stufe 3+4)
(Die jeweilige Antragsstellung erfolgt durch den AG selbst)
-Örtliche Bauüberwachung
Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel und Förderzusage beabsichtigt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen
Leistungen, besteht nicht.
Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI vgl. LPH 1 + 2 (Vorplanung mit Kostenschätzung) als
Grundlage für die weitere Bearbeitung erbracht. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die LPH 1 + 2
abgeschlossen sind.
Die vorliegende Planung ist zu bewerten und die Überprüfung und Einarbeitung sowie die verantwortliche
Übernahme der Unterlagen ist gem. § 8 HOAI zu vereinbaren.
Es wird davon ausgegangen, dass damit die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist.
Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen in Stufe 1 entnommen werden. Weitere
Unterlagen werden erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie ausgewählter Besonderer
Leistungen nach II.2.4).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Platzgestaltung „Im Schlösschen“ mit angrenzenden Verkehrsanlagen Ostheim v.d. Rhön Objektplanung Freianlagen + Objektplanung Verkehrsanlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sonnefeld
NUTS-Code: DE247 Coburg, Landkreis
Postleitzahl: 96242
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Ort: Ansbach
Land: Deutschland